Pressemitteilung vom 24.10.2009
der Landsmannschaft Ostpreußen - Landesgruppe NRW e.V.
Resolution zur Ratifizierung
des Lissabon-Vertrages
Die bei der Landeskultur- und Frauentagung am 24.10.2009
versammelten Vertreter der Orts- und Kreisgruppen der Landsmannschaft Ostpreußen
in Nordrhein-Westfalen nehmen mit Unverständnis und Empörung zur Kenntnis, dass
nach der heutigen Nachrichtenmeldung bei der Ratifizierung des Lissabonner Vertrages
für die Tschechische Republik Ausnahmeregelungen zur Geltung der EU-Grundrechtecharta
vorgesehen sind, welche die Ansprüche der deutschen Vertriebenen aus Menschenrechtsverletzungen
durch die Vertreibung ausschließen sollen.
Damit löst Europa die deutschen Heimatvertriebenen
aus seinem Grundrechtekatalog heraus. Dies entwertet die EU-Grundrechtecharta, verstößt
insbesondere gegen die Werte der Menschenwürde der Betroffenen und widerspricht
dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in der EU. Diese Beliebigkeit beschädigt und
gefährdet die für die Zukunft angestrebte und notwendige europäische Rechtsordnung
über den aktuellen Anlass hinaus.
Die deutsche Bundesregierung wird aufgefordert, dies
nicht zuzulassen und ihre Verpflichtung zum diplomatischen Schutz ihrer Bürger gewissenhaft
wahrzunehmen, indem sie die Ausnahmeregelungen ebenso ablehnt wie die Regierungschefs
Österreichs und Ungarns, die bereits dem Ansinnen des tschechischen Präsidenten
eine entschiedene Absage erteilt haben.
Oberhausen, den 24. Oktober 2009
gez.
Jürgen Zauner
Landesgruppenvorsitzender
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weitere Informationen:
Pressemitteilung:
Resolution vom 24.10.2009 (PDF-Datei)
Antwort des
österreichischen
Bundeskanzleramtes vom 29.10.2009 (PDF-Datei)
Antwort des
deutschen
Bundeskanzleramtes vom 16.11.2009 (PDF-Datei)
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