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Pressemitteilung vom 24.10.2009 Die bei der Landeskultur- und Frauentagung am 24.10.2009 versammelten Vertreter der Orts- und Kreisgruppen der Landsmannschaft Ostpreußen in Nordrhein-Westfalen nehmen mit Unverständnis und Empörung zur Kenntnis, dass nach der heutigen Nachrichtenmeldung bei der Ratifizierung des Lissabonner Vertrages für die Tschechische Republik Ausnahmeregelungen zur Geltung der EU-Grundrechtecharta vorgesehen sind, welche die Ansprüche der deutschen Vertriebenen aus Menschenrechtsverletzungen durch die Vertreibung ausschließen sollen. Damit löst Europa die deutschen Heimatvertriebenen aus seinem Grundrechtekatalog heraus. Dies entwertet die EU-Grundrechtecharta, verstößt insbesondere gegen die Werte der Menschenwürde der Betroffenen und widerspricht dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in der EU. Diese Beliebigkeit beschädigt und gefährdet die für die Zukunft angestrebte und notwendige europäische Rechtsordnung über den aktuellen Anlass hinaus. Die deutsche Bundesregierung wird aufgefordert, dies nicht zuzulassen und ihre Verpflichtung zum diplomatischen Schutz ihrer Bürger gewissenhaft wahrzunehmen, indem sie die Ausnahmeregelungen ebenso ablehnt wie die Regierungschefs Österreichs und Ungarns, die bereits dem Ansinnen des tschechischen Präsidenten eine entschiedene Absage erteilt haben. Oberhausen, den 24. Oktober 2009 gez.
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