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Sudetendeutsche bleiben Europäer zweiter Klasse
von Klaus Rainer Röhl

Kennen Sie Benesch? Es gibt Fragen, die nie bei Jörg Pilawa vorkommen und auch nicht in Günther Jauchs Rateschau. Nicht mal bei den schwierigen Fragen, wo es um 20.000 Euro geht. Aber auch nicht für die 50.000 Euro-Frage würde sich das Rateteam den Namen Benesch ausdenken? Obwohl jeder Deutsche den Namen kennen sollte. Was ist Benesch? Ist es a) Ein Klosterlikör? b) Ein türkisches Knoblauch-Gericht? c) Ein Zement-Mixer aus Russland? Oder d) Ein tschechischer Politiker, der 1945/46 Millionen Deutsche aus ihrer Heimat vertrieben und enteignet hat? Bingo.

Edvard Benesch, nach dem Zweiten Weltkrieg tschechoslowakischer Ministerpräsident von Stalins Gnaden, sollte eigentlich im übrigen Europa vergessen werden. Für die Tschechen ist er ein Held. Für alle übrigen ist er ein Kriegsverbrecher. Am Donnerstag letzter Woche wurde er auf makabre Weise von der EU in Brüssel geehrt. Da wurde EU-Recht um seinetwillen gebrochen, weil der tschechische Präsident Václav Klaus dem Lissabon-Vertrag sonst nicht zugestimmt hätte. Der hartnäckige tschechische Präsident verweigerte seine Unterschrift, angeblich, weil er fürchtete, die Opfer der einst von Benesch erlassenen und nach ihm benannten „Benesch-Dekrete“, die enteigneten und vertriebenen Sudetendeutschen könnten heute als Bürger eines EU-Landes gerichtlich gegen ihre Enteignung vorgehen.

Was bedeuteten die „Benesch-Dekrete“? Am 25. Mai 1945, nur Tage nach seiner Rückkehr aus dem Exil, hatte es die von ihm geführte, durch keine Wahl legitimierte Regierung sehr eilig, die Vertreibung der Sudetendeutschen zu beschließen. Währenddessen liefen im Grenzland mörderische „wilde“ Vertreibungen. Weitere Dekrete ordneten die Enteignung und Ausbürgerung der Deutschen an, ein sogenanntes „Verfassungsdekret“, das ebenfalls bis heute gilt, entzog allen Deutschen die Staatsbürgerschaft. Es folgten Dekrete über die Zwangsarbeit für Deutsche und über außerordentliche Volksgerichte, die ausdrücklich „Retribution“ üben sollten. Auch die „Liquidierung“ der deutschen Evangelischen Kirche in den böhmischen Ländern war Herrn Benesch ein eigenes Dekret wert. Den krönenden Abschluss bildete am 8. Mai 1946 ein Gesetz, das faktisch alle an Deutschen und Ungarn begangenen Grausamkeiten bishin zum Mord für „nicht rechtswidrig“ erklärte, also legalisierte.

Tatsächlich war die Vertreibung schon längst vor der Potsdamer Konferenz beschlossene Sache. Die Austreibung der Sudetendeutschen aus der Tschechoslowakei hatte Churchill schon im September 1942 dem tschechischen Exilpräsidenten Benesch versprochen. Im Mai 1943 hatte auch Roosevelt den Tschechen die Enteignung und Vertreibung der deutschen Bevölkerung zugesagt. Gefordert hatte Benesch die Vertreibung der Deutschen aber schon viel früher − ziemlich bald nach dem Münchener Abkommen, das mit Billigung von England und Frankreich den Anschluss des Sudetenlandes an das Deutsche Reich gebilligt hatte, im September 1938. Für den Fall eines – damals noch ganz unwahrscheinlichen – Kriegs und einer Niederlage Hitlers in diesem Krieg.

Die größte Massenaustreibung der Geschichte seit Dschingis Khan, die Vertreibung der Deutschen aus den Ostprovinzen, in denen sie acht Jahrhunderte gewohnt hatten, war keine Erfindung von Churchill oder Roosevelt. Nicht Morgen-thau, der die Deutschen hasste, hatte diesen Gedanken auszusprechen gewagt, nicht einmal Stalin, der in seinem eigenen Riesenreich ganze Völker und Volksgruppen abtransportieren und 1000 Kilometer weiter in Wüsten oder Permafrost-Gebieten wieder abladen ließ. Benesch, der schon im September 1938 den Transfer von gut der Hälfte der Sudetendeutschen vorgeschlagen hattte, hätte einen möglichst großen Teil seiner deutschen Landsleute am liebsten schon bei der Gründung der Tschechoslowakei 1918/19, aus ihrer Heimat herausgeekelt. Eine seiner berüchtigten Denkschriften von 1918 läuft jedenfalls darauf hinaus.

Tatsache war, dass er schon während des Ersten Weltkriegs eine ethnisch homogene Tschechoslowakei als Ziel ansah. Das hätte die Beseitigung von gut 3,3 Millionen Deutschen und über 700.000 Ungarn vorausgesetzt. Benesch hasste die Deutschen, lange bevor es einen Hitler gab. Diese Deutschfeindlichkeit hatte eine lange Vorgeschichte. Benesch war tschechischer Nationalist und fühlte sich als Panslawist. Er träumte von einem slawischen Großreich. Auch die Tschechen hatten, im frühen Mittelalter unter ihrem Fürsten Swatopulk, einmal ein „großmährisches Reich“ gehabt, das allerdings nur wenige Jahre lang existierte. Der Frieden von St. Germain am 10. September 1919 brachte die Erfüllung ihrer Wünsche. Er erklärte die Sudetendeutschen, die mit 3,2 Millionen die zweitgrößte Volksgruppe nach den Tschechen waren, zu einem Teil des Vielvölkerstaats Tschechoslowakei (mit Ungarn, Slowaken, Deutschen, Juden und Tschechen, Polen und Ruthenen). Benesch selber, nach 1938, mit Billigung der Franzosen und Engländer ein Herrscher ohne Land im Londoner Exil, der das Münchener Abkommen nie anerkannte, nannte die Sudetendeutschen Landesverräter.

Wer gedacht hatte, kein vernünftiger Tscheche würde sich heute noch solch ein Urteil über die Sudetendeutsche erlauben, der wurde am 22. Januar 2002 eines Besseren belehrt. Von keinem geringeren als der tschechischen Ministerpräsidenten Milos Zeman, der Benesch sozusagen noch übertrumpfte, indem er erklärte, die Sudetendeutschen seien für ihn auch heute noch Landesverräter, hätten eigentlich den Tod verdient gehabt und sollten also eigentlich froh sein, nur vertrieben und ihrer Habe beraubt worden zu sein. Und er fügte noch hinzu: „Kann man jetzt wirklich Versöhnung für Verräter fordern?“ Konnte ein Land mit einem solchen Regierungschef Mitglied der EU werden? Es wurde Mitglied.

Dass die Benesch-Dekrete aufgehoben werden müssten, hatte bereits das Europäische Parlament 1999 und 2000 in zwei Resolutionen verlangt. Die rot-grüne Regierung unter Schröder hatte diesen Beschluss zu den Akten genommen, ja sogar aktiv daran mitgewirkt, dass er nicht umgesetzt wurde.

Die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon hätte längst abgeschlossen sein sollen, nur die Tschechische Republik mauerte bis zuletzt. Was tun, fragte sich nicht nur der EU-Ratspräsident, sondern auch Bundeskanzlerin Merkel. Man ging in die Hinterzimmer und fand eine Lösung. Alle waren dann erleichtert, hieß es dann, als schließlich ein Zusatzprotokoll aufgesetzt wurde, indem faktisch die Benesch-Dekrete für sakrosankt erklärt wurden.

Was tat unsere Kanzlerin? Nahm sie kraftvoll Stellung für die über 3,2 Millionen Landsleute? Ihre Erklärung klang eher verlegen: „Das ändert aber nichts daran, dass die Vertreibung für uns Unrecht ist und bleibt.“ Ja und? Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ brachte es auf einen einfachen Nenner. Es war eine Kapitulation: „Der dafür gezahlte Preis müsste ihnen aber ihr Lächeln gefrieren lassen. Die EU, die schon immer ihre Augen vor dem Unrecht der Vertreibung verschloss, ließ sich auch noch zum Handlanger des Prager Bestrebens machen, einen möglichst hohen Schutzzaun um die Benesch-Dekrete zu errichten... Die Sudetendeutschen bleiben, was die Menschenrechte angeht, Europäer zweiter Klasse.“

Quellen:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt, 45/09 v. 07.11.2009

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