| |
Union rückt von Melderecht-Empfehlung des Innenministeriums ab
BONN.
Die CDU hat bekräftigt, bei den Personenstandsdaten von Vertriebenen künftig
„die völkerrechtliche Position Deutschlands“ zu wahren. Dies sicherte die Partei
einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge dem Bund der
Vertriebenen (BdV) in einem Antwortschreiben auf dessen „Prüfsteine“ zur
Bundestagswahl zu.
Damit rückt die Union von einer
Empfehlung des von Wolfgang Schäuble (CDU) geführten Innenministeriums ab,
wonach bei der melderechtlichen Erfassung von nach dem Zweiten Weltkrieg in
Ostdeutschland geborenen Menschen das Potsdamer Abkommen von 1945 maßgeblich
sei.
Gemäß dieser Regelung wird in den Personenstandsdaten der Betroffenen als
Geburtsland „Polen“ angegeben.
Dies hatte für Verstimmung beim BdV gesorgt, der darauf hingewiesen hatte, daß
völkerrechtlich für die Bundesrepublik das fragliche Gebiet bis 1990 lediglich
als „unter polnischer Verwaltung stehend“ galt.
SPD: „Historischen Kontext beachten“
In ihrem Schreiben betonte die Union, das Melderecht habe ohnehin „keinen
Einfluß auf den Status der Betroffenen als Deutsche“. Man wolle jedoch „auf die
Gefühle der Menschen Rücksicht nehmen“.
Die SPD legte in ihrer Beantwortung der BdV-Prüfsteine laut FAZ Wert auf
die Benennung der „historischen Ursachen und Hintergründe“ der Vertreibung: „den
vom nationalsozialistischen Deutschland begonnenen Zweiten Weltkrieg und die
dabei begangenen brutalen Verbrechen“.
Die Sozialdemokraten bestritten im übrigen, der BdV habe bei der Entsendung
seiner Vertreter für den
Stiftungsrat des Vertriebenenzentrums das ihm zustehende Vorschlagsrecht
„nicht frei wahrnehmen“ können. Tatsächlich hatten jedoch gerade
SPD-Politiker massiv gegen die Entsendung von BdV-Präsidentin Erika Steinbach
(CDU) in den Stiftungsrat Stimmung gemacht. Daraufhin hatte der
Vertriebenenverband
einen Sitz in dem Gremium vakant gelassen. (vo)
Diskutieren Sie diese Meldung in
unserem Forum
|