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Berlins Zumutung

 


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Hermann Sudermann


Gedenkschrift - 70 Jahre LO-NRW

70 Jahre LO Landesgr. NRW
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Als Inbegriff der Willkür galt bisher allen deutschen Bundesregierungen der „Transferbeschluß“
in Artikel 13 des Potsdamer Protokolls, der je nach Interpretation des mehrdeutigen Wortlautes
die Vertreibung von bis zu 14 Millionen Deutschen genehmigte. Von Gebietsabtretung und
Grenzänderung war in dem Dokument keine Rede. Nun soll dennoch der 2. August 1945
rückwirkend als Tag der Abtretung der Oder-Neiße-Gebiete festgesetzt werden.
Dies jedenfalls setzt ein Schreiben aus dem Bundesinnenministerium voraus.

Berlins neueste Zumutung
Wird die Oder-Neiße-Grenze rückwirkend zum 2. August 1945 anerkannt?

Unlängst sorgten Bescheide über Steueridentifikationsnummern für Unmut bei den Vertriebenen, weil ihre Geburtsorte nach Polen verlegt wurden. Damals versprach die Bundesregierung Abhilfe und sprach von einem Versehen. Doch was nun bekannt wurde, macht alles noch viel schlimmer.

Geboren 1942 in Kaliningrad (Polen) – solcher Quatsch in einem Behördenbrief ist geeignet, auch politisch linksstehende gebürtige Königsberger über einen Beitritt zur Landsmannschaft Ostpreußen nachdenken zu lassen. Was im vergangenen Sommer deutsche Politiker noch als angebliches Versehen der Einwohnermeldeämter abtaten, war offenbar doch kein reiner Zufall. Künftig sollen zwar die Ortsnamen wieder durchgehend deutsch geschrieben werden, doch für den Geburtsstaat soll künftig laut einem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 19. März, das dieser Zeitung im vollen Wortlaut vorliegt, der 2. August 1945 als Stichtag gelten.

Die geplante Neuregelung, die einen selbst von der SED abgelehnten Herzenswunsch polnischer Nationalisten erfüllen würde, sei „mit dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesfinanzministerium abgestimmt“, heißt es in dem von einem „Dr. Löper“ gezeichneten Schrieb an die Innenminister der Länder.

Der 2. August 1945, der Schlußtag der Potsdamer Konferenz, als Datum des Übergangs der Oder-Neiße-Gebiete an Polen und Rußland, das wäre indes nicht nur ein absolutes Novum für irgendeine deutsche Regierung oder Verwaltung. Es wäre völkerrechtlich gesehen eine Absurdität. „Das Kommuniqué der Potsdamer Konferenz hat keine Grenzänderung bewirkt, keine Grenzänderung bewirken wollen und auch nicht bewirken können“, betont der US-amerikanische Völkerrechtler Alfred de Zayas.

Wilhelm v. Gottberg, der Sprecher der Landsmannschaft Ostpreußen, erinnert daran, daß nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts selbst mit dem deutsch-polnischen Vertrag von 1970 diese Gebiete völkerrechtlich gesehen noch nicht von Deutschland abgetrennt wurden. „Eine Rückdatierung der Grenzänderung auf den 2. August 1945 wäre eine Zumutung für Hunderttausende Vertriebene und rechtlich denkende Deutsche, ja ein später Triumph Stalins“, verlangt v. Gottberg eine Korrektur der Absprache.

Der CSU-Bundestagabgeordnete Stephan Mayer, Mitglied im Präsidium des BdV, erinnert daran, „daß auch die SPD-geführten Bundesregierungen stets der Ansicht widersprochen haben, mit den Beschlüssen der Potsdamer Konferenz seien Grenzen geändert worden“. Hinter dieser klaren Position, so Mayer, „sollte eine unionsgeführte Bundesregierung auf keinen Fall zurückbleiben“. Die Union sei gut beraten, „nicht Hunderttausende Vertriebene und wertkonservative Bürger vor den Kopf zu stoßen“. - K. B.


2. August 1945
von Konrad Badenheuer

Man glaubt seinen Augen nicht zu trauen. „Es sollte insofern auf den 2. August 1945 mit den Beschlüssen der Potsdamer Konferenz zur Festlegung der Grenzlinie zwischen Polen und Deutschland abgestellt werden.“ Dieser ungeheuerliche Satz, den selbst die SED so nie akzeptiert hat, findet sich in einem mit dem Bundeskanzleramt abgestimmten Empfehlungschreiben des Bundes-Innenministeriums an die „Innenministerien / Senatsverwaltungen für Inneres der Länder“.

Da der ungeheuerlichen Empfehlung, die allem widerspricht, was sämtliche deutsche Bundesregierungen jahrzehntelang über die Potsdamer Konferenzbeschlüsse erklärt haben, längere rechtliche Erörterungen folgen, ist ein bloßes Versehen ausgeschlossen. Hoffen wir, daß diese Ausarbeitung nicht über die Schreibtische der Minister Schäuble und de Maizière gegangen ist, sondern subalterne Beamte nicht wußten, was sie taten.

Nur ein Beispiel für die konkreten Folgen dieser Empfehlung: Dem im September 1945 in Swinemünde Geborenen würde künftig regierungsamtlich aus Berlin bescheinigt, er sei in „Polen“ geboren worden – obwohl die Stadt westlich der Oder liegt und erst durch einen völlig einseitigen, noch nicht einmal durch „Potsdam“ gedeckten Gewaltakt am 5. Oktober 1945 Polen zugeschlagen wurde.

Videant consules ne quid detrimenti res publica capiat!
 

Quelle:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt, 24/09 v. 13.06.2009

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