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Wien will Eigentumsrückgabe In Österreich setzen sich Regierung und Staatsoberhaupt beharrlich für die Eigentumsrechte der nach dem Zweiten Weltkrieg vertriebenen Donauschwaben ein. Das Engagement der Alpenrepublik ist völkerrechtlich vorbildlich und erinnert an schwerwiegende Versäumnisse der deutschen Bundesregierung. Schon vor einigen Monaten hat Österreich mit Kroatien ein Abkommen zur Regelung aller noch offener Vermögensfragen unterzeichnet (die PAZ berichtete). Grundlage dafür war ein entsprechendes kroatisches Gesetz, das es auch der Bundesrepublik Deutschland ermöglichen würde, ein entsprechendes Abkommen auszuhandeln, was in Berlin aber offensichtlich nicht gewollt wird. Wie der Verband der volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) nun berichtete, hat das kroatische Parlament das erwähnte österreichisch-kroatische Abkommen bisher nicht ratifiziert, so dass die Entschädigungsfragen nach wie vor ungelöst sind. Allerdings ist Österreich nicht bereit, deswegen auf die Rechte seiner Staatsbürger zu verzichten. Wie Bundespräsident Heinz Fischer der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft in Österreich (DAG) am 9. Juli in einem ausführlichen Brief mitteilte, werde das Restitutionsthema von Außenminister Michael Spindelegger bei seinen Gesprächen mit Kroatien und Serbien „immer wieder angesprochen“ und werde auch künftig „ein wichtiger Punkt auf der bilateralen Agenda bleiben“. Für Fischer, dessen Mitgliedschaft in der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) erst seit seinem Amtsantritt als Bundespräsident ruht, ist dabei wichtig, dass Österreich „auf eine nichtdiskriminierende Vorgangsweise“ besteht und sowohl Kroatien wie auch Serbien „den heutigen internationalen und europäischen Standards bestmöglich“ entsprechen müssen. Zu diesem Zweck befürwortet das österreichische Staatsoberhaupt gegenüber der Donau-schwäbischen Arbeitsgemeinschaft eine „Novellierung des kroatischen Entschädigungsgesetzes“, wobei garantiert werden müsse, dass „ausländische Antragsteller kroatischen Staatsangehörigen gleichgestellt“ werden. Der 1938 geborene Jurist verweist an dieser Stelle auf ein Urteil des kroatischen Verwaltungsgerichtshofs vom Februar 2009, in dem sich dieser gegen bestehende Diskriminierungen aussprach: „Diese Rechtsprechung stellt einen Fortschritt in Richtung einer Lösung der Restitutions- und Entschädigungsfrage dar.“ Auch mit der Republik Serbien solle der Dialog in der Restitutionsfrage geführt werden. In Serbien besteht bereits ein Entwurf für ein Restitutionsgesetz, das aber „auf Grund innenpolitischer Diskrepanzen vorerst zum Stillstand gekommen“ ist, bedauert Präsident Fischer. Österreich werde sich aber weiterhin im Interesse der Betroffenen „bilateral für das Zustandekommen eines solchen Gesetzes“ verwenden. Fischer sieht hier in Serbien „im Hinblick auf seine nunmehr verfolgte europaorientierte Politik“ gute Möglichkeiten. Zum Abschluss fasste Fischer die Bemühungen Österreichs in der Restitutionsfrage wie folgt zusammen: „Ich kann Ihnen somit bekräftigen, dass die von Ihnen vorgebrachten Anliegen sehr ernst genommen werden. Es ist zu hoffen, dass es in den angesprochenen Themenbereichen in näherer Zukunft auch zu konkreten Entwicklungen kommen kann.“ Rudolf Reimann, der Vorsitzende des Verbands der volksdeutschen Landsmannschaften VLÖ und Obmann der DAG, begrüßte die Worte des Bundespräsidenten, seine Zusagen nehme man „mit großem Wohlwollen zur Kenntnis“.
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15.06.2012: Siebenbürger Sachsen und Rumänien - Was möglich ist
Anmerkung der Landsmannschaft Ostpreußen, Landesgruppe Nordrhein-Westfalen e.V.,
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