|
|
Moment mal! Viel Unmut, ja ohnmächtigen Zorn hat bei Deutschlands Konservativen, auch bei großen Zeitungen der rechten Mitte die Nachricht ausgelöst, daß es einer kleinen Gruppe polnischer Politiker im Zusammenspiel mit linken deutschen Partnern in Politik und Medien faktisch gelungen ist, das Vorhaben der CDU-Abgeordneten Erika Steinbach zu torpedieren, die den rund 14 Millionen Vertriebenen und ihren geschätzten zwei Millionen Toten ein bescheidenes Denkmal in Form einer ständigen Ausstellungs- und Informationsstätte widmen will. Unterstützt wurde diese rechtswidrige Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen EU-Staats von willfährigen deutschen Politikern wie Gesine Schwan, der SPD-Kandidatin für die Bundespräsidentenwahl, und dem Bundestags-Vizepräsidenten Wolfgang Thierse, der das Zentrum gegen Vertreibungen und seine Gründerin, die Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen Erika Steinbach, permanent attackierte und gegen besseres Wissen als revanchistische Politikerin diffamierte. Er erhielt schließlich Rückdeckung von anderen in der SPD, auch von Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier. Der Beschluß der Großen Koalition lautete, daß die Mitglieder in den Stiftungsbeirat nur im Konsens zu benennen wären. Damit konnte Erika Steinbach ohne Unterstützung der SPD dort keinen Sitz erhalten. Frau Merkel setzte dem, jedenfalls offiziell, nichts entgegen, ließ die Angegriffene nur durch ihren Regierungssprecher und dann den Generalsekretär seltsam halbherzig unterstützen. Sie selbst schwieg permanent zu den menschenverachtenden Angriffen, denen ihre Parteifreundin ausgesetzt war. Die angeblich so „guten“ Beziehungen zu Polen sollten nicht durch eine „Personalie“ gefährdet werden. Daß sie mit diesem Taktieren möglicherweise die wichtigen Stimmen der Vertriebenen und damit die Bundestagswahl verlieren könnte, hat sie womöglich nicht eingerechnet. Das könnte nach Schätzungen ihrer eigenen Wahlstrategen 2-4 Prozent ausmachen, verheerend für die Union. Die Geschichte des „Zentrums gegen Vertreibungen“ ist lang und reich an Widerständen und Rückschlägen. Je moderater aber die Töne der deutschen Vertriebenen wurden, desto mehr steigerten sich die keineswegs die Verständigung fördernden Tiraden aus Polen. Vielleicht war das gar nicht so verwunderlich. Es war Folge der systematisch geschürten Haß- und Angststimmung gegen die Deutschen. Am Vorabend des EU-Beitritts waren sich die polnischen Hausbesitzer und Bauern nämlich gar nicht mehr so sicher, ob sie die Gebäude, den Grund und Boden, die Milliardenwerte, die ihnen der Staat aus beschlagnahmtem deutschen Privatbesitz übereignet hatte, für alle Ewigkeit würden behalten können. Das Erbrecht an Immobilien verfällt bekanntlich nicht, und reden müßte man darüber unter EU-Bürgern ja mal können. Doch unter Hinweis auf Hitlers Krieg wird nach Art eines Pawlowschen Reflexes eine umfassende Klärung, ja jedes intensive Gespräch über dieses heikle Thema verhindert. Hitlers langer Schatten bestimmt noch immer unsere Gegenwart. Aber was würde beispielsweise der Erbe eines Bauernhofs in Schleswig-Holstein oder einer Villa in Köln sagen, wenn man ihm eines Tages erklärte, er bekäme nicht einen Euro von seinem Erbteil? Wegen Hitler, den seine Urgroßeltern 1932 – vielleicht, es waren bei keiner freien Wahl mehr als 37,8 Prozent – gewählt hätten. Er würde sich nur an den Kopf fassen. Genau das gleiche passiert aber einem Erben, dessen Bauerngut in Ostpreußen liegt oder dessen Haus in Schlesien. Er erhält nichts. Selbst wenn wir einmal die erkennbar absurde These von Lea Rosh zugrundelegen würden, daß die Deutschen ein „Tätervolk“ seien, warum zahlt der Erbe aus Ostpreußen und Schlesien, aber nicht der aus Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen? Sein Pech? Hitlers Krieg wäre dann so etwas wie höhere Gewalt? Wie Feuer und Erdbeben? Das Rechtsgut (Haus oder Boden) ist doch nicht untergegangen. Man hat den Polen gesagt, daß die Deutschen durch den verlorenen Krieg jeden Anspruch auf ihr Eigentum verloren hätten. Pech. Für die Pommern, Schlesier, Danziger, Ostpreußen und Sudetendeutschen. Jedermann aber weiß, daß es im Völkerrecht keine „Tätervölker“ gibt, sondern nur individuelle Täter sowie Opfer und deren Rechte. Die Ansprüche der deutschen Vertriebenen auf ihr Eigentum hat die rot-grüne Bundesregierung unter Schröder gegenüber Polen und Tschechien schon fast für null und nichtig erklärt. Das war leichtfertig, denn das Privateigentum von Bürgern der Bundesrepublik müßte auch nach internationalem Recht und vor allem nach EU-Recht Bestand haben. Derartige Ansprüche der Erbberechtigten könnten sich bei einem wirklich rechtsgültigen Verzicht Berlins mit Aussicht auf Erfolg gegen die Bundesrepublik Deutschland richten. Und das würde sehr teuer. Der minimale Lastenausgleich von 1952 war ja ausdrücklich nur eine Art Abschlagszahlung. Doch gerade die von Frau Steinbach vertretene Mehrheit der Vertriebenen aber will diese Ansprüche ausdrücklich nicht betreiben. Die CDU-Abgeordnete hat auch jede Unterstützung der privaten „Preußischen Treuhand“ verweigert, eine Tatsache, die in Polen hartnäckig ignoriert wird. Gebildete und belesene Polen und Tschechen wissen das auch, und es wäre jetzt an der Zeit, daß sie das auch einmal öffentlich aussprechen. Es geht um Gerechtigkeit, um das Recht auf Heimat und auf ein auch öffentliches Gedenken, das keinem Volk verweigert werden darf. In Polen ist man weit davon entfernt, sich auch nur für die ganzseitige Zeitungsmontage zu entschuldigen, die vor einigen Jahren Frau Steinbach, in SS-Uniform Ex-Bundeskanzler Schröder reitend, als „blonde Bestie“ (so wörtlich der Deutschland-Beauftragte der Regierung Tusk, Bartoszewski, der sie auch kürzlich mit dem Holocaustleugner Williamson verglich), abbildete. Nicht einmal die öffentliche Verbrennung einer Steinbach-Pappfigur bewirkte eine polnische Distanzierung. Lebten wir noch in weniger aufgeklärten Zeiten, hätte man das Haßobjekt Steinbach vermutlich gnadenlos dem Scheiterhaufen überantwortet. Die Vorsitzende des BdV hat am vorläufigen Ende der Kampagne gegen Frau Steinbach die durch ihren durch jahrelangen unermüdlichen Einsatz für das „Zentrum gegen Vertreibungen“, dessen Initiatorin sie war, den ihr zustehenden Sitz im Stiftungsrat unbesetzt gelassen, sozusagen als „Damoklesschwert“, wie sie es in einem Interview nannte. Das aber wird ihren Gegnern kaum genügen. Manchmal hat auch der Wohlmeinendste allmählich den Eindruck, es handele sich bei der Bundesrepublik nicht um einen souveränen Staat, sondern um ein von Polen abhängiges Protektorat. Schon werden in Polen Stimmen laut, die vor der Vergabe der restlichen zwei Sitze (in einer deutschen Stiftung!) an Mitglieder des BdV warnen, weil sie durch Frau Steinbach aus dem Hintergrund gesteuert, also ihre willenlosen Marionetten seien. Logische Folge: Ein Zentrum gegen Vertreibungen ohne Vertriebene! Jetzt drehen die Gegner des Zentrums endgültig durch. Der polnische Präsident Kaczynski zeigte sich zwar zufrieden mit dem „Verzicht“ der BdV-Präsidentin, betonte jedoch, das sei nur 1 Prozent dessen, was er an Erfolg, im Klartext: an deutscher Nachgiebigkeit erwarte. Die Bresche ist geschlagen, und man kann sich leicht ausmalen, welche absurden Zumutungen mit den restlichen 99 Prozent noch auf uns zukommen dürften.
Erika Steinbach im
Ostpreußen-TV
Diskutieren Sie diese Meldung in
unserem Forum
|