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2+4-Vertrag: Erst 1990/1992 wurde die Oder-Neiße-Grenze völkerrechtlich festgelegt

Teilerfolg für das Völkerrecht
Schäuble musste seine Empfehlung abschwächen – Einige Fragen bleiben
von K. Badenheuer

Der Einsatz der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen und vieler Vertreter der Vertriebenen hat Wirkung gezeigt: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will seine umstrittene Empfehlung vom 19. März dieses Jahres nun offenbar zumindest großzügiger handhaben lassen.

Für viele Vertriebene war es ein Schock: „Geboren 1946 in Allenstein (Polen)“ − so weisen es seit kurzer Zeit die Einwohnermeldeämter mehrerer Bundesländer, aber auch die Bescheide der Bundesbehörden über die neuen „Steueridentifikationsnummern“ aus. Hatten ihnen nicht Vertreter sämtlicher Parteien über Jahrzehnte versichert, dass die Oder-Neiße-Gebiete völkerrechtlich erst mit dem 1992 in Kraft getretenen deutsch-polnischen Grenzvertrag von 1990 zu Polen und Russland kamen?

Die Begründung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für diesen Vorstoß war in mehreren Punkten in sich fragwürdig und schief (vgl. Beiträge unten). Umso deutlicher forderten alle betroffenen Landsmannschaften, außerdem die Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung der CDU/CSU, drei Landesinnenminister und ungezählte Einzelpersonen den Bundesinnenminister auf, seinen Schritt zurückzunehmen.

Einen Beitrag hat auch diese Zeitung geleistet: Der PAZ-Aufmacher vom 13. Juni „Berlins neueste Zumutung“ hat den Grundsatzartikel in der „FAZ“ vier Tage später „Seit wann ist Breslau Ausland?“ ausgelöst. Dessen Autor Reinhard Müller wurde unmittelbar per E-Mail von der PAZ über den bis dato von den Medien wenig beachteten Vorgang informiert. Inzwischen ist auch recht genau der Weg nachvollziehbar, auf dem anschließend innerhalb von CDU und CSU diese Frage beraten wurde, was schließlich in die positive Zusicherung im „Regierungsprogramm“ der CDU/CSU vom 29. Juni mündete, bei der melde- und personenstandsrechtlichen Erfassung von Vertriebenen völkerrechtlich korrekt vorzugehen. Auch der Beitrag im ZDF-„Mittagsmagazin“ über diese Problematik kam unter Mitwirkung dieser Zeitung zustande.

Wie stark politisiert diese Frage war und ist, hat die Briefaktion  gezeigt, in der diese Zeitung sämtliche Bundestagsabgeordnete um Auskunft darüber ersucht hat, seit wann für sie Breslau im Ausland liegt. Etliche Abgeordnete, darunter auch namhafte Vertreter der Vertriebenen selbst, wollten kein Datum nennen, sondern erklärten recht allgemein in einer innerhalb der Fraktionsführung ausgehandelten Formularantwort: „Es ist und bleibt unsere Aufgabe, auch in dieser Frage auf das Befinden der Vertriebenen Rücksicht zu nehmen.“ Ergänzend zur Richtline des BMI sei vereinbart worden, „dass die Länder bei den nach 1945 Geborenen flexibel über die Änderung der Eintragung des Geburtsstaates entscheiden können“. Beispielsweise räume das Land Baden-Württemberg (offenbar genau wie Bayern) den betroffenen Vertriebenen ein, „den Staateneintrag zu streichen“.

Da die Betroffenen das nicht selbst tun können, ist offenbar gemeint, dass die Behörden dies auf ihren Antrag hin tun dürfen und sollen. Das aber wäre − bei allem Respekt für den Einsatz der drei Innenminister Joachim Herrmann (Bayern), Heribert Rech (Baden-Württemberg) und Uwe Schünemann (Niedersachsen) − insofern unbefriedigend, als damit die BMI-Richtlinie im Kern bestehen bliebe und eben keine Rückkehr zur langjährig bewährten Praxis (siehe unten) vorgesehen wäre.

Immerhin enthält die Formular-Antwort der Unionsfraktion auch den richtigen Hinweis, dass nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1999 die Oder-Neiße-Gebiete auch nach dem Potsdamer Protokoll vom 2. August 1945 Inland geblieben seien. Schon unerwähnt bleibt, dass auch das Bundesverfassungsgericht so geurteilt hat und dass dabei auch nochmals klargestellt wurde, dass selbst der Warschauer Vertrag von 1970 noch keine Grenzanerkennung bedeutet hat. Doch das wollten die weitaus meisten Unionsabgeordneten schon nicht mehr so klar erklären.

Dass in dieser ganzen Angelegenheit Rücksichtnahme auf Polen, wenn nicht gar die Erfüllung einer polnischen Forderung eine entscheidende Rolle gespielt haben dürfte, belegt der Zeitpunkt, zu dem die zwischen den Ministern Schäuble und Herrmann ausgehandelte Korrektur verbreitet wurde. Zwar trägt Herrmanns Pressemitteilung das Datum 31. August, doch wirklich verbreitet wurde die Meldung womöglich erst am späten Nachmittag des 1. September − nur Stunden nach dem Ende der Gedenkreden in Danzig.

Die PAZ jedenfalls bekam die Nachricht am 1. September Punkt 18.33 Uhr von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zugemailt, mit dem netten Hinweis in der Betreffzeile „Ihr Einfluss“!

»Alte Praxis war richtig«
SPD-Politiker bestätigt: BMI-Erlass »löst« Probleme, die es nicht gab

In mehreren Briefen hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) behauptet, die Empfehlung seines Hauses vom 19. März dieses Jahres über die Erfassung von Geburtsorten von Vertriebenen sei „ohne Alternative“. Dabei setzte Schäuble voraus, dass die bisherige Praxis zu Unklarheiten oder anderen Problemen geführt hätte.

Dass das tatsächlich nicht der Fall ist, hat nun ein SPD-Politiker der Preußischen Allgemeinen in einem ausführlichen Schreiben bestätigt. Hans-Joachim Hacker, direkt gewählter Abgeordneter von Schwerin, beschreibt nämlich ausführlich und exakt die jahrzehntelang gültige melderechtliche Praxis, wie sie noch zur Zeit von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) angewendet wurde: „Ich kann hierzu nur feststellen, dass die Praxis des Bundesinnenministeriums unter Führung der SPD eine andere war. Bei der Bezeichnung von Orten im Ausland waren die Beamten angewiesen, die dort geltende Bezeichnung zu verwenden und, sofern es zur näheren Kennzeichnung erforderlich ist, den Verwaltungsbezirk (Kreis, Regierungsbezirk), zu dem die Gemeinde gehört, anzugeben oder einen geographischen Bezug (Gebirge, Fluss) hinzuzufügen“, so der SPD-Politiker. Und weiter: „Nur wenn die Kennzeichnung des Ortes auch danach nicht ausreichte, sollte daneben der Staat vermerkt werden. Gibt es für einen solchen Ort außer der fremden auch eine allgemein übliche deutsche Bezeichnung, so ist diese zu wählen. Auf Verlangen oder wenn dies zur Klarstellung notwendig ist, konnte die fremde Bezeichnung in Klammern hinzugefügt werden. Die deutsche Ortsbezeichnung sollte daher immer dann verwendet werden, wenn eine solche im Sprachgebrauch existiert und nicht völlig unbekannt ist. Hierbei machte es keinen Unterschied, ob der Ort früher einmal zu Deutschland gehörte oder nicht“, führte Hacker gegenüber der Preußischen Allgemeinen weiter aus. Sein Fazit: „Ich halte diese ursprüngliche Praxis auch deshalb für richtig, weil sie einfach und klar ist: Der deutsche Name der Stadt oder der Gemeinde zum Zeitpunkt der Geburt der Person ist eindeutig. Zwischenzeitlich können sich Namen und Staatszugehörigkeiten gleich mehrfach geändert haben, was dann zu Verwirrung führt, wenn dadurch die Bezeichnungen des Geburtsortes für eine Person von Behörden geändert werden. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Hans-Joachim Hacker.“

Das Schreiben Hackers ist nicht der einzige Hinweis darauf, dass es beim Erlass vom 19. März keineswegs um die Bereinigung wie auch immer gearteter Unklarheiten bei der melde- und personenstandsrechtlichen Erfassung von Vertriebenen ging und geht. Die „halbe Rücknahme“ dieses Erlasses wurde nämlich just am späten Nachmittag des 1. September im Internet bekannt – nur Stunden, nachdem in Danzig die Gedenkreden zum 70. Jahrestag des Kriegsausbruches gehalten waren. Dennoch wird den Vertriebenen erzählt, dass das ganze Thema mit polnischen Forderungen nichts zu tun habe.  -  PAZ

Nebelkerze »Inlandsgeburt«

Gleich mehrere Nebelkerzen und Irreführungen enthalten das Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 19. März und die diesbezüglichen Stellungnahmen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble selbst. Zunächst einmal wird der Eindruck erweckt, es habe bisher bei der melderechtlichen Erfassung von Vertriebenen eine unklare Situation gegeben, die erst mit dem Rundschreiben vom 19. März geklärt worden sei.

Das ist aber zumindest schief, wie der oben stehende Beitrag belegt: Die jahrzehntelange Praxis war klar und frei von Mehrdeutigkeiten. Noch ist nicht recht erkennbar, wann überhaupt zum ersten Mal deutsche Meldebehörden damit begonnen haben, vor 1990/92 in den Oder-Neiße-Gebieten zur Welt gekommene Aussiedler und Vertriebene mit „polnischem“ Geburtsort zu erfassen. Alles spricht aber dafür, dass das ein Missgriff der allerjüngsten Vergangenheit ist, jedenfalls liegen uns entsprechende Proteste vor dem Jahr 2008 nicht vor.

Eine besonders dicke Nebelkerze ist Schäubles Hinweis, ohne die Einstufung der Oder-Neiße-Gebiete als „Ausland“ rückwirkend seit 1945 müssten alle dort zur Welt gekommenen Polen und Russen als im Inland geboren angesehen werden. In der Tat, genau so ist es! Da aber im deutschen Staatbürgerschaftsrecht (jedenfalls bis 1997) ebenso wie im polnischen das Abstammungsprinzip gilt, folgt aus dieser Feststellung in der Praxis rein gar nichts. Das dürfte auch der Grund gewesen sein, warum im Streit um die Ostverträge in den frühen siebziger Jahren das Schreckgespenst von „Millionen polnischer Inlandsgeburten“ keine Rolle gespielt hat. Egon Bahr und Willy Brandt hätten noch damit rechnen müssen, für dieses Argument ausgelacht zu werden. - K.B.

Quellen:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt, 12.09.2009

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