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Tschechien gibt Raubgut an rechtmäßige Erben zurück
Wie mehrere tschechische Zeitungen berichten, muss
das Land einen Teil des Gutes Groß-Rohosetz im nordböhmischen Eisenbrod an die ursprünglichen
Besitzer zurückgeben. Es gehörte seit dem 17. Jahrhundert dem lothringischen-böhmischen
Adelsgeschlecht „Desfours-Walderode“. 1946 wurde es auf Basis der
Benes-Dekrete
konfisziert und dem tschechischen Staat übertragen. Das dazugehörige Renaissanceschloss
ist heute ein nationales Kulturdenkmal und wird vom Denkmalamt verwaltet. Im Jahr
1992 erhielt Graf Karl Desfours-Walderode die tschechische Staatsbürgerschaft und
stellte einen Restitutionsantrag. Seit seinem Tod kämpft die Witwe für die Rückgabe
des zu Unrecht enteigneten Besitzes.
Nun entschied das Kreisgericht Gablonz, dass ein Teil des nach dem Zweiten Weltkrieg
enteigneten Gutbesitzes an die Witwe von Graf Karl Desfours-Walderode zurückgegeben
werden muss. Für den kommunistischen Abgeordneten und früheren KP-Chef Miroslav
Grebenicek allerdings zu Unrecht. Er beruft sich auf
die Einhaltung der geltenden
Benes-Dekrete. Der Sprecher der Gesellschaft „VGP“, die auf einem Teil des Grundstückes
arbeitet, Jan van Geet, ärgerte sich über die Gerichtsentscheidung. Er fühle sich
wie in einer Bananenrepublik, denn er habe das Gut auf der Grundlage einer Gerichtsentscheidung
gekauft, wonach das Geschlecht Walderode kein Recht auf die Immobilie habe. Er will
nun in Berufung gehen.
Gerhard Zeihsel, Bundesobmann der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Österreich
(SLÖ), erinnert daran, dass die Landsmannschaft wiederholt vor solchen bedenklichen
Käufen von Raubgut gewarnt habe. „Immer mehr landwirtschaftliche Flächen in Tschechien
werden westlichen Käufern angeboten. Besonders Niederländer sind für diese Lockangebote
anfällig“, so Zeihsel. Die „tschechischen Hehler“ würden angesichts des jüngsten
Gerichtsurteils „aufheulen“, erklärt der Obmann.
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