|
|
Warnung vor Missdeutung Bundeskanzlerin Angela Merkel empfing am 31. März das Präsidium des Bundes der Vertriebenen (BdV) mit seiner Präsidentin Erika Steinbach zu einem Meinungsaustausch im Bundeskanzleramt in Berlin. Dort hatten sich beide Seiten auf vier Themen verständigt, die zu diskutieren seien: 1) nationaler Gedenktag, 2) Massengräber deutscher Ziviltoter in den Vertreibungsgebieten und den deutschen Siedlungsgebieten im Süd-Osten Europas, 3) Entschädigung für deutsche Zwangsarbeiter und 4) Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ (ZgV). Hinsichtlich des nationalen Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung machte Merkel deutlich, dass die Bundesregierung dieses Anliegen ergebnisoffen prüfen werde. Die Bundesregierung habe hier keine Alleinzuständigkeit. Der Bundespräsident und eine breite Parlamentsmehrheit müssten empfehlend zustimmen, um das Vorhaben zu realisieren. Die Widerstände auch in der eigenen Fraktion seien erheblich. Zum Thema Massengräber deutscher Ziviltoter in den Nachbarländern wurde von beiden Seiten die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge gewürdigt. Die Diskussion ergab, dass der Volksbund nur eine Zuständigkeit für Soldatengräber habe, er aber dennoch, wie das Beispiel der Ziviltoten des Massengrabes Marienburg zeige, im gewissen Umfang auch die Gräber der Ziviltoten im Auge habe. Um intensiv auf dem Sektor „Gräber der Ziviltoten“ tätig zu werden, fehle dem Volksbund die erforderliche Finanzausstattung und die Zuständigkeit. Der Bundesregierung wurde nicht zum ersten Mal das Problem einer bisher nicht stattgefundenen Entschädigung für deutsche Zwangsarbeiter nahe gebracht. Einige Mitglieder des Präsidiums machten der Kanzlerin deutlich, dass hier eine humanitäre Geste der Regierung dringend erforderlich sei. Es handle sich zu einem erheblichen Teil um Frauen, die noch im jungendlichen Alter gleich nach Kriegsende zur Zwangsarbeit deportiert wurden. Ein Drittel dieser Deportierten habe die Verschleppung nicht überlebt. Die Zurückgekehrten hätten heute nur eine geringe Rente oder würden auf Sozialhilfeniveau leben, da die Zwangsarbeit bei der Rentenberechnung nicht angerechnet werde. Die meisten Betroffenen seien schon verstorben. Die Befürchtung, dass hier ein neues Entschädigungsfass mit unabsehbaren Folgekosten aufgemacht würde, sei unbegründet. Merkel versprach, prüfen zu lassen, ob für die Lösung dieses Problems eine Gesetzeslücke zu schließen sei. Schließlich wurde der Bundeskanzlerin die Sorge des BdV-Präsidiums nahe gebracht, dass bei der neuerrichteten Stiftung „Flucht – Vertreibung – Versöhnung“ die erforderliche Einbettung des Vertreibungsverbrechens in den historischen Kontext zu einer Umdeutung oder Missdeutung führen könne. Es sei schon zu beobachten, dass die zahlreichen Gegner der Stiftung im In- und Ausland mit der Aufrechnungsthese argumentieren. An den fürchterlichen Verbrechen des NS-Regimes seien alle Deutschen beteiligt gewesen, woraus sich ergebe, dass keine Unschuldigen, sondern „Täter“ „ausgesiedelt“ worden seien, so die Theorie der Gegner. Wenn das eine Botschaft der Dokumentationsstätte werden sollte, so der BdV, würde damit die historische Wahrheit über Flucht und Vertreibung auf den Kopf gestellt und die noch lebenden Opfer in nicht zu übertreffender Weise ihrer Menschenwürde beraubt. Auch würde man mit einer derartigen These die Nachgeborenen noch stigmatisieren. Die Bundeskanzlerin stellte klar, dass kein Nachfolgeverbrechen mit einem voraus gegangenem Verbrechen zu rechtfertigen sei. - Wilhelm v. Gottberg
|