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Polnischstämmige werden rehabilitiert Seit langem fordern polnische Vereinigungen in Deutschland von der Bundesregierung die Wiederherstellung des Minderheitenstatus, der ihnen in der Weimarer Republik zuerkannt worden war. Die Rechte der Deutschen Minderheit in der Republik Polen auf muttersprachlichen Unterricht verkommen darüber zur Fußnote. Bis 1940 existierte im – damals weit nach Osten ausgreifenden – Deutschen Reich der Bund der Polen in Deutschland. Im seinerzeitigen Verband der nationalen Minderheiten in Deutschland waren neben der dänischen, sorbischen und friesischen Minderheit auch die Polen als Minderheit organisiert. Nach Ende des Polen-Feldzuges wurde der Verband im Februar 1940 per Verordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung verboten und aufgelöst. Steter Tropfen höhlt den Stein, kann man wohl sagen angesichts des polnischen Erfolges, die umstrittenen Ansprüche in die deutsch-polnischen Regierungskonsultationen gebracht zu haben. Seit Februar 2010 diskutieren Regierungsdelegationen beider Länder, polnische Interessenvertreter aus Deutschland sowie Vertreter der Deutschen Minderheit in Polen am Runden Tisch über polnische Wünsche, als nationale Minderheit rehabilitiert und in frühere Rechte wiedereingesetzt zu werden. Die polnische Diplomatie ist für ihre Hartnäckigkeit bekannt und der Zeitpunkt für deutsche Zugeständnisse an Polen liegt günstig: Dieses Jahr steht im Juni der 20. Jahrestag der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages ins Haus, auf den man sich hüben wie drüben mit zahlreichen gemeinsamen Veranstaltungen vorbereitet. Der „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991“, wie er amtlich heißt, vermeidet eine Festlegung in Fragen einer „polnischen Minderheit“ und spricht in Artikel 20 lediglich von „Personen deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer Abstammung sind oder die sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen“. Aus gutem Grund, denn von einer dem Völkerrecht entsprechenden Minderheit kann keine Rede sein: Die hierzulande lebende, überaus heterogene polnische Bevölkerungsgruppe setzt sich samt und sonders aus Immigranten zusammen: den Nachfahren der vor über 100 Jahren ins Ruhrbecken eingewanderten Bergarbeiter sowie den nach 1989 zugezogenen legalen wie illegalen Wirtschaftsmigranten und Studenten. Warschau ist insbesondere daran gelegen, die – nach polnischer Lesart – „Asymmetrie“ bei der Erfüllung des Nachbarschaftsvertrages zwischen beiden Ländern zu beseitigen. Polen besteht auf einer stärkeren finanziellen Förderung polnischstämmiger deutscher Staatsangehöriger in Deutschland unter Verweis auf die Unterstützung der Deutschen Minderheit im eigenen Land. Nach schwierigen Verhandlungen kam bei den Beratungen jetzt der Durchbruch für Polen: Die deutschen Regierungsvertreter am Runden Tisch in Berlin „gingen auf unsere Bedingungen ein“, freute sich der Chef der polnischen Delegation, Vize-Innenminister Tomasz Siemoniak, in der nationalkonservativen polnischen „Rzeczpospolita“. Die Rehabilitierung der seinerzeitigen polnischen Minderheit durch den Bundestag solle noch in diesem Monat Bestandteil einer Entschließung zum 20. Jahrestag sein. Die Polnischstämmigen bekommen ein Büro in Berlin und ein Dokumentationszentrum in Bochum sowie ein „Museum der Polen“ – finanziert durch die Bundesrepublik. Der Bund der Polen in Deutschland zeigte sich trotz der Zugeständnisse unzufrieden. „Warum kommt den Deutschen die Formulierung „polnische Minderheit“ nicht über die Lippen?“, fragte der Vorsitzende Marek Wojcicki die „Rzeczpospolita“. Weiter kritisierte er, in dem Beschluss, dessen genauer Wortlaut noch abgestimmt wird, werde im Anschluss an die Rehabilitierung an die Zwangsassimilation der heimatverbliebenen Deutschen etwa in Schlesien zur Zeit der kommunistischen Volksrepublik erinnert. Auch die polnischen Regierungsunterhändler kritisierten, in der Entschließung sei nur von Personen mit polnischen Wurzeln, nicht aber von einer „polnischen Minderheit“ die Rede. Bei einem Treffen der Parlamentspräsidien beider Länder in Warschau gab sich Sejmmarschall Grzegorz Schetyna (PO) unterdessen zuversichtlich, dass der Text der Entschließung so sein werde, „wie er von der polnischen Seite erwartet wird“. Der polnische Botschafter in Berlin, Marek Prawda, strahlte: Nach informellen Konsultationen mit deutschen Politikern gebe es in einer neuen Fassung „keine Erwähnung der Vertriebenen“ mehr. Den Umgang mit deutschen Ansprüchen illustriert
indessen eine Szene auf dem 15. Deutsch-Polnischen Forum in Berlin. In dem
hochkarätig besetzen Gesprächskreis im April wurde angemerkt, dass außer den
Forderungen der Auslandspolen auch die Wünsche der Deutschen Minderheit nach
deutschen Kindergärten und Grundschulen in ihren angestammten Siedlungsräumen –
bisher gibt es keine einzige staatliche deutsche Minderheitenschule –
berücksichtigt werden sollten. Der Ko-Vorsitzende des Forums, Krzysztof
Miszczak aus der Kanzlei des polnischen Ministerpräsidenten, beendete die
Diskussion abrupt: „Zuerst die Symmetrie und erst dann die Wünsche der Deutschen
Minderheit.“
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