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Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten zogen 1945 westwärts: Rund 2 Millionen starben.

Im Grunde selber Schuld
Tagung fragt »War die ,Vertreibung‘ Unrecht?« –
Relativierung mit staatlicher Förderung
von Hans Lody

Während das Zentrum gegen Vertreibungen nicht so richtig vom Fleck kommt, formieren sich die Kräfte in Deutschland, die das Verbrechen der Vertreibung relativieren und verdrängen wollen. Dies geschieht sogar mit finanzieller Unterstützung vom Staat und unter dem Mantel staatlicher Förderung. Dabei kommen Vereinigungen zum Tragen, die ganz offen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.

So richteten am vergangenen Sonnabend in Berlin in den Räumlichkeiten der Freien Universität die Aktion Sühnezeichen, die Berlin-Brandenburgischen Auslandsgesellschaft e.V., die Deutsch-Polnischen Akademischen Gesellschaft e.V., die Deutsch Polnischen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland e.V. und die wegen ihrer verfassungsfeindlichen Bestrebungen im Verfassungsschutzbericht gelistete „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschistinnen“ (VVN) eine Tagung aus. Das Motto lautete: „War die ,Vertreibung‘ Unrecht? Die Umsiedlungsbeschlüsse des Potsdamer Abkommens und ihre Umsetzung in ihrem völkerrechtlichen und historischen Kontext.“ In der Einladung hieß es: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir wegen der erforderlichen Fördermittel eine Teilnehmerliste mit Anschrift und Unterschrift benötigen.“ Also wurde die Veranstaltung mit dem gesponsert, was in linken Kreisen „Staatsknete“ heißt. Was also bekamen die Steuerbürger von der Veranstaltung, bei der kein Vertreter der Betroffenen geladen worden war, geboten?

Die einführenden Worte von Christoph Koch von der Freien Universität gaben der Veranstaltung die inhaltliche „Marschrichtung“ vor. Zwar bekannte er, dass kein Unrecht (der Zweite Weltkrieg) ein anderes (also die Vertreibung der Deutschen aus ihren Siedlungsgebieten) rechtfertigen würde, doch mit einem Schwall von Relativierungen und Rechtfertigungen versuchte er sich selbst zu widerlegen, um schließlich vor Geschichtsrevisionismus zu warnen. Die Deutschen hätten sich selbst vertrieben, so das Fazit seiner Ausführungen. Was das Ganze mit dem Vertreibungsunrecht beziehungsweise dessen Widerlegung zu tun habe, erklärte Koch jedoch nicht.

Die Teilnehmer der Veranstaltung – meist aus dem ergrauten Antifa-Umfeld rekrutiert – nahmen daran keinen Anstoß. Auch der in die Jahre gekommene, 1932 in Pommern geborene Rudolf von Thadden versuchte die Vertreibungen zu verniedlichen und philosophierte über den Unterschied der Vertreibung eines Arbeiters und eines Professors, stellte den Teilnehmern schließlich die Vorteile der Küche seiner polnischen Freunde dar, die nun an seinem Geburtsort Wohnsitz genommen hätten, um sich mit der Warnung vor „nationalistischen Rechten“ dem Schlusswort seines Vorredners anzuschließen.

Ex-Uni-Chef Professor Uwe Wesel war zwar nicht in Persona erschienen, kritisierte aber in seinem Grußwort die Merkelsche „Euro-Verzögerungspolitik“, um der Hoffnung Ausdruck zu verleihen, Polen könne recht bald auch zur Euro-Zone gehören. Dem Professor scheint entgangen zu sein, dass die meisten Polen derweil ganz froh sind, nicht zur Euro-Zone zu gehören. Während der Vertreter der polnischen Botschaft eine positive Entwicklung der deutsch-polnischen Beziehungen zog, klagte sein tschechischer Kollege unversöhnlich über die „Naziherrschaft“. Die Vertreterin der Deutsch-Polnischen Akademischen Gesellschaft kritisierte pauschal die Charta der Heimatvertriebenen und befand, die Vertreibung sei das Resultat deutscher Verbrechen gewesen und schließlich habe es ja einen sehr großzügigen Lastenausgleich gegeben. Der Vertreter der Berlin-Brandenburgischen Auslandsgesellschaft beschwerte sich in seinem Grußwort über die ungenügende staatliche Alimentierung dieser Veranstaltung.

Der in Gießen lehrende Völkerrechtler Thilo Marauhn gelangte allerdings in seinem Vortrag zu dem Endergebnis, dass der Menschentransfer völkerrechtswidrig gewesen sei. Von einer Sonderregelung zu Lasten der Deutschen hält er nichts. Er hatte das Recht von heute rückblickend betrachtet, die Römischen Statuten, das Genfer Abkommen von 1949, die Nürnberger Prozesse, die Potsdamer Beschlüsse und schließlich die Haager Landkriegsordnung, und diesen Schluss gezogen. Aufgeregt echauffierte sich darauf Professor Koch, die Antifa-Rentner grummelten, während der stasibelastete Professor Fink vom VVN unwillig und heftig sein graues Haupt schüttelte.

Die frühere Bundesjustizminiserin Herta Däubler-Gmelin (SPD) legitimierte sich durch ihre Geburtsstadt Pressburg als „Vertriebene“, um dann ihren verstorbenen Parteikollegen Peter Glotz für sein Engagement für das Zentrum gegen Vertreibungen zu kritisieren. Dann sprach sie über das Heimatrecht der wegen des Braunkohletagebaus umzusiedelnden brandenburgischen Dorfbewohner.

Waren am ersten Tag noch etwa 60 Teilnehmer zu verzeichnen, kamen am zweiten Tag deutlich weniger. Hervorzuheben war hier der Beitrag von Anja Mihr, die die Auffassung vertrat, alle Parteien hätten gleich behandelt werden müssen, um einen dauerhaften Frieden, Versöhnung und Ausgleich zu erreichen.
 

Quelle:
Text: Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt Ausgabe 08/12, 25.02.2012

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Vertriebene: Hitler nicht als Vorwand zur Relativierung
von Verbrechen an Deutschen geeignet
Quelle: Ostpreußen-TV - Ostpreußischer Rundfunk -   www.youtube.com/watch?v=Udp17PX3KfE

weitere Infos unter: www.odfinfo.de/Div/DT-Erfurt-2011/Videoalbum/Kundgebung.htm


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