SWR-Rundfunkrat:
Grün-Rot wirft Vertriebene raus
STUTTGART.
Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg will den Rundfunkrat des
Südwestrundfunks (SWR) umbauen und Vertriebenenverbände und Freikirchen aus dem
Gremium ausschließen. Zudem will die Landesregierung ihre beiden Vertreter
zurückziehen. Die freiwerdenden Plätze in dem 51 Köpfe zählenden Rundfunkrat
sollen durch Vertreter von Moslemverbänden, Umweltorganisationen sowie
Einwanderer besetzt werden.
Das sieht laut einem Bericht der
Südwest Presse der Entwurf eines neuen Rundfunkstaatsvertrages vor, der
Ende Oktober von den beiden für den SWR zuständigen Landesregierungen von
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beschlossen werden soll. Vorgesehen ist
außerdem, daß alle Gruppierungen, die mindestens zwei Vertreter in den
Rundfunkrat entsenden, künftig beide Geschlechter berücksichtigen müssen.
Aufgabe der Rundfunkräte der
öffentlich-rechtlichen Sender ist es unter anderem, die Einhaltung des
gesetzlichen Sendeauftrages zu überwachen und den Haushalt zu genehmigen.
Daneben berät der Rundfunkrat den Intendanten bei der Programmplanung. (ms)
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Der Rundfunkrat
Interessensvertretung der Allgemeinheit
Der Rundfunkrat ist bei allen
öffentlich-rechtlichen Anstalten der Bundesrepublik Interessenvertreter der
Allgemeinheit und das höchste für die Programmkontrolle zuständige
Aufsichtsgremium.
Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks setzt sich
aus 74 Mitgliedern zusammen. 51 Mitglieder sind aus dem Land Baden-Württemberg
und 23 Mitglieder aus dem Land Rheinland-Pfalz entsandt. Die Programmdirektoren
für Fernsehen und Hörfunk sowie der Verwaltungsdirektor, der Direktor Technik
und Produktion und der Justitiar werden auf Vorschlag des Intendanten mit
Zustimmung des Rundfunkrats berufen.
Die Amtszeit des SWR-Rundfunkrats beträgt fünf Jahre. Der Rundfunkrat wählt
seinen Vorsitzenden sowie einen ersten und zweiten Stellvertreter für die Dauer
von 30 Monaten, wobei der Vorsitzende und der erste Stellvertreter Mitglieder
des Rundfunkrats aus verschiedenen Ländern sein müssen.
Weitere Aufgaben des Rundfunkrats:
- Wahl und Abberufung des Intendanten
- Genehmigung des Haushaltsplans
- Beschlussfassung über die Satzung gemeinsam mit dem Verwaltungsrat
- Zustimmung zur Berufung der Direktoren und des Justitiars mit Ausnahme der
Direktoren der Landessender
- Wahl und Abberufung der vom Rundfunkrat gewählten Mitglieder des
Verwaltungsrats
- Genehmigung des Jahresabschlusses
- Zustimmung bei der Übernahme von Verpflichtungen im Wert von mehr als fünf
Millionen Euro bei Verträgen über die Herstellung oder den Erwerb von
Programmteilen
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