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SWR-Rundfunkrat:
Grün-Rot wirft Vertriebene raus

STUTTGART. Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg will den Rundfunkrat des Südwestrundfunks (SWR) umbauen und Vertriebenenverbände und Freikirchen aus dem Gremium ausschließen. Zudem will die Landesregierung ihre beiden Vertreter zurückziehen. Die freiwerdenden Plätze in dem 51 Köpfe zählenden Rundfunkrat sollen durch Vertreter von Moslemverbänden, Umweltorganisationen sowie Einwanderer besetzt werden.

Das sieht laut einem Bericht der Südwest Presse der Entwurf eines neuen Rundfunkstaatsvertrages vor, der Ende Oktober von den beiden für den SWR zuständigen Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beschlossen werden soll.  Vorgesehen ist außerdem, daß alle Gruppierungen, die mindestens zwei Vertreter in den Rundfunkrat entsenden, künftig beide Geschlechter berücksichtigen müssen.

Aufgabe der Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Sender ist es unter anderem, die Einhaltung des gesetzlichen Sendeauftrages zu überwachen und den Haushalt zu genehmigen. Daneben berät der Rundfunkrat den Intendanten bei der Programmplanung. (ms)

Quelle:
 JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co., Politik, 10.10.2012,
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M519cc9fa166.0.html

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Der Rundfunkrat
Interessensvertretung der Allgemeinheit

Der Rundfunkrat ist bei allen öffentlich-rechtlichen Anstalten der Bundesrepublik Interessenvertreter der Allgemeinheit und das höchste für die Programmkontrolle zuständige Aufsichtsgremium.

Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks setzt sich aus 74 Mitgliedern zusammen. 51 Mitglieder sind aus dem Land Baden-Württemberg und 23 Mitglieder aus dem Land Rheinland-Pfalz entsandt. Die Programmdirektoren für Fernsehen und Hörfunk sowie der Verwaltungsdirektor, der Direktor Technik und Produktion und der Justitiar werden auf Vorschlag des Intendanten mit Zustimmung des Rundfunkrats berufen.

Die Amtszeit des SWR-Rundfunkrats beträgt fünf Jahre. Der Rundfunkrat wählt seinen Vorsitzenden sowie einen ersten und zweiten Stellvertreter für die Dauer von 30 Monaten, wobei der Vorsitzende und der erste Stellvertreter Mitglieder des Rundfunkrats aus verschiedenen Ländern sein müssen.

Weitere Aufgaben des Rundfunkrats:

  • Wahl und Abberufung des Intendanten
  • Genehmigung des Haushaltsplans
  • Beschlussfassung über die Satzung gemeinsam mit dem Verwaltungsrat
  • Zustimmung zur Berufung der Direktoren und des Justitiars mit Ausnahme der Direktoren der Landessender
  • Wahl und Abberufung der vom Rundfunkrat gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats
  • Genehmigung des Jahresabschlusses
  • Zustimmung bei der Übernahme von Verpflichtungen im Wert von mehr als fünf Millionen Euro bei Verträgen über die Herstellung oder den Erwerb von Programmteilen

...

weiter lesen unter:

Quelle:
www.swr.de/unternehmen/wer-uns-kontrolliert/rundfunkrat-interessensvertretung/...


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