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Kontext statt Flucht Der Stiftungsbeirat der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung hat einstimmig eine Konzeption für die Stiftungsarbeit verabschiedet. Sie wurde in die Sprache der ehemaligen Besatzungsmächte der Bundesrepublik und deren tschechischer und polnischer Verbündeter übersetzt. Die meisten werden die Stiftung wegen der geplanten Dauerausstellung im Dokumentationszentrum besuchen und so kommt dieser eine besondere geschichtspolitische Bedeutung zu. Kernstück dieser Dauerausstellung soll neben dem „Prolog“, der „Empathie für alle von Zwangsmigration betroffenen Menschen wecken“ und dem ersten Raum, der einen „inhaltlichen und geografischen Überblick über das Thema“ bieten soll, der sogenannte Chronologische Rundgang darstellen. Entsprechend der politischen Vorgabe die Vertreibung der Deutschen in den historischen Kontext zu setzen, wird sie nur in einem von insgesamt sieben Gliederungspunkten thematisiert. Diese lauten: (1) Das Prinzip des ethnisch homogenen Nationalstaats und der Zerfall der Vielvölkerimperien am Ende des Ersten Weltkriegs; (2) Mehr- und Minderheiten zwischen den Weltkriegen; (3) „Volksgemeinschaft“, Antisemitismus und „Lebensraum im Osten“: Zentrale Bestandteile des Nationalsozialismus; (4) Der Zweite Weltkrieg (Besatzungsterror, Zwangsmigration und Völkermord als Teil der NS-Herrschaft; Das „ethnische Regime“ der stalinistischen Sowjetunion; Evakuierung und Flucht der deutschen Zivilbevölkerung); (5) Die Vertreibung der Deutschen und die Neuordnung Europas (Der Weg zur Potsdamer Konferenz; „Wilde Vertreibungen“; Zwangsaussiedlungen; Deportation, Internierung und Vertreibung in Südosteuropa); (6) Flüchtlinge und Vertriebene in Deutschland und in Europa nach 1945: Strategien, Konflikte und Erfolge von Integrationsprozessen (Ankunftserfahrungen; Zwischen Integration und Assimilation: Flüchtlinge und Vertriebene in beiden deutschen Teilstaaten; Versöhnungsinitiativen) (7) Nach 1989: Auf dem Weg zu einer europäischen Erinnerungskultur? - M.R. Im Sinne der Vertreiber Über ungelegte Eier sollte man nicht nur nicht gackern, man sollte über sie auch kein endgültiges Urteil fällen, wie man auch den Tag nicht vor dem Abend loben soll. Andererseits muss man das Eisen schmieden, solange es noch heiß ist, und warnen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Zur Warnung Anlass gibt die nun verabschiedete Konzeption für die Arbeit der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung. Es gibt Indizien für eine drohende Verharmlosung der Vertreibung der Ost- und Sudetendeutschen. Einerseits wird die „klare analytische Trennung von ethnischer Säuberung und Genozid, von Vertreibung und Vernichtung“ explizit als wesentlich bezeichnet. Andererseits wird auf eine andere wesentliche Trennung systematisch verzichtet, indem alle Vertreibungen unter dem Begriff „ethnische Homogenisierung“ zusammengefasst werden. Wenn in einem Gebiet die Bevölkerungsmehrheit eine Minderheit vertreibt, ist das eine (gewaltsame) „ethnische Homogenisierung“. Die Vertreibung der Ost- und Sudentendeutschen ist hingegen keine „ethnische Hormogenisierung“, denn deren Heimat war schon vor der Vertreibung ethnisch homogen. Hier wurde vielmehr von außerhalb des Vertreibungsgebietes beheimateten Tätern nicht „nur“ eine Minderheit, sondern eine Bevölkerung in Gänze vertrieben. Dieses war keine „ethnische Homogenisierung“, wie es leider viele in der Geschichte gibt, sondern eine gewaltsame Verschiebung von Volkstumsgrenzen durch Bevölkerungswechsel, und das mit einer Brutalität, mit einer Systematik und in einer Größenordnung, die das Attribut singulär rechtfertigt. Zu der Leugnung dieses wesentlichen Unterschiedes passt es, dass im ersten Raum in einem großen Panorama die Vertreibungsvorgänge im Europa des 20. Jahrhunderts und das „sukzessive Verschwinden von ethnischen Minderheiten“ dargestellt werden soll. Vom Verschwinden von ethnischen Mehrheiten ist keine Rede. Angedacht ist eine interaktive Projektion, „welche die ethnische Homogenisierung Europas zeigt“. Von einem Aufzeigen der Verschiebung der Volkstumsgrenzen ist keine Rede. So marginalisiert man Vertreibung zu einem Minderheitenproblem. Die conditio sine qua non der Stiftungsarbeit ist die Relativierung der an den Ost- und Sudetendeutschen begangenen Vertreibungsverbrechen durch historische Kontextuierung. So sind dem Nationalsozialismus und dem Zweiten Weltkrieg wie der Vertreibung der Deutschen und der Neuordnung Europas je ein Gliederungspunkt gewidmet. Nun haben auch die „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten und der Zweite Weltkrieg eine Vorgeschichte und niemand wird leugnen können, dass es auch schon vorher im 20. Jahrhundert Vertreibungen gegeben hat. Hier wird in der Gliederung sehr diplomatisch statt den Vertreibern ein Prinzip zum Buhmann gemacht, das „Prinzip des ethnisch homogenen Nationalstaats“. Diese Anonymisierung der Täter kommt zwar Staaten, die in der Zwischenkriegszeit vertrieben haben, entgegen, ist aber höchstens die halbe Wahrheit, wie häufig, wenn man diplomatisch sein will. Das „Prinzip des homogenen Nationalstaates“ kann nämlich durchaus friedensfördernd sein, wenn beispielsweise eine friedfertige, gemäßigte Nationalbewegung aufgrund eben dieses Prinzips die Annexion von Gebieten, in denen ihr Volk nicht die Mehrheit stellt, ablehnt. Das Problem bei der Neuordnung Europas auf den Pariser Vorortkonferenzen war allerdings, dass Nationalbewegungen wie die polnische oder die tschechische nicht die Anpassung der Staats- an die Volkstumsgrenzen erstrebten, sondern so viel Land wie möglich wollten, um dann durch Vertreibung oder gewaltsame Assimilation die Volkstumsgrenzen den Staatsgrenzen anzupassen. Das Problem ist also nicht ein Prinzip, sondern es sind ganz konkrete chauvinistische Nationalbewegungen, die man dann auch beim Namen nennen sollte. Im Sinne Warschaus und Prags dürfte es gleichfalls sein, dass die Stiftung explizit benennen will, „wo unterschiedliche Positionen vorhanden sind“. Das muss den deutschen Vertriebenen nicht unbedingt zum Schaden gereichen, wenn denn neben der bundesrepublikanischen und der Position der Vertreiberstaaten auch die der Opfer benannt wird. Die Abwälzung der Schuld auf das „Prinzip des ethnisch homogenen Nationalstaats“ kommt jedoch nicht nur den Wünschen Polens und der Tschechei entgegen, sondern auch dem bundesrepublikanischen Zeitgeist, jenen Politikern und Publizisten, die ein Aufgehen der Nationalstaaten in einem gemeinsamen Europa predigen, von Multikulti schwärmen und sich ethnisch heterogene Staaten wünschen. Dazu passt, dass in der Konzeption von den „vielfältigen Lebenswelten im einst polnischen Lemberg, im Czernowitz Paul Celans, im jüdischen Wilna“ geschwärmt wird. Angesichts dieses Winks in Richtung Multikulti gewinnt die Andeutung, „zivilgesellschaftliche Initiativen und Projekte zur Flüchtlingsarbeit“ begleiten zu wollen, einen ganz eigenen Beigeschmack. Überhaupt erweckt die ganze Konzeption den Verdacht, nicht frei von außen- wie innenpolitischen Rücksichtnahmen zu sein. Die hier geäußerten Befürchtungen müssen sich nicht bewahrheiten. Noch handelt es sich „nur“ um eine Konzeption. Aber niemand soll hinterher sagen können, es sei nicht rechtzeitig gewarnt worden.
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