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Erika Steinbach (BdV)
über das Schicksal deutscher Zwangsarbeiter in Osteuropa
Deutsch-polnische Schulbuchkommission setzt auf Verschweigen
Ostpreußen-TV - Ostpreußischer Rundfunk - www.youtube.com/watch?v=ac2ul6uz2Ps - 29.05.2011
 weitere Infos unter Bund der Vertriebenen (BdV): www.bund-der-vertriebenen.de

Zwangsarbeiter beim rumänischen Militärdienst in Neu-Arad, 1959.

Deutsche Zwangsarbeiter:
Als Massenschicksal abgetan
Kommentar von Norbert Tarsten

In vielen Reden, Diskussionskreisen, auch in Zeitschriften und neuerdings auch in Internetforen werden Gedanken kundgetan darüber, wie das kulturelle Erbe der Vertriebenen zu bewahren sei. Schließlich geht es doch um ein bedeutendes gesamtdeutsches Erbe, das auch alle angeht. Bei der Forderung eines Nationalen Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung sollte ein besonderes Kapitel der Vertreibung und ihrer Opfer hervorgehoben werden: die Zwangsarbeit.

Die größte Vertreibung in der Menschheitsgeschichte hatte noch eine unmenschliche Begleitmaßnahme. Wild, aber auch organisiert, verlief nicht nur die Vertreibung, sondern auch die Sicherung von Arbeitskräften für wichtige Produktionsstätten und noch zu erschließenden Regionen. Sie galt aber auch als Form der Bestrafung der Deutschen, ohne dass eine Schuld der Gefassten nachgewiesen wurde. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definierte 1930 in Artikel 2 Absatz 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird. Ein Mensch wird also gegen seinen Willen gezwungen, Arbeit zu verrichten. Die Zwangsarbeit ist in der Geschichte der Menschheit kein neues Phänomen, aber im 20. Jahrhundert fand sie in den totalitären politischen Systemen eine gewisse Perfektionierung.

Lange schon wird die Bundesrepublik Deutschland mit Entschädigungsforderungen der Opfer, unter anderem der ehemaligen Zwangsarbeiter, konfrontiert. Das erste Wiedergutmachungsgesetz wurde schon 1953 verabschiedet, und seither wurden mehr als 100 Milliarden Mark dafür aufgewendet, überlebende Opfer des Nazi-Terrors finanziell zu unterstützen. Ausgenommen blieben viele Opfer, die sich damals in den Ländern Osteuropas befanden. Noch vor der Jahrtausendwende entbrannte erneut eine Debatte über die Entschädigung von Zwangsarbeitern in den Gebieten des ehemaligen Deutschen Reiches durch die deutsche Wirtschaft. Die Medien unterstützten dies mit Berichten, Veranstaltungen und in mancher Kampagne, um die Bereitschaft für eine Beteiligung am Entschädigungsfonds zu wecken. Nicht selten waren auch Drohungen gegen die deutschen Wirtschaftsunternehmen zu vernehmen. Amerikanische Unterhändler und Anwälte zeigten viel Geschick in den Verhandlungen mit dem Sonderbeauftragten der Bundesregierung in der Zwangsarbeiterfrage, Otto Graf Lambsdorff. Monatelange Verhandlungen führten schließlich zu einem Durchbruch, indem sich die Verhandlungspartner über die Verteilung der zehn Milliarden Mark aus der „Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ einigten.

Wie sieht es aber mit einer Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter aus, und zwar fast ein Jahrzehnt nach der Übereinkunft über Zahlungen an NS-Zwangsarbeiter? Der Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) stufte im August 2011 die Zwangsarbeit deutscher Zivilpersonen als Massenschicksal ein, um eine Entschädigung für diesen Personenkreis abzulehnen. Somit hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht nur von den einst vertretenen Positionen entfernt, sondern eilfertig eine neue Ausrede einfallen lassen, die eine Ungleichbehandlung deutscher Zwangsarbeiter gegenüber bereits entschädigten ausländischen festschreibt. Vergessen bleibt dabei die menschenunwürdige Lagerhaft für die etwa zwei Millionen deutschen Zwangsarbeiter.

Auch die SPD-Fraktion hatte in ihrer Zeit als Oppositionspartei im Deutschen Bundestag 1993 eine Initiative ergriffen, um eine Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter zu erreichen. Die Bundestagsparteien haben also die ungelöste Problematik deutscher Zwangsarbeiter erkannt und auch benannt. Selbst der innenpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Cem Özdemir, schrieb in der Dezemberausgabe der Zeitung „Das Parlament“ vom Unrecht, das die NS-Gewalt-herrschaft an Unrecht und Leid über viele, viele Gruppen während des Krieges gebracht hat, und in deren Folge sei die Vertreibung der Deutschen geschehen. Er warne aber gleichzeitigt: „Diese gravierenden Menschenrechtsverletzungen sind keine gerechte Strafe für Auschwitz, sondern Unrecht, das beim Namen genannt werden muss. Dabei dürfen Opfer allerdings nicht gegen Opfer aufgerechnet werden. Beim Gedenken an Flucht und Vertreibung sind zudem Ursache und Wirkung nicht zu vertauschen.“

Man gewinnt den Eindruck, dass Gewissen, die Empfindung von Unrecht, nur den jeweiligen Oppositionsparteien eigen ist, denn in der Zeit der Regierungsverantwortung schwindet das Unrechtsempfinden zugunsten einer Pseudoargumentation. Das Argument der Aufrechnung kann nicht mehr zählen, seit hinlänglich bekannt ist, dass zur Zwangsarbeit nicht nur Nazis herangezogen wurden, sondern Menschen allein wegen ihrer Ethnie, weil sie Deutsche und eben greifbar waren. Debatten im Parlament und in den Medien über die Entschädigung von Opfern der NS-Zwangsarbeit waren überwiegend auf die Opfer ausländischer Herkunft fokussiert.

Solange diese Vorgehensweise als die einzig richtige angesehen wird, kann doch nicht die Rede vom wahren Willen einer Aussöhnung und Verständigung über Entschädigungszahlungen sein. Es schlägt den deutschen Opfern der Zwangsarbeit Kälte aus den Ausführungen der Sprecher von Fraktionen entgegen, die einen Versöhnungsprozess als Staatsdoktrin über den Menschen stellt. Das entspricht nicht dem Wertesystem unseres Grundgesetzes, das doch den Menschen in den Mittelpunkt staatlichen Handelns stellt. Man verletzt unweigerlich die Würde der Menschen, deren Schicksal so viele Gemeinsamkeiten mit denen anderer Nationen aufweist. Die eigenen Opfer spart man aus der Betrachtung und Entschädigung aus, wagt es auch nicht, die Verursacher des Unrechts anzusprechen, um die eigene Geste, die als Versöhnung gedacht war, nicht zu beschädigen. Lektionen müssen und sollten alle politisch Handelnden annehmen, sonst bleiben Vorhaben nur auf dem Papier, aber empfundenes Unrecht sucht weiterhin den Durchbruch.

Bei bisherigen Entschädigungen der NS-Zwangsarbeiter hat man ohne Bedenken Gelder verwendet, die auch von ehemaligen deutschen Zwangsarbeiter erarbeitet wurden. Wie wäre es, wenn den deutschen Zwangsarbeitern – wie oft auch immer – als Entschädigung für die Zwangsarbeit die Steuer erlassen würde? Es fehlt Respekt vor den Opfern und der gute Wille der Politiker, das Mandat nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle des ganzen Volkes auszuüben.

Die Zwangsarbeit war kein Massenschicksal, sondern auf Zonen/Regionen beschränkt. Auch für deutsche Opfer von Verbrechen gelten die Menschenrechte uneingeschränkt und unrelativierbar. Es ist im höchsten Maße ungerecht und auch unsolidarisch, eine Opfergruppe für alle in Verantwortung zu nehmen. Es geht darum, das persönliche Leid eines jeden Menschen, der Opfer von Zwangsarbeit war – egal warum, wo und wann – anzuerkennen. Eine angemessene Entschädigung aller Zwangsarbeiter – auch der deutschen – muss erreicht werden.

Der pensionierte Lehrer Norbert Tarsten ist Autor des Buches „Schuldebakel oder Demokratie-Posse? Die Rechtschreibreform im Presse-Echo“.
 

Quellen:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt Ausgabe 01/12, 07.01.2012;
SW-Foto: www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/kultur/8721-zwangsarbeiter-beim...

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