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Mit Lug und Trug vertrieb er Amtsbrüder 1948, als sich Papst Pius XII. gegen die Vertreibungen der Deutschen einsetzt und das Heimatrecht betont, holt sich der Primas der katholischen Kirche Polens, Kardinal Augustyn Hlond, im Vatikan eine Vollmacht, die ihm gestattet, im alten Polen die frühere Bischofsverwaltung wieder einzurichten. Dieser Bitte entspricht der Heilige Stuhl, lehnt aber die von Hlond gewünschte Erweiterung auf die deutschen Ostgebiete ab, getreu der Tradition Roms, Veränderungen von Bistumsgrenzen erst nach weltlichen Regelungen vorzunehmen. Als Hlond in den deutschen Ostgebieten ankommt, lügt er, daß er die Berechtigung aus Rom zur Ernennung apostolischer Administratoren in den deutschen Gebieten hätte. Selbst wenn Rom ihm diese Vollmacht gegeben hätte, wäre sie für die deutschen Ostgebiete wertlos gewesen, denn Administratoren dürfen nur ernannt werden, wenn die Diözesen keinen Leiter haben. Das war hier nicht der Fall; die deutschen Diözesen waren kirchlich versorgt. Wollte Hlond seine Polonisierungspläne durchsetzen, mußte er die deutschen Diozösenleiter aus dem Amt drängen. Das tut er dann auch unter Umgehung aller Höflichkeit, geschweige denn mit der vom Papst geforderten Einhaltung des Rechts! Die Vertreibung der deutschen Priester und Bischöfe ist ein dunkles Kapitel der polnischen Kirchengeschichte und zeigt, da der größte Teil der katholischen Priester an den Vertreibungen ihrer priesterlichen deutschen Mitbrüder, aber auch an der der deutschen Bevölkerung stark beteiligt war, wie nationalistisch und rassistisch sich die katholische Kirche Polens verhalten hat. In einem späteren Schriftstück schreibt Hlond triumphierend: „Die religiösen Veränderungen, die in diesem Gebiet erfolgt sind, haben keine geschichtlichen Vorbilder. In nicht ganz zwei Jahren wurde die protestantische Religion aus dem Lande östlich der Oder herausgedrängt. In den unfruchtbaren Gegenden an der Ostsee beginnen die ersten Blumenknospen katholischen Lebens zu sprießen. Der römische Glaube … ist in das Herz Europas vorgerückt … Der germanische Protestantismus erhält einen erheblichen Schlag.“ Über diese Vorgänge war der polnische Episkopat bestens unterrichtet. Bisher hat man sich den Deutschen gegenüber nicht einmal zu einer Entschuldigung „hinreißen“ lassen, denn dann würde man erhebliche eigene Schuld eingestehen müssen und das Kriterium nicht erfüllen, wonach ein polnischer Priester zuerst ein Pole und dann ein Priester zu sein hat. Wie unglaublich dreist der polnische Episkopat sich verhält, zeigt der Fortgang der Angelegenheit. Obwohl Hlond sowohl nach weltlichem wie nach kirchlichem Recht schwerste Menschenrechtsverstöße begangen hat, erhält die katholische Deutsche Bischofskonferenz mit Beginn des Jahres 1995 eine Botschaft des polnischen Episkopats des Inhalts, man wünsche in Polen den Seligsprechungsprozeß für Kardinal Hlond einzuleiten. Das ist selbst unseren Bischöfen zu viel. In ihrer höflichen Art läßt die Bischofskonferenz unter Leitung von Kardinal Lehmann in einem Brief an die Vertriebenen der Grafschaft Glatz auf deren Anfrage wissen: „… dabei bestand Übereinstimmung, daß eine Seligsprechung des Kardinals aus deutscher Sicht keine Zustimmung finden kann. Die Bedenken der deutschen Bischofskonferenz wurden auch gegenüber dem apostolischen Stuhl zum Ausdruck gebracht.“ Kann man sich einen vergleichbaren Fall in
Deutschland vorstellen?
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