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Die Vertriebenen Europas finden sich Der Generalrat (Vorstand) der Europäischen Union der Flüchtlinge und Vertriebenen (EUFV) kam am 18. / 19. April 2008 in Wien zu seiner ersten Sitzung zusammen. Generalsekretär Dr. Lakota berichtete über seine Kontakte zur EU und über die Zusammenarbeit mit den Mitgliedsverbänden. Vorrangig sei die Einrichtung eines Verbindungsbüros der EUFV bei der EU in Brüssel. Dies werde in den nächsten Wochen geschehen. Für den Generalsekretär sei zunächst der wichtigste Partner auf der europäischen Ebene der EU-Kommissar für Menschenrechte. Zur Zeit ist dies der Italiener Franco Frattini. Leider gebe Frattini seine Position in Brüssel auf, da er Mitglied in der neugewählten italienischen Regierung Berlusconi werde, berichtete der Generalsekretär. Aufgrund einer internen Absprache in der EU-Kommission werde aber der neue Menschenrechtsbeauftragte der EU erneut ein Italiener sein. Dr. Lakota berichtete weiter, daß der ukrainische Vertriebenenverband den Antrag auf Mitgliedschaft in der EUFV gestellt habe. Dazu sei eine Delegation des Verbandes aus Kiew mit allen erforderlichen Unterlagen nach Triest gekommen. Ein ungarischer Vertriebenenverband habe ebenfalls die Absicht bekundet, die Mitgliedschaft im europäischen Verband anzustreben. Die dazu erforderlichen Unterlagen seien aber noch nicht vorgelegt worden. Eine Vereinigung aus Litauen wünsche ein vertiefendes Informationsgespräch mit dem Generalsekretär. Außerdem berichtete Dr. Lakota ausführlich über das Informationsgespräch mit der Spitze der Sudetendeutschen Landsmannschaft aus Deutschland, das am 17. Februar in Salzburg stattgefunden hat. Das Gespräch sei in einer sehr freundschaftlichen Atmosphäre geführt worden. Sprecher und Bundesvorsitzender der Sudetendeutschen Landsmannschaft haben weitere Informationen zum Statut und zu den Mitgliedsorganisationen der EUFV erbeten. Man habe vereinbart, weiter im Gespräch zu bleiben. In diesem Zusammenhang teilte der Generalsekretär mit, daß er am 10. Mai am Sudetendeutschen Tag in Nürnberg teilnehme und am 11. Mai seine Teilnahme beim Deutschlandtreffen der Ostpreußen in Berlin zugesagt habe. Vor der eigentlichen Beratung über die vorliegenden Anträge auf Mitgliedschaft hat der Generalrat Grundsätze für die Aufnahme weiterer Mitglieder beraten. Einstimmig beschloß der Generalrat, die Empfehlung an die Generalversammlung zu geben, daß für jedes Land grundsätzlich nur eine nationale Vereinigung (Landsmannschaft) Mitglied in der EUFV werden sollte. Wenn eine nationale Vereinigung nicht oder noch nicht Mitglied werden möchte, wohl aber eine Regionalgruppe des gleichen Dachverbandes (Landsmannschaft), so ist diese Mitgliedschaft möglich und erwünscht. Um eine Zersplitterung der EUFV zu vermeiden, können maximal nur zwei Regionalgruppen eines Dachverbandes Mitglied in der EUFV werden. Sie scheiden aus der EUFV aus, wenn ihr nationaler Dachverband Mitglied geworden ist. Der Beschluß über die Aufnahme neuer Mitglieder in die EUFV obliegt der Generalversammlung. Diese wird in der zweiten Jahreshälfte 2008 zusammentreten. Der Generalrat empfahl der Generalversammlung einstimmig, den ukrainischen Verband als Mitglied aufzunehmen. Über weitere Empfehlungen für neue Mitglieder wird der Generalrat gegebenenfalls unmittelbar vor der nächsten Sitzung der Generalversammlung beraten. Der vorgelegte Antrag auf Mitgliedschaft des „Zentralrats der Vertriebenen Deutschen“ wurde nicht empfohlen. Da für eine Mitgliedschaft in der EUFV die Empfehlung des Generalrates mit qualifizierter Mehrheit an die Generalversammlung Voraussetzung ist, wird der „Zentralrat der Vertriebenen Deutschen“ nicht in den europäischen Verband aufgenommen. Die Mitglieder des Generalrates waren sich über den Charakter des „Zentralrates der Vertriebenen Deutschen“ als Splittergruppe einig. Darüber hinaus vertrete der Zentralrat keine landsmannschaftliche Volksgruppe, sondern sei eine sehr kleine Gruppe von Unzufriedenen, die weder von Behörden noch von Organisationen der Heimatvertriebenen in Deutschland anerkannt sei. Der Generalrat faßte auch einen Beschluß über die Beitragshöhe der Mitgliedsverbände. Für 2008 gilt, was bereits auf der Gründungsversammlung der EUFV am 1. Dezember 2007 beschlossen wurde. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 100 Euro monatlich und 1200 per anno. Generalsekretär Lakota machte deutlich, daß das
Interesse an der EUFV es wohl erforderlich mache, zukünftig den Generalrat alle
drei Monate zusammenzurufen. Für zukünftige Sitzungen des Generalrates machte
der Präsident der Generalversammlung v. Gottberg den Vorschlag, die Sitzungen in
Straßburg oder Brüssel abzuhalten, um den europäischen Charakter der EUFV zu
unterstreichen. - EB
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