Die
Kräfte gebündelt
Europäische Union der Flüchtlinge und
Vertriebenen gegründet
Die
europäischen Vertriebenen haben ihre Kräfte gebündelt und können jetzt mit einer
Stimme in Europa sprechen. Anfang Dezember haben Delegierte von elf
Vertriebenenorganisationen in Triest die Europäische Union der Flüchtlinge und
Vertriebenen (EUFV) gegründet. Die Landsmannschaft Ostpreußen hatte die Gründung
dieser Organisation ganz wesentlich mitvorangetrieben.
Auf der
Gründungsversammlung in Triest wurde Wilhelm v. Gottberg, Sprecher der
Landsmannschaft Ostpreußen, einstimmig zum Präsidenten der
EUFV-Generalversammlung gewählt. Sein Stellvertreter ist Ioannis Shekersavvas
aus Zypern. Verwaltet wird die Europäische Union der Flüchtlinge und
Vertriebenen von einem Generalrat, der in seinen Aufgaben einem Vorstand
entspricht. Generalsekretär dieses Gremiums wurde Massimiliano Lacota (Unione
degli Istriani), zum Vizegeneralsekretär wurde Peter Ludwig (Sudetendeutsche
Landsmannschaft, Österreich) bestimmt. Ihren Sitz hat die EUFV in Triest (Palais
Tonello, Via Silvio Pellico 2). Der Generalrat besteht aus zehn Mitgliedern, die
die Gründungsvereinigungen vertreten.
Die Initiative zur
Gründung der Europäischen Vereinigung war von der italienischen Union der
vertriebenen und geflüchteten Istrier ausgegangen. Die Landsmannschaft
Ostpreußen hatte Massimiliano Lacota und seinen Verband von Beginn an bei diesem
Vorhaben unterstützt. Neben den Ostpreußen und den Istriern gehören die
Landsmannschaft der Schlesier, der Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften
Österreichs, die Sudetendeutsche Landsmannschaft – Bundesverband Österreich, die
Gottscheer Landsmannschaft aus Österreich, der Zentralrat der Armenier in
Deutschland, die Pro Karelia Ry aus Finnland, die Kyrenia Refugees Association
aus Zypern, die Lobby for Cyprus sowie das Famagusta Refugees Movement (beide
aus Großbritannien) zu den in Triest vertretenen Gründungsmitgliedern.
Die auf vorangegangen
Sitzungen, unter anderem in Berlin, vorbereitete Satzung wurde einstimmig
gebilligt und zusammen mit der Gründungsurkunde unterzeichnet. Die Union der
Europäischen Flüchtlinge und Vertriebenen beruht auf dem Grundsatz der gleichen
Autonomie und der Unabhängigkeit aller Mitgliedsorganisationen, die die
Interessen der Flüchtlinge, der Vertrieben sowie der innerhalb nationaler
Grenzen Zwangsumgesiedelten vertreten. Die EUFV ist auf strikte
Überparteilichkeit und Überkonfessionalität verpflichtet. Die Organisation
stützt sich auf die bereits gebilligte „Triester Erklärung“, die in sieben
Punkten darlegt, daß „das noch andauernde menschenverachtende
Vertreibungsunrecht aufgearbeitet und geheilt werden muß“, so charakterisierte
Wilhelm v. Gottberg für die Landsmannschaft Ostpreußen die Leitgedanken der
Erklärung. Nach der Triester Erklärung soll die EUFV unter anderem die
Verbreitung historischer Fakten über Flucht, Vertreibung und Deportation vor
allem an die Jugend garantieren und der Leugnung oder Verharmlosung der
Verbrechen an den Betroffenen entgegentreten.
Zu den Kernaufträgen an
die Union gehört auch, dafür zu sorgen, daß Vertriebene rechtliche Ansprüche
erheben können, und zwar nach internationalem Rechtsstandard. Außerdem soll in
Europa ein Gedenktag eingerichtet werden, der an die vielen Millionen
Vertriebenen, Flüchtlinge und Deportierten erinnert, die in den letzten 100
Jahren ihrer angestammten Heimat beraubt worden sind. (Vs)
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