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Autarkie auch beim Bier König Friedrich der Große hatte ein feines Gespür für volkswirtschaftliche Zusammenhänge und war zudem aus merkantilistischen Gründen bemüht, gutes preußisches Geld nicht für „Luxusgüter“ außer Landes gehen zu lassen. So verhielt es sich mit Seide und Porzellan, aber auch mit dem Hopfen. Bier war damals noch ein Volksnahrungsmittel und wurde demzufolge in großen Quantitäten vertilgt. Zum Bierbrauen benötigte man außer Gerste und Wasser auch Hopfen, doch seltsamerweise zogen die preußischen Bierbrauer „ausländischen“, das heißt nichtpreußischen Hopfen dem preußischen Produkt vor. Klar, dass hier der junge König Friedrich eine Änderung der Zustände anstrebte. Bereits kurz nach Regierungsantritt drängte er sowohl das Generaldirektorium wie die einzelnen Provinzialkammern, für eine spürbare Erhöhung des Hopfenanbaus in Preußen zu sorgen und zugleich die Qualität des inländischen Hopfens stark zu verbessern. In einer diesbezüglichen Ordre an das Generaldirektorium vom 22. Mai 1743 betonte der König zur Wichtigkeit dieser Angelegenheit: „Es sei das als eine Sache zu behandeln, worauf er selbst Achtung geben werde; das Generaldirektorium möge daher danach sehen, wenn es keinen Verdruss haben wolle.“ Auch die Provinzialkammern erhielten eine königliche Anweisung, alle Domänenpächter und sonstigen Untertanen fleißig zur Anlegung von „Hopfengärten“ anzuhalten, denn dann brauche man nicht mehr Hopfen im Ausland einzukaufen, sondern könne sich vielmehr durch Verkauf ins Ausland ein schönes Stück Geld verdienen. Jeder Departementsrat habe bei den regelmäßigen Bereisungen seines Verwaltungsgebiets darauf zu achten, wie des Königs Anweisungen zur Förderung des Hopfenumbaus in der Praxis umgesetzt werden. Auch erwarte der König fleißig Berichte über die Steigerung des Hopfenanbaus und er werde bei seinen Landesbereisungen persönlich danach Ausschau halten. In seinen Bemühungen zur Verbesserung der Landeskultur, speziell im Falle des Hopfenanbaus stach der preußische Minister Friedrich Wilhelm von Derschau hervor und wurde deshalb öfters vom König gelobt, denn der strenge König konnte auch loben, wenn man seine Intentionen erfolgreich in der Praxis umzusetzen verstand. Am 23. November 1775 erhielt Derschau eine schriftliche Anerkennung des Königs, weil man in der Kurmark nun bald soweit gekommen sei, dass man gänzlich auf die Einfuhr ausländischen Hopfens verzichten könne und dafür „keinen Pfennig mehr auszugeben nöthig hat“. Doch Friedrich der Große konnte selbst beim Loben nicht darauf verzichten, sogleich eine neue Aufgabenstellung auszusprechen, denn in der Prignitz gebe es noch „viele Lücher und Brücher“, die man urbar machen und auf denen man tüchtige Hopfengärtner ansiedeln könne. Gerade durch die von Friedrich sehr geliebte und häufig angewandte Bodenmelioration glaubte er, noch vielen bislang ungenutzten Boden zum Hopfenanbau gewinnen zu können. Der kurmärkische Kammerdirektor Friedrich Gottlieb Michaelis erhielt deshalb vom König am 10. Dezember 1775 die schriftliche Anweisung, in der Gegend um Potsdam, bei Fahrland, Marquardt und den benachbarten Orten alte Wasserabzugsgräben aufzuräumen und neue anzulegen „und alsdann darauf so viel Hopfengärtners als möglich anzusetzen, an Orten aber, wo es nicht thunlich, die Bauern dahin zu bringen, dass ein jeder für sich etwas Hopfen anbaut“. In der neuen Provinz Westpreußen, die im Zuge der sogenannten Teilungen Polens zu Preußen kam, glaubte der König gleichfalls günstiges Gelände zu finden, wo sich der Hopfenanbau lohne. Hier hatte Friedrich besonders die zu entwässernden Brüche und Moräste der Netze, aber auch die Gegend um den „Jesuitersee“ im Auge. Alle königlichen Domänenämter sollten sogleich in Westpreußen mit gutem Beispiel vorangehen. Der König legte zudem mit praktischem Sinn fest, dass man zu den westpreußischen Bauern Instrukteure für Hopfenanbau schicken müsse, denn man begehe hier immer noch große Fehler. Minister von Derschau erhielt folglich den Auftrag: „Um den Leuten zu zeigen, wie sie das machen, könnt Ihr Jemanden, der es recht versteht, im Lande umherschicken, dass er die Leute davon unterrichtet, wie sie es zu machen haben, den Hopfen in Tonnen gut zu verwahren.“ Um die Eigenschaften des als vorzüglich gerühmten böhmischen Hopfen nach Preußen zu übertragen, ließ König Friedrich aus Böhmen Hopfenpflanzen beziehen und die Domänenämter in der Altmark Versuche zur Veredelung des einheimischen Hopfen anstellen. Die beiden als gute Botaniker bekannten Beamten Professor Johann Gottlieb Gleditsch und Geheimrat Franz Balthasar von Brenkenhoff wurden vom König ermuntert, eine allgemeinverständliche „Anweisung des Landmanns zum Hopfenbau“ zu verfassen und gemeinsam mit den jährlichen Kalendern im Lande zu vertreiben. 1776 konnte man den König erfreut melden, dass man erstmalig den Hopfenbedarf in Preußen aus eigenem Anbau decken konnte und zugleich noch einige Tausend Wispel Hopfen ins benachbarte Ausland verkauft habe.
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