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Zweiter Weltkrieg BERLIN. Die Bundesrepublik hat weitere Reparationszahlungen aus dem Zweiten Weltkrieg an Griechenland und andere Staaten ausgeschlossen. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei hervor. Zwar sei sich Deutschland „stets seiner historischen Verantwortung für die Verbrechen der nationalsozialistischen Zeit“ bewußt, jedoch seien bereits in den sechziger Jahren mit zwölf westlichen Staaten „Globalentschädigungsabkommen“ ausgehandelt worden. Griechenland habe demnach im deutsch-griechischen Vertrag vom 18. März 1960 eine Kompensation von 115 Millionen D-Mark erhalten, wodurch „auch für die griechische Seite die Frage der Wiedergutmachung von NS-Unrecht abschließend geregelt“ wurde. Bestätigt sieht sich die Bundesregierung in ihrer Haltung durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990, der „eine abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“ traf. Eine Reparationsfrage sollte hier „nicht mehr geregelt werden“. In der Tat habe Deutschland seit Kriegsende „in hohem Maß Reparationszahlungen
erbracht“, die die betroffenen Staaten nach allgemeinem Völkerrecht zur Entschädigung
ihrer Staatsangehörigen verwenden sollten. Alleine durch „Wiedergutmachung und sonstige
Leistungen“ hätte Deutschland „ein Vielfaches“ der von den
Alliierten auf Jalta
ins Auge gefaßten Reparationszahlungen von zwanzig Milliarden US-Dollar erbracht.
„Im übrigen wären Reparationen mehr als 65 Jahre nach Ende der kriegerischen Auseinandersetzung
ohne jede Präzedenz.“ (FA)
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