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BdV-Pressemitteilung
19.06.2014:
Vertriebene begrüßen landesweiten Gedenktag für
die deutschen Opfer von
Vertreibung in Sachsen
Gedenktag auf Bundesebene ist überfällig
Zu
dem Beschluss des sächsischen Landtages auch im Freistaat einen Gedenktag für
die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung der Deutschen
einzuführen, erklärt BdV-Präsidentin Erika Steinbach MdB:
Ich begrüße es sehr, dass der sächsische Landtag in seiner gestrigen Sitzung
beschlossen hat, jährlich jeweils am zweiten Sonntag im September, einen
Gedenktag für die Opfer
von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung einzuführen. Das ist ein
wichtiges Zeichen der Solidarität mit dem Schicksal der deutschen Vertriebenen
und Aussiedler durch die schwarz-gelbe Koalition unter Führung des
Ministerpräsidenten Stanislav Tillich. Gerade in der DDR erlitten die
Heimatvertriebenen ein Sonderschicksal: Ihr Leid wurde über Jahrzehnte offiziell
tabuisiert. Den Opfern von Flucht und Vertreibungen drohten Repressionen, wenn
Sie über ihre Herkunft und eigene Kultur oder gar nur ihre heimatlichen Dialekte
sprachen.
Damit ist Sachsen das dritte Bundesland nach Bayern und Hessen, das diesen
Gedenktag an die eigenen Opfer einführen wird. Die Vertriebenen danken dem Land
Sachsen für seinen beherzten Schritt.
Ich hoffe, dass sich nun auch der Bund diesen guten Vorbildern anschließt. Denn
die Bewahrung und Aufarbeitung unserer Geschichte ist eine
gesamtgesellschaftliche, bundesweite Aufgabe. Der im Koalitionsvertrag
vereinbarte bundesweite Gedenktag in Erinnerung an die Vertreibung Deutscher
muss schnell eingeführt werden. Das ist nicht nur ein Zeichen der Solidarität
mit den Heimatvertriebenen, sondern macht deutlich, dass diese größte
Massenvertreibung einer Volksgruppe ein gesamtdeutsches Schicksal ist, das alle
- auch die Nichtvertriebenen - angeht. Seit dem Dreißigjährigen Krieg hat es für
Deutschland keine vergleichbar dramatische Bevölkerungsumwälzung gegeben. Diese
Vertreibung war keine gerechte Strafe für die nationalsozialistische
Terrorherrschaft, sondern bereits damals völkerrechtswidrig.
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