|  |  | Murswiek:Bundesregierung kann Steinbach nicht ablehnen
 
 FREIBURG. 
Die Bundesregierung hat kein Recht, aus politischen Gründen die Entsendung von 
BdV-Präsidentin Erika Steinbach in den Beirat der Stiftung „Flucht, Vertreibung, 
Versöhnung“ abzulehnen. 
 Dies hat der Freiburger Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek am Donnerstag in 
einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung festgestellt.
 
 Aus dem Stiftungsgesetz gehe vielmehr hervor, daß die Regierung dazu 
verpflichtet ist, Steinbach im Stiftungsrat zu akzeptieren, wenn sie vom Bund 
der Vertriebenen für dieses Gremium benannt wurde.
 
 Kein Ermessensspielraum
 
 Schließlich heiße es dort, die von den einzelnen Institutionen oder Verbänden 
benannten Mitglieder „werden durch die Bundesregierung ... bestellt“. Wäre der 
Exekutive hier ein Ermessensspielraum zugewiesen worden, hätte in der 
entsprechenden Passage „kann“ oder „soll“ stehen müssen, so Murswiek.
 
 Ein einzelnes Mitglied könnte laut Einschätzung des Professors für Staats- und 
Verwaltungsrecht nur dann abgelehnt werden, wenn dieses „schlechthin ungeeignet 
zur Mitarbeit“ wäre. Solche Eignungsmängel lägen etwa bei einer „Vorstrafe wegen 
Volksverhetzung“ oder bei verfassungsfeindlichen Bestrebungen vor.
 
 Murswiek ist jedoch überzeugt, daß ein Ablehnungsrecht aus politischen Gründen 
im Gesetz über die Vertriebenenstiftung nicht vorgesehen ist. Daraus ergebe sich 
sogar ein politischer Vorteil, denn Außenminister Guido Westerwelle (FDP) könne 
polnischen Vorbehalten gegen die BdV-Präsidentin gesichtswahrend mit dem 
Argument begegnen, er habe Frau Steinbach verhindern wollen, „aber rechtlich sei 
das nicht möglich“, schrieb Murswiek in seinem Beitrag.
 
 „Konzentration auf die sachliche Arbeit“
 
 Unterdessen hat der Frauenverband im BdV bezüglich der Besetzung des 
Stiftungsrates „Sachlichkeit und Empathie mit den Vertriebenen“ gefordert. 
Sibylle Dreher, Präsidentin der BdV-Frauen, nannte es „unerträglich“, daß von 
anderen Vertretern im Stiftungsrat „Zweifel an der Legitimation des Bundes der 
Vertriebenen“ gesät würden.
 
 Sie bezog sich bei dieser Kritik ausdrücklich auf die Behauptung des Hamburger 
Weihbischofs Hans-Jochen Jaschke, der BdV repräsentiere nicht alle Vertriebenen. 
Dreher verbat sich eine solche Einmischung; auch der Weihbischof vertrete nicht 
alle Katholiken.
 „Alle Möglichkeiten 
ausschöpfen“  Der Frauenverband im BdV 
forderte außerdem eine „Konzentration auf die sachliche Arbeit“ der Stiftung: 
„Flucht, Vertreibung, Versöhnung geht alle an, aber die Vertriebenen am meisten, 
denn über sie und ihre Geschichte soll informiert werden“, sagte Dreher.  Erika Steinbach bekräftigte 
gegenüber der FAZ noch einmal, sie werde „alle auch rechtlichen 
Möglichkeiten ausschöpfen“, um das Recht des Bundes der Vertriebenen 
durchzusetzen, seine Mitglieder für den Stiftungsrat zu nominieren. (vo) > Dossier „Der Streit um 
Steinbach“ 
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 16.01.2010: Steinbach bleibt auf Konfliktkurs 
mit der Bundesregierung
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