Der Pass soll entscheiden -
Wahlrecht für Auslandsdeutsche? von Edmund Pander
Kommt das Wahlrecht etwa doch? Tobias Thalhammer, parlamentarischer Geschäftsführer
der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag, will den Deutschen in Polen doch noch die
Teilnahme an Bundestagswahlen erleichtern.
Wann ist man mit den politischen Verhältnissen in Deutschland so vertraut, dass
man auch als im Ausland lebender Deutscher Staatsbürger nach Rechtslage mit seiner
Stimme Einfluss auf die Politik in Deutschland nehmen darf?
„Vielfach sind im Ausland lebende Deutsche mit den politischen Verhältnissen
in Deutschland besser vertraut als mancher im Inland lebende deutsche Staatsbürger“,
findet Tobias Thalhammer, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im
Bayerischen Landtag – auch bekannt als Schlagersänger TOBY. Thalhammer begrüßt daher
die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die alleinige Anknüpfung
an das sogenannte „Sesshaftigkeitserfordernis“ im Bundeswahlgesetz, eine verfassungsrechtlich
nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung darstellt. Danach war nur wahlberechtigt, wer
mindestens drei Monate ununterbrochen seinen Aufenthalt in Deutschland gehabt hatte.
Damit sollte die für eine Wahlteilnahme erforderliche Vertrautheit mit den politischen
Verhältnissen in Deutschland gewährleistet werden.
Nun haben sich die Parteien im Bundestag fraktionsübergreifend auf ein zusätzliches
Kriterium für die Wahlberechtigung geeinigt: Danach ist auch wahlberechtigt, wer
aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen
Verhältnissen in Deutschland erworben hat oder von ihnen betroffen ist. Wann diese
Gründe vorliegen, das lässt die neue Regelung offen. „Der Begriff Vertrautheit ist
nicht nur zu ungenau, sondern vor allem nicht weitgehend genug“, bewertet Thalhammer
diesen Vorschlag. „Wer es als Auslandsdeutscher auf sich nimmt, sich in das Wahlregister
eintragen zu lassen, beweist schon alleinig durch diese Handlung, dass ein hinreichendes
Interesse an den Verhältnissen in Deutschland vorhanden sein muss.“ Auch ist es
für den Liberalen nicht hinnehmbar, das zentrale politische Mitwirkungsrecht, nämlich
das Wahlrecht, von einer Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde abhängig zu
machen. Stattdessen bedürfe es einer klaren Regelung. Daher hat die FDP-Fraktion
im Bayerischen Landtag eine Initiative im Bundesrat gestartet, mit dem Ziel, dass
auch im Ausland lebende deutsche Staatsbürger an der Bundestagswahl teilnehmen können,
also hier Auslandsdeutsche den deutschen Staatsbürgern im Inland gleichgestellt
werden. Alleiniges Kriterium für das Recht zur Teilnahme an der Bundestagswahl soll
hierbei der deutsche Pass sein.
Diese Netzseite ist optimiert für
1024x768 oder höher und 24 Bit Farbtiefe sowie MS-Internet Explorer 11.x
oder höher.
Netscape ab 7.x oder andere Browser mit Einschränkungen verwendbar. - Soundkarte
für Tonwiedergabe erforderlich.