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Der Pass soll entscheiden -
Wahlrecht für Auslandsdeutsche?
von Edmund Pander

Kommt das Wahlrecht etwa doch? Tobias Thalhammer, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag, will den Deutschen in Polen doch noch die Teilnahme an Bundestagswahlen erleichtern.

Wann ist man mit den politischen Verhältnissen in Deutschland so vertraut, dass man auch als im Ausland lebender Deutscher Staatsbürger nach Rechtslage mit seiner Stimme Einfluss auf die Politik in Deutschland nehmen darf?

„Vielfach sind im Ausland lebende Deutsche mit den politischen Verhältnissen in Deutschland besser vertraut als mancher im Inland lebende deutsche Staatsbürger“, findet Tobias Thalhammer, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag – auch bekannt als Schlagersänger TOBY. Thalhammer begrüßt daher die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die alleinige Anknüpfung an das sogenannte „Sesshaftigkeitserfordernis“ im Bundeswahlgesetz, eine verfassungsrechtlich nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung darstellt. Danach war nur wahlberechtigt, wer mindestens drei Monate ununterbrochen seinen Aufenthalt in Deutschland gehabt hatte. Damit sollte die für eine Wahlteilnahme erforderliche Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland gewährleistet werden.

Nun haben sich die Parteien im Bundestag fraktionsübergreifend auf ein zusätzliches Kriterium für die Wahlberechtigung geeinigt: Danach ist auch wahlberechtigt, wer aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben hat oder von ihnen betroffen ist. Wann diese Gründe vorliegen, das lässt die neue Regelung offen. „Der Begriff Vertrautheit ist nicht nur zu ungenau, sondern vor allem nicht weitgehend genug“, bewertet Thalhammer diesen Vorschlag. „Wer es als Auslandsdeutscher auf sich nimmt, sich in das Wahlregister eintragen zu lassen, beweist schon alleinig durch diese Handlung, dass ein hinreichendes Interesse an den Verhältnissen in Deutschland vorhanden sein muss.“ Auch ist es für den Liberalen nicht hinnehmbar, das zentrale politische Mitwirkungsrecht, nämlich das Wahlrecht, von einer Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde abhängig zu machen. Stattdessen bedürfe es einer klaren Regelung. Daher hat die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag eine Initiative im Bundesrat gestartet, mit dem Ziel, dass auch im Ausland lebende deutsche Staatsbürger an der Bundestagswahl teilnehmen können, also hier Auslandsdeutsche den deutschen Staatsbürgern im Inland gleichgestellt werden. Alleiniges Kriterium für das Recht zur Teilnahme an der Bundestagswahl soll hierbei der deutsche Pass sein.
 

Quelle:
Wochenblatt.pl, www.wochenblatt.pl, Zeitung der Deutschen in Polen, 22.04.2013,
Deutsch: www.wochenblatt.pl/index.php/de/nachrichten/politik/item/2152-der-pass...;


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