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Kulturelles Erbe bewahren Geschlossenheit und klare politische Aussagen prägten die Tagung der Ostpreußischen Landesvertretung (OLV) am vergangenen Wochenende in Bad Pyrmont. Die OLV, höchstes Beschlussgremium der Landsmannschaft Ostpreußen (LO), hat bei ihrer diesjährigen Versammlung wegweisende Beschlüsse gefasst. Seit Krieg und Vertreibung sind über sechs Jahrzehnte vergangen. Die OLV hat dies zum Anlass genommen, zeitgemäße Ziele für die künftige landsmannschaftliche Arbeit zu formulieren. Stephan Grigat, Sprecher der LO, betonte, diese seien nicht in Stein gemeißelt, sondern könnten als „lebendes Dokument“ bei Bedarf angepasst und verändert werden. An erster Stelle des Zielekatalogs steht die Bewahrung des für Gesamtdeutschland bedeutsamen kulturellen Erbes Ostpreußens und dessen Verankerung im Bewusstsein der Öffentlichkeit. Zudem setzt sich die LO weiter dafür ein, die Gerechtigkeitslücken für die Erlebnisgeneration zu schließen. Hierzu gehört, dass das Sonderopfer der vertriebenen Ostdeutschen anerkannt, die Eigentumsfrage zufriedenstellend gelöst und den nach Kriegsende zur Zwangsarbeit Gezwungenen ein Rentenanspruch gewährt wird. Weitere Ziele sind die Unterstützung und Förderung der deutschen Volksgruppe in Ostpreußen, die Stärkung des Zusammenhalts aller Ostpreußen sowie die Verwirklichung des Rechts auf die Heimat in ganz Ostpreußen als einer auch für Deutsche lebenswerten Region Europas. In zwei Resolutionen forderte die OLV Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, den 5. August zum „Nationalen Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung der Deutschen“ zu bestimmen sowie den Betroffenen von Verschleppung und Zwangsarbeit für die betreffenden Zeiträume Renten zu zahlen. LO-Beschluss zu Heimatstuben Heimatmuseen und -stuben sind kulturelles Erbe − Während der Sitzung der Ostpreußischen Landesvertretung am 5. November war ein Be-schlusspunkt der Verbleib von Sammlungen der Heimatmuseen und -stuben der Kreisgemeinschaften, wenn diese sie nicht mehr selbst unterhalten können. Beantragt wurde, dass Heimatmuseen bzw. Heimatstuben von den Kreisgemeinschaften so lange wie möglich in eigene Regie und Verantwortlichkeit als selbstständige Einrichtungen an ihren bisherigen Standorten zu betreiben sind, bei einer Auflösung der Heimatstube die Sammlungen an das Ostpreußische Landesmuseum in Lüneburg und an das Kulturzentrum Ostpreußen in Ellingen zu übertragen sind und eine Abgabe der Sammlungen an den Patenschaftsträger oder an eine Einrichtung in Ostpreußen nur in begründeten Ausnahmefällen und unter der Voraussetzung erfolgen soll, dass die Eigentums-rechte und die tatsächliche Sachherrschaft bei der jeweiligen Kreisgemeinschaft verbleiben sollen. Ein entsprechender Beschluss wurde gefasst. In der Begründung heißt es, dass nach der geltenden Beschlusslage der OLV (Leitfaden Heimatkreisgemeinschaften vom 8. März 2003) die Unterhaltung von Heimatmuseen Aufgabe einer jeden Kreisgemeinschaft sind. Mittel- bis langfristig verfügen die Kreisgemeinschaften zum Teil jedoch zum Teil nicht mehr über die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Betreuung. Für die Angehörigen der jeweiligen Kreise sind Heimatstuben aber Orte der Erinnerung und der Begegnung. Sie tragen zu einem spezifischen Zusammengehörigkeitsgefühl bei und sind identitätsstiftend. Können Heimatstuben nicht mehr als selbstständige Einrichtungen weitergeführt werden, gilt es zu verhindern, dass sich die Sammlungen unkontrolliert auflösen und Exponate in alle Winde zerstreut werden. Die Landsmannschaft Ostpreußen hat die Ostpreußische Kulturstiftung unter anderem deshalb ins Leben gerufen, damit deren Einrichtungen Ostpreußisches Landesmuseum in Lüneburg und Kulturzentrum Ostpreußen in Ellingen als zentrale Auffangeinrichtungen für die musealen Exponate und Archivalien bestehen. Beide Häuser sind eng mit der Landsmannschaft verbunden und bieten an, schon jetzt, wo noch Ansprechpartner in den Kreisgemeinschaften aktiv sind und kompetent über ihre Sammlungen Auskunft geben können, eine vertragliche Regelung über eine zukünftige Übernahme zu treffen. Nur mittels einer abgestimmten Strategie kann erreicht werden, dass die von den Kreisgemeinschaften in jahrezehntelanger mühevoller Arbeit zusammengetragenen Schätze auch zukünftigen Generationen für Forschung und Wissenschaft zur Verfügung stehen. Eine Abgabe an Patenschaftsträger verbietet sich schon deshalb, da aufgrund eines jederzeit möglichen Mehrheitswechsels in den Kommunalparlamenten die dauerhafte Verwahrung und Bereitstellung des ostpreußischen Kulturgutes nicht gewährleistet werden kann. Etliche überstürzt aufgekündigte Patenschaftsverträge geben beredtes Zeugnis drohender Gefahren. Eine Abgabe an polnische, russische oder litauische Träger verbietet sich gegenwärtig wegen unkalkulierbarer rechtlicher und politischer Risiken, die schlimmstenfalls zum völligen Verlust der Kulturgüter führen können. |