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BdV-Pressemitteilung vom 21.05.2015 Zum Beschluss der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD, sowjetische Kriegsgefangene der NS-Zeit zu entschädigen, erklärt BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius MdB: Die durch CDU/CSU und SPD vereinbarte Entschädigung sowjetischer Kriegsgefangener der NS-Zeit ist ein wichtiges Zeichen in Richtung dieser doppelt bestraften Menschen und ein gerechter Akt der Rehabilitierung. Sie wird dazu beitragen, dieses Schicksal aus dem „Erinnerungsschatten“ zu holen, wie Bundespräsident Gauck es treffend formuliert hat. Ein solcher „Erinnerungsschatten“ liegt auch über dem Schicksal der vielen Deutschen, die während und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg Opfer von Gewalt und Willkür sowie Zwangs- und Sklavenarbeit wurden. Es waren überwiegend Zivilpersonen, die allein wegen ihrer deutschen Staats- oder Volkszugehörigkeit als „lebende Reparationen“ deutsche Kriegsschuld abarbeiten mussten und dabei bis heute nachwirkende Traumata erlitten. Diese Schicksale, die weit über das allgemeine Kriegsfolgenschicksal hinausgehen, sind Teil vieler deutscher Familiengeschichten. Die Betroffenen bedürfen endlich deutlicher Gesten der Anerkennung und Würdigung durch Deutschland, für das sie stellvertretend in Haftung genommen wurden. Der BdV fordert die Errichtung eines
Entschädigungsfonds für deutsche Zwangsarbeiter. Es ist an der Zeit, dass auch
diese Opfergruppe, von der nur noch wenige Vertreter leben, aus einem solchen
Entschädigungsfonds eine gerechte Entschädigung erfährt. Daran könnten sich auch
die Staaten beteiligen, die Zwangsarbeit angeordnet haben, und Unternehmen, die
aus dieser Zwangsarbeit Nutzen gezogen haben. |