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Memelländer im Stich gelassen Während die Alliierten auf der einen Seite das Ruhrgebiet mit der Begründung besetzt hielten, dass das Deutsche Reich seinen Reparationsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen sei, verletzten sie auf der anderen Seite selber den Versailler Vertrag, indem sie es nicht nur mehr oder weniger widerstandslos hinnahmen, dass entgegen diesem von ihnen selber diktierten Friedensvertrag am gegenüberliegenden Ende Deutschlands Litauen das Memelland besetzte, sondern dessen Annexion auch noch anerkannten. Gemäß Artikel 99 des Versailler Vertrags wurden die nordöstlichsten Kreise des Deutschen Reichs mit ihren 142.000 Bewohnern abgetrennt und fortan erstmalig als Memelgebiet bezeichnet. Am 9. Januar 1920 unterzeichnete der Reichs- und Staatskommissar Regierungspräsident a.D. Georg Wilhelm Graf Lambsdorff in Paris ein Übereinkommen über die Abtretung der Gebiete von Danzig und Memel an die Alliierten. An die Stelle der Reichsgewalt trat die gemeinsame Verwaltung durch die Alliierten Hauptmächte. Diese waren verpflichtet, in abgetretenen Gebieten das Selbstbestimmungsrecht wirksam werden zu lassen; daher übten sie nur eine Treuhänderschaft aus. Eine künftige staatliche Zugehörigkeit des Memelgebiets war im Versailler Vertrag nicht festgelegt. Mit Mandat des Völkerbunds trafen französische Kräfte am 14. Februar 1920 in Memel ein. Der offizielle Vertreter der Alliierten Hauptmächte, der französische General Dominique Odry, berief ein Landesdirektorium ein, das die Gebietsverwaltung sowie die Verwaltung über Eisenbahn, Post und Zollwesen entsprechend dem Abkommen vom 9. Januar 1920 und im Rahmen des erhalten gebliebenen rechtlichen Fortbestands ausübte. Das Memelgebiet war in dieser Phase weder ein eigener Staat noch besaß es eine eigene Währung, es war jedoch von Zollgrenzen umgeben und führte eine eigene Flagge. Für den weiteren Fortgang war die sich zusehends verstärkende Idee der Errichtung eines Freistaats Memel unter internationaler Garantie einer Ententemacht eminent wichtig. Diese Idee erfuhr insbesondere in memelländischen Wirtschaftskreisen sowie, wie eine Umfrage ergab, in der Bevölkerung und vom Gouverneur und Oberkommissar der Signatarmächte Gabriel Petisné Zustimmung. Auch Reichsaußenminister Walther Rathenau zog einen Freistaat unter britischer, italienischer oder französischer Oberhoheit in Erwägung. Entsprechende Verhandlungen der Memelkommission der Botschafterkonferenz in Paris über die Bildung eines Freistaates begannen im November 1922. Litauen hingegen interpretierte die Idee eines Freistaats als eine gegen seine Ansprüche gerichtete Politik, zumal damit die Möglichkeit der Erlangung der Souveränität über das Memelgebiet verloren gegangen wäre. Die litauische verfassunggebende Versammlung hatte bereits am 11. November 1921 beschlossen, den Anspruch auf das Memelgebiet zum politischen Programm zu erheben und das Memelgebiet mit Litauen zu vereinigen. Auch als Reaktion auf die im November 1922 begonnenen obengenannten Verhandlungen der Memelkommission der Botschafterkonferenz in Paris beschloss die litauische Regierung noch im selben Jahr eine militärische Besetzung des Memelgebietes. Unmittelbarer Anlass war zweifelsfrei die Berichterstattung der Verhandlungsdelegation aus Paris, die den maßgeblichen Politikern in Litauens provisorischer Hauptstadt Kaunas bewusst machte, dass ihr Ziel, das Memelland auf legalem Wege über die Botschafterkonferenz zu erhalten, nicht zu erreichen war. An den direkten Vorbereitungen zu einer Intervention waren sowohl Minister als auch der litauische Regierungsvertreter in Memel beteiligt. Am 9. Januar 1923 wurde ein von Nationallitauern in Kaunas’ Staatsdruckerei hergestellter Aufruf in litauischer, deutscher und französischer Sprache verbreitet, der die „litauischsprechende Bevölkerung“ gegen die Idee eines Freistaats aufbringen sollte. In den Morgenstunden des 10. Januar 1923 überschritten, wie die Sonderkommission der Botschafterkonferenz am 6. März 1923 feststellte, Soldaten aus drei Infanterie- und zwei Kavallerieregimentern sowie einem Schützenverband größtenteils in Zivil die memelländisch-litauische Grenze. Offiziell wurde diese Aktion als „Aufstand der litauischsprachigen Bevölkerung des Memelgebietes“ deklariert. Dies diente der Vorbereitung einer völkerrechtlichen Argumentationskette und um formal die Verantwortung abstreiten zu können. Die Version vom Aufstand hält wahrlich keiner ernsthaften Untersuchung stand. So stellte auch die außerordentliche Memelkommission fest, „dass Kaunas’ Regierung sich vollkommen klar darüber gewesen sei, dass diese Freiwilligen nur bei einem sehr kleinen Teil selbst der litauischen Bewohner Memels Unterstützung finden würden“. Diese Feststellung wurde, da es sich ihrer Auffassung nach ohne Zweifel um einen Gewaltstreich handelte, von der Botschafterkonferenz auch dem Völkerbundsrat unmissverständlich mitgeteilt. Festzuhalten gilt es jedoch auch, dass sich das litauische Vorgehen nach gewissen Vorabsprachen mit dem Deutschen Reich und vermutlich auch mit der Sowjetunion vor allem gegen weitere polnische Expansionsbestrebungen richtete. Der französische Oberkommissar erklärte am 10. Januar 1923, sich der Verletzung des Memelgebietes aufs Schärfste zu widersetzen und seinen Posten nicht verlassen zu wollen. Im Angesicht der geschaffenen Tatsachen veröffentlichte der Oberkommissar Petisné im Namen der Alliierten Mächte am 16. Januar 1923 folgenden Aufruf: „Bewohner des Memelgebiets! Im Namen der Alliierten Mächte erhebe ich noch einmal den feierlichsten Protest gegen den blutigen Handschlag, der gegen das Memelgebiet verübt worden ist. Ich erkläre ausdrücklich, dass die Alliierten Mächte auch weiter beabsichtigen, ihre Autorität über das Gebiet auszuüben.“ Vom Deutschen Reich, das zeitgleich durch den Ruhrkampf vollauf in Anspruch genommen war, erfolgte keine Reaktion. Lediglich die Garnison in Tilsit war während der ersten Tage des Einmarsches alarmiert worden. Der Anfrage des abgesetzten Landespräsidenten Wilhelm Stepputat und anderer beim Oberpräsidenten in Königsberg, ob Deutschland einen mit Freiwilligen durchgeführten Gegenangriff in das Memelgebiet unterstützen oder dulden würde, begegnete man mit Ablehnung. Die Neutralität wurde sogar so streng beachtet, dass man Beamten der Memelländischen Landespolizei, die in Tilsit Munition kaufen wollten, dieses Verlangen abschlug. Das deutsche Stillhalten führte zu lebhafter Entrüstung unter den deutschgesinnten Memelländern, sie fühlten sich im Stich gelassen. Folglich fehlte es nicht an Vorwürfen gegenüber dem Auswärtigen Amt, es betreibe „offen oder hintenherum“ den Anschluss des Memellandes an Litauen, zumal die diplomatische Vertretung in Kaunas zur Gesandtschaft erhoben wurde. Trotz Bedenken und Protest gegen den Gewaltstreich gaben die Siegerstaaten in Monatsfrist bereits nach und übertrugen in der Botschafterkonferenz am 16. Februar 1923 Litauen die Souveränität über das Memelgebiet mit der Maßgabe, dem Gebiet eine Autonomie (Selbstverwaltung) zu verleihen, Polen die freie Durchfuhr und Mitbenutzung des Memeler Hafens zu gewähren, die Besatzungskosten zu erstatten, ein Statut für das Memelgebiet auszuarbeiten sowie eine entsprechende Konvention mit den Alliierten abzuschließen. Bereits drei Tage später verließen Petisné, die zwischenzeitlich angereiste Kommission der Botschafterkonferenz sowie die französischen Truppen Memel. Der Versuch des französischen Ministerialdirektors Laroche, den Beschluss der Botschafterkonferenz vom 16. Februar lediglich als Angebot hinzustellen, blieb angesichts der zwischenzeitlich eingetretenen Realität bedeutungslos. Die Alliierten schritten gegen den bewaffneten Überfall und die gewaltsam herbeigeführte Abänderung des Versailler Vertrages nicht ein, sie verzichteten auf ihre Autorität und erkannten letztlich die vollendeten Tatsachen an.
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