Helmut
Kohl – Bei der Wiedervereinigung zögerte Kohl lange mit der Anerkennung
der Oder-Neiße-Linie als neuer deutsch-polnischer Grenze. Die Verträge
Anfang der neunziger Jahre mit Polen und der damaligen Tschechoslowakei
klammerten die Eigentumsfrage aus und hielten sie damit offen. Und bei der
Unterzeichung der deutsch-tschechischen Erklärung im Januar 1997 erklärte
Kohl öffentlich: „Die Vermögensfrage, die bleibt natürlich offen.“ Mit der
Festschreibung der Enteignungen in der SBZ ließ der Altbundeskanzler
allerdings einen negativen Präzedenzfall zu.
Lech Kaczynski – Polens Staatspräsident hat drohend erklärt, die
Beschwerden der Preußischen Treuhand in Straßburg könnten „einige sehr
gefährliche Mechanismen auslösen, die die Beziehungen zwischen europäischen
Ländern zerstören könnten“. Konkret hat er eine Politik der Gegenforderungen
angekündigt. So habe er schon 2003 als Warschauer Bürgermeister vorsorglich
eine Untersuchung zu den von den deutschen Besatzern im Zweiten Weltkrieg
angerichteten Schäden in der polnischen Hauptstadt veranlaßt.
Erika
Steinbach – Die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen (BdV), hat sich
mehrmals von der Preußischen Treuhand und ihren Zielen distanziert. Der
damalige Treuhand-Chef Pawelka bewertete dies im November 2004 indessen als
eine „Kehrtwende“: „Noch vor einem Jahr hat die BdV-Bundesversammlung
entschieden, daß man im Zuge der EU-Osterweiterung alle rechtlichen
Möglichkeiten, die die EU zur Heilung des Unrechts bietet, ausschöpfen will.
Das ist der Klageweg.“ Erst im September 2008 hat Frau Steinbach zudem die
Vertreibung der Jugoslawiendeutschen erneut als „Völkermord“ bezeichnet.
Damit verbietet sich jede Anerkennung auch der damalien Enteignungen.
Donald
Tusk – Polens Ministerpräsident hat das Straßburger Urteil lebhaft
begrüßt. „Das ist das Ende, auf das wir zusammen seit dem Jahr 2004
hingewirkt haben“, erklärte er am Tag danach in Berlin mit Bundeskanzlerin
Angela Merkel und Außenminister Steinmeier. Unklar ist, inwieweit dies als
Einflußnahme auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu
verstehen ist.
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