|
|
Zweite Klage läuft Deutliche Kritik am Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs hat der Chef der Preußischen Treuhand, Rudi Pawelka, im Gespräch mit Konrad Badenheuer geübt. PAZ: Wie bewerten Sie das Straßburger Urteil? Pawelka: Es ist in der Erhebung des Sachverhalts überwiegend klar, dann allerdings werden mit pseudojuristischen Argumenten die offenbar gewünschten Schlußfolgerungen erzielt. PAZ: Beispielsweise? Pawelka: Da ist zunächst von Verbrechen gegen die Menschlichkeit die Rede, was wenig später wieder infrage gestellt wird, indem nur von „individuellen Akten der Gewalt“ gesprochen wird, als ob es nicht eine von der damaligen polnischen kommunistischen Regierung verfügte, flächendeckende, gewaltsame Vertreibung gegeben hätte. Damit wird dann auch der Charakter der Einteignungen als Dauerdelikt infrage gestellt, es heißt sogar wörtlich, diese seien „nur als Augenblickstaten zu betrachten“. Man stelle sich vor, ein deutsches Gericht würde so argumentieren, wenn es um Nazi-Enteignungen geht. Enteignungen im Zuge eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit sind ebenso unverjährbar wie diese Verbrechen selbst, das ist eigentlich Konsens der Völkergemeinschaft, nur im Falle der Deutschen soll es nicht gelten. Außerdem berufen sich die Straßburger Richter ständig auf das „Potsdamer Abkommen“, dabei war das gar kein Vertrag. Und sie argumentieren, Polen könne etwa für Gewalt und Vertreibung in Ostpreußen im März 1945 nicht verantwortlich gemacht werden, weil der polnische Staat damals über diese Gebiete keine Kontrolle gehabt hätte. PAZ: Ist das ganz falsch? Pawelka: Das Faktum als solches stimmt, aber die Schlußfolgerung ist falsch. Denn es wird unterschlagen, daß Polen die Rückkehr der Geflohenen und Vertriebenen nicht zugelassen und sie später auch noch formal enteignet hat. Spätestens dadurch ist auch eine Verantwortlichkeit Polens entstanden. PAZ: Was machen Sie jetzt weiter, löst die Preußische Treuhand sich auf? Pawelka: Nein! Wir verfolgen zunächst weiter unsere Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Obhutspflicht durch Verweigerung des diplomatischen Schutzes, die wir Ende 2007 erhoben haben. Entgegen allen früheren Zusicherungen weigert sich die Bundesregierung heute, über die aus der Vertreibung herrührenden offenen Fragen mit Polen zu verhandeln. Wir streben mit dieser Klage an, daß sie dazu gerichtlich verpflichtet wird. PAZ: Führende Vertreter der Bundesregierung haben das Straßburger Urteil begrüßt... Pawelka: Das ist beschämend angesichts der Haltung aller bisherigen Bundesregierungen, die die Vertreibung und entschädigungslose Enteignung der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg nie anerkannt, sondern stets als völkerrechtswidrig verurteilt haben.
Diskutieren
Sie diese Meldung in unserem Forum
Stellungnahme der
Preußischen Treuhand zur Entscheidung des Stellungnahme der
Landesgruppe
Nordrhein-Westfalen in der Landsmannschaft Ostpreußen
Lars Seidensticker, Hambührener
Ratsmitglied und Mitglied des Bundesvorstandes der Bürgerbewegung pro
Deutschland demonstriert gegen polnische Menschenrechtsverletzungen.
|
Medienarbeit
über Grenzen hinweg |
Seit dem 02.01.2005 sind Sie der |
. Besucher |
Diese Netzseite ist optimiert für
800x600 / 1024x768 oder höher und 24 Bit Farbtiefe sowie MS-Internet Explorer 11.x
oder höher.
Netscape ab 7.x oder andere Browser mit Einschränkungen verwendbar. - Soundkarte
für Tonwiedergabe erforderlich.
|