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Kaczynski-Regierung will
Grundbücher manipulieren Die Absicht der Regierung Kaczynski ist klar: Sie will erzwingen, daß der Staat als Eigentümer von allen Spätaussiedler-Grundstücken in die Grundbücher eingetragen wird. So will Warschau verhindern, daß noch mehr Spätaussiedler ihre Grundstücke in der Republik Polen einklagen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das polnische Kabinett jetzt verabschiedet. Die Zweifel sind allerdings selbst in Polen groß, daß die Regierung Kaczynski mit dieser Grundbuch-Manipulation Erfolg haben kann. Offenkundig kommt der nationalistischen Noch-Koalition der antideutsche Auftritt im beginnenden Wahlkampf gerade recht. Denn auch der Besitz von Vertriebenen soll in den Grundbüchern gestrichen werden. Aufsehen erregt hatte die Entscheidung des Obersten Gerichts in Warschau, einer Frau ihren etwa 60 Hektar großen Besitz in Narthen [Kreis Neidenburg] zuzusprechen. Nach einer ersten Übersicht sind knapp 200 weitere Verfahren vor den Gerichten anhängig. Betroffen sind allerdings viele Zehntausend Enteignete. Auch wenn der positiv entschiedene Fall von Agnes Trawny aus Narthen [Kreis Neidenburg] wegen einiger rechtlicher Besonderheiten – sie forderte das Erbe ihres polnischen Vaters ein – nicht direkt mit den Ansprüchen anderer Spätaussiedler vergleichbar ist, so hat er doch zu dieser fragwürdigen Reaktion der Regierung geführt – und zugleich offengelegt, daß die Grundbücher in Polen vor allem in der kommunistischen Zeit sehr nachlässig geführt worden sind; man schätzt, daß für rund ein Viertel aller Immobilien in Polen gar keine Grundbuchakten existieren. Spätaussiedler verloren seit den 70er Jahren bei Ausreise in die Bundesrepublik ihre polnische Staatsangehörigkeit und damit das Recht, Immobilien in Polen zu besitzen. Sie mußten ihren Besitz an den polnischen Staatsschatz abtreten. Dieser Eigentumsübergang wurde nur selten in den Grundbüchern eingetragen. Nach der Wende in Polen stellte das Oberste Gericht in Warschau fest, daß der erzwungene Verlust der polnischen Staatsbürgerschaft und damit der Entzug von Immobilien unrechtmäßig war – und machte damit den Weg frei, den alten Besitz wieder einzuklagen. Der Gesetzentwurf der polnischen Regierung soll mit einer rückwirkenden Änderung der Grundbücher alle Ansprüche abwehren – das wäre ein rechtlich unhaltbarer Vorgang, wie er noch in keinem Staat der Europäischen Union unternommen worden ist. Aber noch bevor das Gesetz im Parlament eingebracht war, hatte die Regierung vorab schon Gelder an die örtlichen Behörden überwiesen – zur „Überarbeitung der Grundbücher“. Allerdings bezweifeln selbst regierungsnahe Juristen, daß das Kaczynski-Gesetz den eigentumsrechtlichen Status wirklich verändern kann. Zum einen hat sich vor allem das Oberste Gericht demonstrativ dem Einfluß der Kaczynski-Regierung entzogen und alle Forderungen, die Richter hätten „nach der Staatsräson“ zu entscheiden, scharf zurückgewiesen. Zum anderen haben Grundbücher in Polen nur deklarativen Charakter, geben also nicht wie in Deutschland die Eigentumsverhältnisse endgültig-konstitutiv wieder. Das polnische Recht verlangt einen rechtlich einwandfreien Vertragsabschluß zwischen Vorbesitzer und Käufer als Grundlage für die Eigentumsübertragung. Die Spätaussiedler wurden jedoch entschädigungslos enteignet. Genauso fehlt selbst nach polnischer Rechtsauffassung jede Grundlage für die Bestrebungen der polnischen Regierung, sich den Besitz der Vertrieben nun formaljuristisch einzuverleiben. Die Grundbücher der ehemaligen Reichsgebiete und der Stadt Danzig sollen – wie es beschönigend heißt – „aktualisiert“ werden: Die polnische Regierung will die dort noch eingetragenen Namen der deutschen Besitzer tilgen lassen. Auch das macht den polnischen Staat nicht zum Eigentümer der Grundstücke – sondern nur antideutsche Stimmung.
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