 |
Breslau 1813: König Friedrich Wilhelm
III. von Preußen erlässt am 17. März den Aufruf
„An mein Volk“. Farbdruck nach einem Aquarell von Richard Knötel |
Reaktion auf Napoleon
1813 wurde in Preußen die Wehrpflicht eingeführt –
Die
neue Landwehr aus dem Volk sollte das Heer unterstützen
von Ulrich Blode
Nach der verheerenden Niederlage Preußens gegen
das napoleonische Frankreich im
Vierten Koalitionskrieg war es im preußischen
Heer zu verstärkten Reformen gekommen, die unter anderem von Heinrich
Friedrich
Karl Reichsfreiherr vom und zum Stein, Karl August Freiherr von Hardenberg und
Gerhard Johann David von Scharnhorst ausgingen. Dabei wurde von den siegreichen
Franzosen gelernt, aber auch auf eigene Ideen zurückgegriffen. Schließlich
bildete 1813 eine Reihe von Verordnungen den
Beginn der allgemeinen Wehrpflicht
in Preußen.
Mit der Annahme der Vorschläge des Grafen
Johann
David Ludwig Yorck von Wartenburg durch die ostpreußischen Landstände wurde vor
200 Jahren erstmals in Preußen das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht
verwirklicht. Scharnhorst schwebte zuvor unter anderem eine Reservearmee vor,
deren Grundlage bereits 1803 Karl Friedrich von dem Knesebeck in der Denkschrift
„Ideen über die Errichtung einer Vaterlandsreserve und Provinzial- oder
Ehrenlegion“ gedanklich niedergelegt hatte. Und wie die französischen Volksheere
(Levée en masse) bereits zeigten, konnte die Massenaushebung den Bedarf an
Soldaten leichter decken. Die in Ostpreußen beschlossene Einführung der
allgemeinen Wehrpflicht und Aufstellung einer Landwehr wurde zum Vorbild für
ganz Preußen. Am 20. März 1813 wurde in der „Schlesischen privilegierten
Zeitung“ zusammen mit dem preußisch-russischen Kalischer Bündnisvertrag sowie
den Aufrufen Friedrich Wilhelms III. von Preußen „An mein Volk“ und „An mein
Kriegsheer“ eine entsprechende gesamtpreußische Landwehrverordnung vom 17. März
1813 publiziert. Dieser zufolge hatten sich grundsätzlich alle Männer im Alter
von 17 bis 40 Jahren, die nicht zu den aktiven Einheiten eingezogen wurden oder
als freiwillige Jäger dienten, sich der Landwehr zur Verfügung zu halten. Je
nach Bevölkerungsdichte wurde für jedes Gebiet eine bestimmte Anzahl an
Wehrdienstleistenden festgelegt. Fanden sich nicht genug Freiwillige, wurde die
fehlende Anzahl an Wehrmännern durch Los bestimmt. Doch die Hauptlast des
Krieges sollte weiterhin das Heer tragen, allerdings unterstützt von der neu
geschaffenen Landwehr und dem kurz darauf gegründeten Landsturm. Insgesamt
sollten zusätzlich zum stehenden Heer 120.000 Mann mobilisiert werden.
Der Landwehrmann Hechel berichtet in seinen
Erinnerungen „Unter Blücher nach Frankreich hinein“ über das Frühjahr 1813:
„Mein Herr wollte mich nicht gerne missen und meinte wohl, dass ich’s selbst
zufrieden sein würde, wenn ich so daheim bleiben könnte. Er rieb mir
Schnupftabak in die Augen, damit sie entzündet aussehen sollten und ich bei der
Musterung für den Soldatenstande untauglich befunden würde. Aber zehn Pferde
hätten mich nicht gehalten. In der Buckau wusch ich die Augen aus … Pochenden
Herzens eilte ich zu den Fahnen des Königs.“
Dabei war es keineswegs so, dass sich die
Landwehr überall großer Beliebtheit erfreute. Die Freiwilligen hatten sich
bereits früh gemeldet, so dass später aus den Wehrfähigen zwischen 17 Jahren und
40 Jahren gelost werden musste. Bereits kurze Zeit nach der Verordnung kam es zu
den ersten Befreiungen, um die Verwaltung und Wirtschaft des Landes
aufrechtzuerhalten. Zudem herrschte bei den Offizieren des Heeres Misstrauen
gegenüber der Tauglichkeit eines Volksaufgebotes. Ferner blieben den
Landwehrangehörigen die Privilegien der ebenfalls 1813 gegründeten
freiwilligen
Jäger versagt und ihre Ausstattung war schlechter. Anders als ursprünglich
vorgesehen, war die Landwehr nicht völlig unabhängig. So wurde bei der
Ausbildung auf Offiziere des stehenden Heeres zurückgegriffen. Auch dienten
Landwehrbataillone als Ersatz des stehenden Heeres.
Getreu dem Motto „Der Mohr hat seine Arbeit
getan, der Mohr kann gehen“ wurde die Landwehr nach der siegreichen Beendigung
der Befreiungskriege zugunsten des stehenden Heeres zurückgedrängt. Die mit der
Landwehr eingeführte Wehrpflicht ist jedoch – mit Unterbrechungen – bis heute
geblieben, wenn auch zur Zeit ausgesetzt.
Diskutieren Sie diesen Beitrag in unserem
Preussen-Forum
__________________________
weitere Informationen:
Die Koalitionskriege 1792-1815
Die Konvention von Tauroggen Dez. 1812
Die Völkerschlacht bei Leipzig Okt. 1813
|