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Er ermöglichte Tauroggen Vor 225 Jahren, am 4. März 1784, kam Karl Friedrich Emil zu Dohna-Schlobitten auf dem ostpreußischen Familiensitz Schlobitten zur Welt. 1798 trat er in ein preußisches Kavallerieregiment ein. Nach dem Vierten Koalitionskrieg gegen Napoleon 1806/07 stand er auf der Seite der preußischen Reformer. 1809 wurde er der Schwiegersohn des preußischen Militärreformers Gerhard von Scharnhorst durch die Heirat mit dessen Tochter Juliane. Wie viele preußische Reformer und Patrioten lehnte auch er die Entscheidung des preußischen Königs ab, Frankreich ein Hilfskorps für den Überfall auf Rußland (und damit den eigenen Verbündeten von 1806/07) zu stellen. Mit dem preußischen Militärreformer Carl Philipp Gottlieb von Clausewitz wechselte der Graf in die Dienste des Zaren. Am zweiten Weihnachtstag 1812 überbrachte Dohna-Schlobitten als russischer Emissär dem Kommandanten des preußischen Hilfskorps, Ludwig Yorck von Wartenburg, das Angebot des Zaren Alexander I., als Gegenleistung für ein Ausscheren Preußens aus der napoleonischen Front „nicht eher die Waffen niederzulegen, als bis es“ ihm „gelungen wäre, für Preußen eine Gebietsvergrößerung durchzusetzen, groß genug, um es unter den Mächten Europas die Stelle wieder einnehmen zu lassen, die es vor dem Kriege von 1806 gehabt hat“. Dieses Angebot durch Alexander I. beziehungsweise die Informierung hierüber durch Dohna-Schlobitten ermöglichten Yorck erst die Grundsatzentscheidung für die Konvention von Tauroggen. Zwar mochte Yorck die Franzosen nicht, weil er wußte, was sie seinem Land angetan hatten und noch antaten, doch hatte er vorerst noch mit einer Neutralisierung seines Hilfskorps gezögert, da er eine durchaus realistische Gefahr gesehen hatte: In Rußland gab es nämlich eine Tendenz, die Kampfhandlungen einzustellen, sobald man die russische Grenze erreicht hätte. Wenn Preußen sich nun vorher durch einen Ausstieg aus der napoleonischen Koalition kompromittierte, bestand die Gefahr, daß Bonaparte nach dem Ende des Rußlandfeldzuges und der Kampfhandlungen mit den Russen sich an den Preußen für deren „Untreue“ rächen würde und die Russen seelenruhig, Gewehr bei Fuß, an der russischen Grenze zusähen. Diese Gefahr war erst durch das von Alexander I. gemachte und Dohna-Schlobitten überbrachte Angebot gebannt. In den dem preußischen Seitenwechsel folgenden Befreiungskriegen von 1813/14 führte Dohna-Schlobitten das 2. Husarenregiment der russisch-deutschen Legion. Nach Napoleons Niederwerfung wechselte er in preußische Dienste zurück und wurde Kommandeur des 8. Ulanenregiments. 1837 wurde er als Divisionskommandeur Generalleutnant. 1839 wurde er kommandierender General des 2. und 1842 des 1. Armeekorps, des ost- und westpreußischen. Über sein Verhalten als kommandierender General in Ostpreußen während der 48er Revolution heißt es, daß er revolutionäre Ansätze rasch niedergeschlagen und den Ausbruch von Unruhen in der Provinzhauptstadt verhindert habe. Den Vorschlag des Zaren, nach Berlin zu marschieren, um dort mit Gewalt für Ruhe zu sorgen, lehnte er ab. Bei seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst wurde Dohna-Schlobitten zum Generalfeldmarschall befördert und von König Friedrich Wilhelm IV. als Oberstkämmerer an dessen Hof gezogen. Der Preuße starb vor 150 Jahren, am 21. Februar 1859 in Berlin.
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