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BdV-Präsidentin Steinbach richtet Appell an die EU BdV-Präsidentin Erika Steinbach appelliert an die Organe der Europäischen Union und die europäischen Regierungschefs in der Debatte um den Fortbestand der Beneš-Dekrete und die Beitrittsfähigkeit der Tschechischen Republik Ehrlichkeit und Augenmaß walten zu lassen: Das Ergebnis der Debatte um den Fortbestand der Benesch-Dekrete und die Beitrittsfähigkeit der Tschechischen Republik wird auch für die Zukunft Maßstäbe dafür setzen, wie Europa in Zukunft mit den Folgen völker- und menschenrechtswidriger Vertreibungen umgehen will. Schon einmal haben deutsche und tschechische Politiker versucht, mit diplomatischen Kompromissformeln den Status quo in den deutsch-tschechischen Beziehungen erträglicher erscheinen zu lassen. Die Hoffnung, dass die deutsch-tschechische Erklärung aus dem Jahre 1997 zu mehr Offenheit in der Aufarbeitung der Vergangenheit oder zu mehr Zusammenarbeit dabei führen könnte, hat getrogen. Die Einstellungen der tschechischen Politik und der Mehrheit der Bevölkerung zu den völkerrechtswidrigen Vertreibungen Deutscher lockerten sich keineswegs, sondern verhärteten sich zusehens. Einzelne Tschechen, die dagegen auftraten, blieben bis heute isoliert. Weil die Probleme damals nicht gelöst wurden, wird nun wieder im Zusammenhang mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union darüber diskutiert. Offen und unmissverständlich hat das tschechische Parlament noch im April 2002 die Folgen der Dekrete als "unbestreitbar, unantastbar und unveränderbar" bezeichnet. An der gleichen Offenheit und Unmissverständlichkeit von Seiten der Europäischen Kommission fehlt es. Die Europäische Kommission sieht in den fortbestehenden Beneš-Dekreten kein Beitrittshinderns und übergeht dabei nicht nur allgemeine völkerrechtliche Grundsätze, sondern auch die eigenen Kriterien von Kopenhagen wie die Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten sowie Minderheitenschutz. Dabei kann sich die Europäische Kommission auf das Gutachten von Prof. Frowein berufen, der seinerseits an den Menschenrechten der Vertriebenen vorbeiargumentiert andererseits aber zumindest erklärt, dass das Straffreistellungsgesetz "abstoßend" ist. Bis jetzt wurde jede Chance einer ehrlichen Bestandsaufnahme vertan und damit auch jede Chance, die Tschechische Republik zu einem Umdenken und Einlenken zu bewegen. Deren Verlautbarungen man werde nicht unter Druck entscheiden, klingen wie Einschüchterungsversuche eines ertappten Sünders. Solange nicht ehrlich bilanziert wird, wird es eine tragfähige Lösung nicht geben. Das Gutachten von Prof. Blumenwitz weist einen Weg dahin. Es belegt, dass die Beneš-Dekrete nach wie vor Bestandteil der tschechischen Rechtsordnung sind. Diesem Hinweis nachzugehen ist Pflicht der EU-Organe. Nicht alle Probleme in den deutsch-tschechischen Beziehungen sind rechtlicher Natur. Es geht um die Lebensschicksale von 3,2 Millionen Deutschen, die aufgrund der Beneš-Dekrete ausgebürgert und entrechtet wurden. Sie empfinden das persönlich erlittene Unrecht und den Verlust der Heimat oftmals einschneidender als die materiellen Verluste. Ihnen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen ist auch Aufgabe einer Gemeinschaft, die sich als Rechts- und Wertegemeinschaft versteht. Es ist daher auch ihre Aufgabe, der Tschechischen Republik deutlich zu machen, dass bei ihr ein erheblicher Nachholbedarf in Bezug auf die Umsetzung allgemeiner völkerrechtlicher Grundsätze, der Menschenrechte der Vertriebenen und die Achtung sowie den Schutz der Minderheitenrechte von Volksgruppen besteht. Eine Tschechische Republik, die so vehement völker- und menschenrechtswidrige Dekrete und Handlungen verteidigt, ist nicht beitrittsreif. Neuerliche Kompromissformeln oder halbherzige Entschuldigungen könnten daran nichts ändern. Noch haben die EU-Regierungschefs und die Organe der EU es in der Hand, ein Zeichen für die Zukunft zu setzen, dass Vertreibungen und Entrechtungen von Volksgruppen unentschuldbar sind und die Völkergemeinschaft auch nach Jahren nicht achtlos über die Folgen hinweggeht.
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