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Verfassungsschutzbericht MÜNCHEN. Das Verwaltungsgericht München hat eine Klage der Antifaschistischen Informations-, Dokumentations- und Archivstelle (Aida) abgewiesen. Die Einrichtung war in die Liste der „linksextremistischen und linksextremistisch beeinflußten Organisationen“ des Bayerischen Verfassungsschutzes aufgenommen worden. Daraufhin hatte das zuständige Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkannt. Nach Ansicht der Richter gibt es tatsächlich Belege für eine staatsfeindliche linksextremistische Haltung bei Aida. Insbesondere distanziere sie sich nicht von gewaltbereiten linksextremen Gruppierungen. Kampf gegen jeglichen Extremismus „Das Verwaltungsgericht hat unsere Auffassung bestätigt, daß Aida nicht auf der einen Seite vermeintlich neutrale, politische Bildungsarbeit betreiben kann, auf der anderen Seite aber mit linksextremistischen Kampagnen zusammenarbeitet“, meinte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zufrieden. Der Staat müsse auch gerade gegenüber gewalttätigen Linksextremisten „klare Kante“ zeigen, so Herrmann. Eine Verharmlosung dieses Phänomens, wie sie bei Aida betrieben werde, könne nicht geduldet werden: „Wir kämpfen gegen jeglichen Extremismus, auch wenn er unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Neonazis daherkommt“, stellte der CSU-Politiker klar. (vo)
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