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Oberste Devise in Polen: Kein Geld
für die Deutschen Deutsche ausgeschlossen“ – mit einer dicken Schlagzeile wollte die polnische Tageszeitung „Dziennik“ erst einmal einen Riegel vor alles schieben, was jetzt auf das Land zukommt. Und das kann viel sein. Polens Ministerpräsident Donald Tusk hatte bei seinem Antrittsbesuch in Jerusalem ein Entschädigungsgesetz angekündigt, daß alle Bürger Vorkriegspolens erfassen und damit die Vermögensansprüche von Juden polnischer Abkunft regeln soll. Damit ist die Frage auf dem Tisch, wie Polen jetzt deutsche Vermögensansprüche behandeln wird. Polen ist das einzige Land in der Europäischen Union, das die Entschädigungsfrage noch nicht gesetzlich geregelt hat. Auf seiner Israelreise hatte Tusk seinem Gastgeber zugesagt, ein Reprivatisierungsgesetz werde „endlich das schwierige und schmerzhafte Thema des verlorenen Vermögens beenden“. Laut „Gazeta Wyborcza“ sagte Tusk weiter: „Wir müssen so ein Gesetz beschließen, denn dieses fordert die Anständigkeit und Gerechtigkeit.“ Tusk will den Gesetzentwurf im Juli vor das Parlament bringen; in Kraft treten soll die Regelung noch in diesem Jahr. Die Höhe der Entschädigung ist noch offen. Sollten Grundstücke nicht rückübertragen werden können, dann ist nach den bisherigen Überlegungen allenfalls eine Leistung in Höhe von 20 Prozent des damaligen Wertes zu erwarten. Polnische Zeitungen zitierten diskrete Stimmen aus dem Warschauer Außenministerium, nach denen Tusk wohl nicht die gesamte internationale Rechtslage beachtet habe, als er Jerusalem seine Zusagen gab. Kritiker fallen in Warschau über den Premier her, weil er das heftig umstrittene Thema nicht zuvor im eigenen Land diskutiert hatte, sondern in Israel damit überraschte. Das polnisch-israelische Verhältnis ist seit Jahren erheblich belastet; Polen mußte sich wiederholt mit Antisemitismus-Vorwürfen aus Israel auseinandersetzen. Der letzte Besuch eines polnischen Regierungschefs liegt eine ganze Eiszeit von neun Jahren zurück. Noch mehr kreiden die Kritiker Tusk an, daß unklar geblieben ist, wie Polen mit den entsprechenden deutschen Ansprüchen umgehen will. Die Deutsche Botschaft in Warschau sagte auf die Anfrage von „Dziennik“ nur „Kein Kommentar“, inoffiziell ließen die Diplomaten aber erkennen, daß man einen Ausschluß der Deutschen von der Entschädigungsregelung als klaren Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot in der EU betrachten werde. Auch polnische Rechtswissenschaftler rechnen mit einer Klagewelle vor den internationalen Gerichten – und einem schweren Stand Polens. Aber nicht alle Experten sehen das so. Der ehemalige polnische Außenminister Adam Daniel Rotfeld stützt sich auf den früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder, denn Schröder hatte 2004 in Warschau versichert, daß es seitens Deutschlands keine Ansprüche auf Entschädigung geben wird. Sein Wort, so wollen es viele Polen, soll gelten. Das polnische Schatzamt, das mit der Ausgestaltung des Gesetzes betraut ist, arbeitet an einer anderen Verteidigungslinie gegen deutsche Ansprüche. Per Dekret seien unmittelbar nach dem Krieg Deutsche und Deutschstämmige zu Feinden des polnischen Volkes erklärt worden. Dieses Dekret sei als Gesetz heute noch in Kraft. Polen müsse auch weiterhin die 1945 in Potsdam getroffenen Regelungen einhalten – so will das Ministerium offensichtlich vor internationalen Gerichten die drohende Ungleichbehandlung von Deutschen rechtfertigen. Vertreter der radikal-antideutschen Partei PiS der Zwillingsbrüder Kaczynski verlangen sogar, daß Deutschland und Rußland als „Verantwortliche für den Totalitarismus“ die Entschädigungen übernehmen sollen. Die Polnische Bauernpartei, Koalitionspartner von Tusks Bürgerplattform, will hingegen den Vertretungsanspruch Deutschlands unterlaufen und verlangt, den Grundgesetzartikel 116 abzuschaffen. Der Artikel 116 definiert die deutsche Staatsbürgerschaft und orientiert sich dabei an den deutsche Grenzen von 1937. - Vs
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