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Hermann Sudermann


Gedenkschrift - 70 Jahre LO-NRW

70 Jahre LO Landesgr. NRW
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Die St. Katharinenkirche in Arnau:
Wiedergeburt und orthodoxes Weiterleben

Im Juni 1992 machte sich eine Reisegruppe von Hamburg in das nördliche Ostpreußen auf den Weg. Es war keine gewöhnliche Gruppe. Sie stand unter der Leitung des bekannten Hamburger Architekten Ralph Schroeder, der auch im Bereich der Restaurierung über umfassende Erfahrung verfügte. Die Gruppe hatte sich sorgfältig vorbereitet; ihr Ziel war es, sich über den Erhaltungszustand verschiedener Objekte von kultureller Bedeutung zu informieren. Sie führten eine Liste dieser Objekte mit sich, und oben auf der Liste stand die St. Katharinenkirche in Arnau. Als die Teilnehmer dieses Vorhabens die Kirche schließlich vor Augen hatten, waren sie erleichtert und zugleich aber auch aufs höchste alarmiert. Zwar hatten sie bereits zwei Fotos der Kirche vorliegen, noch aus der Zeit, da sie im Sperrgebiet lag, aber sie vermochten bislang nicht, sich ein konkretes Bild vom aktuellen Zustand zu machen. Jetzt konnten sie sehen, daß der Baukörper zwar gravierende Schäden aufwies, im Wesentlichen jedoch noch erhalten war. Was die Gruppe allerdings aufs höchste alarmierte, war die Tatsache, daß die Kirche abgetragen werden sollte. Es mußte unverzüglich gehandelt werden.

Lage und baulicher Charakter

Die St. Katharinenkirche liegt unmittelbar am östlichen Stadtrand von Königsberg etwa 40 m hoch auf einer vom Pregel angeschnittenen Moränenplatte. Von hier aus geht der Blick weit über die Pregelniederung nach Natangen. Die früheste urkundliche Erwähnung datiert von 1312 und weist sie als Steinkirche aus. Wahrscheinlich hatte sie als Holzkirche eine Vorläuferin und ist damit wesentlich älter. Sie befindet sich auf historischem Grund an einer siedlungs- und verkehrsgeographischen Schnittstelle. In unmittelbarer Nähe liegt eine pruzzische Fliehburg und ein pruzzisches Gräberfeld. Während der unmittelbare Kirchenbereich als ‚Arnau’ ausgewiesen ist, trägt der nördlich anschließende Ortsteil die Bezeichnung ‚Preußisch Arnau’, ein Hinweis auf das unmittelbare Nebeneinander von Ordenssiedlung und pruzzischer Siedlung. Auf einem der Kirche benachbarten Hügel befinden sich außerdem die Überreste eines Wehrturmes aus der Ordenszeit. Durch Prof. Dr. Jankuhn von der Universität Kiel wurden Ende der 30er Jahre einige pruzzische Gräber im Umkreis der Kirche ermittelt, aber infolge des Krieges konnten die Forschungen bzw. Grabungen nicht mehr weitergeführt werden.

Die St. Katharinenkirche wurde als einschiffiger Backsteinbau auf einem niedrigen Feldsteinsockel errichtet. Dehio beschreibt die Kirche in seinem bekannten Handbuch der Kunstdenkmäler als eines der wichtigsten Baudenkmäler des Ordenslandes mit einer Reihe origineller Sonderlösungen in einer erfindungsreichen und freien Gestaltungsweise der frühen Ordenszeit“. Der Saalbau besteht aus einem dreijochigen Langhaus mit einem polygonalen, zweijochigen Chorabschluß. Er ist mit einem fein zisilierten und aufwendig gestalteten Sternrippengewölbe ausgestattet, dessen Muster dem der St. Annenkapelle der Marienburg exakt entspricht. An der Ostfassade befindet sich ein Sakristeianbau, der zwischen Strebefeilern eingespannt ist und über einen tonnengewölbten Durchgang an der Nordseite zugänglich war. An der Nordfassade sind Reste einer zweigeschossigen Vorhalle, dem sogenannten Paradies, vorhanden. Die Errichtung von Chor, Langhaus, Sakristei und Nordparadies erfolgte nach einem einheitlichen Bauplan, wobei der Chor als erster eigenständiger Bauabschnitt konzipiert wurde. Am Westgiebel des Chores ist die bauzeitliche Fassadenmalerei an der ehemaligen Außenfassade fragmentarisch erhalten. Die Malereibefunde zeigen aufgemalte polychrome Maßwerkfenster in den Blendnischen. Spitzbogenfenster und spitzbogige Blenden gliedern die backsteinsichtige Fassade der Kirche. Ein umlaufendes profiliertes und glasiertes Sockelgesims sowie ein schmales Putzband mit profiliertem Abschlußgesims unterhalb der Traufe betonen die Horizontalgliederung. Der westlich anschließende Turm wurde nach Ansicht einiger Kunsthistoriker erst in der zweiten Hälfte des 15. Jhd. angebaut. Gegen diese Ansicht spricht allerdings, daß Vorläufer der Arnauer Kirche in Norddeutschland nach demselben Muster gleich mit Turm erbaut wurden.

Ansätze zur Rettung

Die Kirche bot sich 1992 als Halbruine dar; sie war offen und damit für jedermann zugänglich. Es zeigten sich Spuren weitergehender, aktueller Zerstörungen. Im Inneren hatten Jugendliche Grafitti an die Wände geschmiert, und offensichtlich hatten Besucher auf der Suche nach den Wandbildern kleine Teile aus dem Kalkverputz herausgekratzt. Den Turm hatte man um ein Drittel abgetragen. Die Glocke war vorher vom Glockenstuhl abgetrennt worden, und im Niederfallen hatte sie das Deckengewölbe im Turm durchschlagen. Der Dachstuhl war abgebaut und durch eine notdürftig mit Wellasbest eingedeckte völlig unzureichender Dachkonstruktion ersetzt worden. Teilweise mit dem Holz des alten Dachstuhls hatte man einen Schüttboden für die Getreideeinlagerung der örtlichen Kolchose eingezogen und dabei die Wandgemälde in erheblicher Weise beschädigt. Die Sakristei wies einen großen Durchbruch auf, der es Lastwagen erlaubte, in die Kirche zu fahren. Das kunstvolle Rippengewölbe des Paradieses war eingerissen und die Wände teilweise abgetragen. Aus den Wänden und insbesondere aus den Contreforce waren Steine herausgebrochen worden. Noch 1992 wurden mit erheblicher krimineller und physischer Energie die schweren Steinabdeckungen der Geschlechtergräber abgehoben und der Grabbestand geraubt. Der Friedhof in unmittelbarer Umgebung der Kirche wies geöffnete Gräber mit verstreuten Gebeinen auf.

Bis 1992 hatte die örtliche Kolchose Rudniki die Kirche als Getreidelager benutzt und sie damit glücklicherweise vor der Zerstörung bewahrt. Die Besitzverhältnisse in Bezug auf die Ansprüche der Kolchose konnten nie befriedigend geklärt werden. Angelehnt an die Südwestfassade befand sich eine riesige Getreidetrocknungsanlage, die jedoch nur noch den Eindruck eines konstruktiven Schrotthaufens vermittelte. Leider hatte man in Zusammenhang mit dem Einbau der Trocknungsanlage auch im Inneren der Kirche erhebliche Zerstörungen angerichtet. Noch während wir die Kirche in Augenschein nahmen und einen Überblick über den Zustand zu gewinnen versuchten, nahm ein Vertreter des Kolchosdirektors Kontakt mit der Gruppe auf. Der Kolchosdirektor, ein Georgier, dem bereits 1992 die Prinzipien des Kapitalismus im Blute lagen und der mit allen Wassern gewaschen war, wollte aus der Konkursmasse noch so viel wie möglich herausschlagen und bot daher an, die Kirche für DM 30.000,-- zu verkaufen.

Dieses Angebot erfolgte angesichts einer höchst problematischen Rechtslage. 1957 erging der formelle Beschluß des Ministerrates der SU, alle Denkmäler, die mit der deutschen Geschichte oder Deutschland zu tun haben, von der Liste der schützenswerten Objekte zu streichen. Glücklicherweise wurde diese Entscheidung 1969 durch den Beschluß des Exekutivausschusses des Ministerrates revidiert, so daß nunmehr auch deutsche Denkmäler in die Liste der schützenswerten Objekte aufgenommen wurden. Aber erst ab 1992 erfolgte die zögerliche Registrierung der deutschen Kulturgüter und nicht vor Juni 1994 wurden einige Objekte im Königsberger Gebiet tatsächlich unter Schutz gestellt aber auch das bedeutete noch nicht sehr viel.

Die Gruppe erkannte, daß man trotz aller rechtlichen Problematik sofort handeln mußte und konstituierte sich entsprechend als gemeinnütziger Verein unter der Bezeichnung Kuratorium Arnau e.V.“. Da der Chef der Kolchose recht undurchsichtige Geschäfte tätigte, so verkaufte er offensichtlich auf eigene Rechnung Vieh und Maschinen aus der Konkursmasse der Kolchose, wollte das Kuratorium auf keinen Fall auf dessen Angebot eingehen. Daraufhin entschloß sich der Kolchoschef, die Kirche abreißen zu lassen und die Steine zu verkaufen. Um dies zu verhindern, nahm das Kuratorium Kontakt mit dem 1994 beim Ministerrat Rußlands eingerichteten Zentrum für Denkmalschutz in Moskau, dem Institut zur Restaurierung von Geschichts- und Kulturdenkmälern/Spezprojekt Restawrazija“, kurz NPZ, Kontakt auf und konnte dieses dazu bewegen, in Königsberg zugunsten der Kirche zu intervenieren. Auf diese Weise konnte erreicht werden, daß die Kirche erhalten blieb, denn erst am 26. Januar 1995 wurde von der Regionalregierung das Gesetz zum Schutz der Denkmäler im Königsberger Gebiet erlassen. In den Verhandlungen mit Moskau konnte sogar erreicht werden, daß der Kolchose das Nutzungsrecht über die Kirche entzogen und diese der vorübergehenden Obhut der Gebietsverwaltung überstellt wurde. Eine derartige Maßnahme war unbedingt geboten, denn die Kolchose hatte bereits damit begonnen, die Steine der Mauer, die die Kirche umgab, abzutragen und zu verkaufen. Am 17.02.1994 wurde das Verhältnis zwischen den russischen Behörden und dem Kuratorium vertraglich geregelt.

Das Moskauer Zentrum sorgte auch für die Ausbildung zum Konservator und Restaurator. Außerdem verlieh es Lizenzen für bestimmte Projektvorhaben. Das Kuratorium übernahm nunmehr die erheblichen Kosten für eine Lizenz der russischen Seite, so daß der Direktor des NPZ, Boris I. Lewtschenko, und der Hauptarchitekt, Alexander I. Jepifanow, in Arnau tätig werden konnten. Das sah dann so aus, daß das Kuratorium für einen bestimmten Bereich eine Ausführungsbeschreibung mit Preisangaben in Moskau vorlegte und das NPZ daraus eine Smeta“ entwickelte. Dies war dann die Grundlage, auf der das Kuratorium tätig werden konnte. Durch den Hauptarchitekten Jepifanow erfolgte schließlich in Absprache mit dem Kuratorium die Abnahme der Arbeiten. Abgesichert wurde dieses Vorgehen durch einen Vertrag zwischen dem NPZ und dem Kuratorium.

Durch einen Vertrag vom 30.11.2007 ging die Kirche aus föderalem Besitz in den Besitz des Kaliningradskaja Oblast über. Die bisherige vertragliche Regelung mit dem Kuratorium blieb jedoch bestehen. In einem weiteren Vertrag vom 03.04.2008 übertrug die Gebietsverwaltung die Kirche dem Königsberger Museum für Geschichte und Kunst“ unter dem Direktor Dr. S. A. Jakimov zur Verwaltung und definierte sie ausdrücklich als Museum. Zwischen dem Museum und dem Kuratorium wurde nun am 18.07.2008 ein auf zehn Jahre befristeter rechtsverbindlicher Kooperationsvertrag geschlossen, der beide Teile als gleichberechtigte Partner definiert und noch einmal ausdrücklich den Museumsstatus betont.

Der Heilsspiegel und seine Bedeutung

Die Erstfassung der Wandflächen besteht aus einer weißen Kalktünche auf dem Kalkputz, auf die große Weiherkreuze aufgemalt wurden. Um 1360-75 wurden die Wandflächen im Langhaus erneut gekalkt und mit einem sogenannten Heilsspiegelzyklus in Kalkseccotechnik ausgestattet. Die Kunsthistoriker sind sich in diesem Zusammenhang einig, daß hier ein einmaliges und bedeutendes Zeugnis sakraler Kunst vorliegt. Im europäischen Raum gibt es nur ganz wenige Beispiele eines derartigen Heilspiegels.

Der Heilsspiegel Speculum humanae salvationis/Spiegel der menschlichen Erlösung“ wurde im Jahr 1324 von einem Dominikanermönch in Straßburg in lateinischer Sprache als Handschrift mit Buchillustrationen geschaffen. Er verdeutlicht die Beziehung zwischen dem Alten und dem Neuen Testament. In jedem der 45 Kapitel bilden vier Buchillustrationen eine Typenreihe, wobei jeweils ein Ereignis aus dem Neuen Testament, dem sogenannten Antitypus, drei weitere Ereignisse aus dem Alten Testament typologisch gegenübergestellt werden. Die im Mittelalter weit verbreiteten Handschriften des Heilsspiegels dienten Künstlern als Motivvorlage für typologisch-didaktische Bildkonzepte. Eine besondere Bedeutung hat die sogenannte Darmstädter Handschrift, die mit dem Heilsspiegelzyklus in Arnau eine verblüffende Übereinstimmung aufweist. Die 1360 entstandene Darmstädter Handschrift und die Wandmalereien in der St. Katharinenkirche in Arnau gehen damit offensichtlich aus einem gemeinsamen Prototypen hervor.

Ursprünglich umfaßte der Wandmalereizyklus in Arnau 119 alt- und neutestamentarische Darstellungen. Die einzelnen Szenen sind durch rote Begleitbänder umrahmt und mit lateinischen Spruchbändern und Nummerierungen gekennzeichnet. Die hohe Qualität der Wandmalereien ist in den gut erhaltenen Bereichen deutlich ablesbar. Ihre unbestreitbare kunstgeschichtliche Bedeutung ist daher eine zwingende Verpflichtung, sie zu sichern und zu erhalten. Trotz des schlechten Erhaltungszustandes der Wandmalereien kamen die Untersuchungen des Kuratoriums zu dem Ergebnis, daß etwa 40 % noch zu retten sind.

Vorarbeiten für die Restaurierung

Das Kuratorium war von Anfang an entschlossen, alle Maßnahmen der Wiederherstellung und Restaurierung in denkmalgerechter Weise durchzuführen. Dazu wurden neben der bereits vorhandenen Literatur Unterlagen und Archivalien herangezogen, soweit sie im Wojewodschaftsarchiv in Allenstein, im Staatsarchiv Warschau, im Geheimen Staatsarchiv Berlin-Dahlem und in der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen greifbar waren. Als äußerst hilfreich erwies es sich dabei, daß im Rahmen der Restaurierungsmaßnahmen 1908-1912 der Zustand im Auftrag des Ostpreußischen Provinzialkonservators fotografisch dokumentiert wurde und ein Teil dieser Aufnahmen heute als CD zur Verfügung steht. Weiterhin wurde auch Arnau im sogenannten Führerauftrag“ 1943 einschließlich der Wandmalerei systematisch fotografisch dokumentiert. Der Arnau betreffende Teil ist in Form von digitalisierten Agfa-Farbdiapisitiven im Kunsthistorischen Institut der Universität München zugänglich. Sie finden sich auch auf der Internetseite des Kuratoriums. Ergänzt wurde die Zusammenstellung des Archivmaterials durch umfangreiche Vermessungen des Baukörpers sowie Kartierungen bestimmter Bereiche. Auf dieser Grundlage wurden detaillierte Baupläne erstellt.

Ein besonderer Gewinn für das Projekt war es, daß es dem Kuratorium gelang, die auf Restaurierung spezialisierte Abteilung der Hildesheimer Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst“ zur Mitarbeit zu gewinnen. Die Diplomrestauratorinnen Jutta Kalff und Silke Heinemann erarbeiteten 2007 mit großem Idealismus und eindrucksvoller Professionalität eine umfassende Dokumentation des Istzustandes und entwickelten gleichzeitig ein Restaurierungskonzept. Die Untersuchungen schlossen thermografische Kriterien, Raumklimamessungen, baubiologische Aspekte sowie den mikrobiellen Befall ein. Es ergab sich, daß die Kondensationsprozesse, die starken Salzausblühungen sowie der Befall mit Mikroorganismen und Pilzen ein hohes Schadenspotenzial bildeten, das, sollten nicht weitere Substanzverluste in Kauf genommen werden, möglichst umgehende Gegenmaßnahmen erforderlich machte. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden in einer umfangreichen Studie zusammengestellt und auch im Internet öffentlich gemacht. Bei der Vermittlung der Untersuchungsdaten an die russische Seite stellte sich allerdings heraus, daß die technische Entwicklung spezieller Restaurierungsmaßnahmen dort noch nicht unseren Stand erreicht hatte und man dort gar nicht wußte, was man mit den zahlreichen Analysedaten anfangen sollte.

Phasen der Wiederherstellung und Restaurierung

Ende 1992 begannen die ersten praktischen Arbeiten, indem der um die Kirche angehäufte Schutt und Abfall lastwagenweise abtransportiert wurde. Nach Klärung aller Voraussetzungen konnte dann 2001 mit der Wiederherstellung des Turmes begonnen werden. Dabei zeigte sich, daß eine sehr gewissenhafte Überwachung aller Bauschritte erforderlich war. Nicht nur das Mischungsverhältnis des Mörtels mußte immer wieder überprüft werden, sondern auch die Maurerarbeiten bedurften der Beaufsichtigung, so daß der Architekt Schroeder bei den Arbeiten selbst Hand anlegen mußte. Der Dachstuhl des Turmes wurde durch deutsche Zimmerleute in Holz erstellt und die Eindeckung des Daches erfolgte nach mehreren russischen Anläufen durch die in Königsberg ansässige deutsch-ukrainische Firma Schwarz. Da das Kuratorium großen Wert auf eine historisch getreue Wiederherstellung legte, wurde auch eine genaue Nachbildung der Wetterfahne auf das Dach gesetzt. Sie bestand aus einer Kugel von 80 cm Durchmesser, einer Abstraktion der Heiligen Katharina mit dem Rad und einem Kreuz. Bei dem Kreuz gab es ernsthafte Differenzen nämlich welche Form des Kreuzes? Zwar fiel die Entscheidung zugunsten des westlichen Kreuzes, aber die unterschiedlichen Auffassungen in diesem Punkt hätten uns eigentlich zu denken geben müssen.

2003 richtete das Kuratorium im Turm einen Glockenstuhl ein und versah diesen mit einer in Süddeutschland von der Glockengießerei Bachert in Bad Friedrichshall gegossenen Glocke (222 kg), die in ihrer Klangqualität weitgehend der ursprünglichen Glocke entsprach. Im darauffolgenden Jahr setzte das Kuratorium Notfenster im gesamten Gebäude ein und errichteten in einem Raum des Turmes ein kleines Museum. Das Jahr 2005 ist bestimmt durch die Auseinandersetzungen mit der russischen Seite über die Art des Dachstuhles. Während das Kuratorium dem Original gerecht werden wollte und deshalb eine Ausführung in Holz anstrebte, bestand die russische Seite auf einer Ausführung in Metall. Sie versuchte dabei, das Kuratorium zu überfahren, indem sie die Eisenträger bereits vor der Kirche gelagert hatte. Auch machte die russische Seite ganz bewußt falsche Angaben, indem sie behauptete, Dachstühle aus Metall seien wegen der Brandgefahr auch bei der Rekonstruktion historischer Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Der hartnäckige Widerstand des Kuratoriums führte schließlich zu der Version aus Holz, aber deren Umsetzung glich einer Odyssee. Benötigt wurden Balken von 11,40 m, alle Sägewerke des Gebietes konnten jedoch nur bis zu 6 m bearbeiten, ein Normmaß, das noch aus Sowjetzeiten stammte. Im Sägewerk Bansleben in Insterburg wurde nun mit Eisenbahnschienen die Sägestraße so verlängert, daß die riesigen Baumstämme auf 11,40 m bearbeitet werden konnten. Die Ausführung lag in den Händen einer Firma aus der Lüneburger Heide, die sich auf Fachwerkbauweise spezialisiert hat. Die Arbeiten wurden jedoch durch mafiöse Aktionen behindert. Eine andere Firma wollte den Betrieb Bansleben übernehmen und versuchte, dies durch Sabotage zu erreichen. Während unserer Arbeiten wurde die Schaltzentrale des Betriebes zerstört, so daß für mehere Tage die Stromzufuhr unterbrochen war. Wir mußten ein riesiges fahrbares Stromaggregat von der russischen Armee für kaufen, um unsere Arbeit fortsetzen zu können. Der Dachstuhl wurde dann in Insterburg vormontiert, wieder auseinandergenommen und dann in Arnau aufgerichtet.

Im Jahr 2006 wurde der Dachstuhl fertiggestellt und mit Pfannen aus Süddeutschland eingedeckt, die dem historischen Vorbild möglichst nahe kamen. Zusammen mit dem Dachstuhl wurde auch der Ringanker erneuert und eine Brandmauer zwischen Langschiff und Chor neu gesetzt. Außerdem wurde die Innenseite der Nordfassade in Teilbereichen ausgebessert. Alle Arbeiten hätten nicht ausgeführt werden können ohne den Einsatz des kompetenten und energischen deutschen Bauleiters Reinhard Stillger, der nicht nur über ausgiebige Erfahrungen auf Großbaustellen im Ausland verfügte, sondern sich auch aus Idealismus unentgeldlich zur Verfügung stellte.

Ab November 2007 erfolgten auch die ersten Notsicherungen an stark gefährdeten Wandmalereibereichen. Aufgrund des fortgeschrittenen Schadensverlaufes mußten sich die Expertinnen der Hochschule Hildesheim auf jene Bereiche des Heilsspiegels konzentrieren, die entweder besonders gefährdet oder in ihrem Erhaltenswert Vorrang genossen. Dazu wurden mit einem Injektionsmörtel bei Hohlstellen Putzfixierungen oder in anderen Fällen Randanböschungen mit einem Kalkmörtel vorgenommen. Der russischen Seite wurde dabei nachdrücklich verdeutlicht, daß der Schüttboden erst nach Sicherung der Wandgemälde abgebaut werden darf, weil sich erstens vom Schüttboden leichter arbeiten läßt und zweitens vor allem die vorfristige Entfernung des Schüttbodens erhebliche Schäden an den Wandgemälden verursachen würde.

Widerstände

Wie es bereits anklang, hatte das Kuratorium mit erheblichen Widerständen zu kämpfen. Ohne zu übertreiben, muß man im Rückblick sagen, daß der russische Zoll geradezu eine sadistische Freude empfand, die mit dem Projekt verbundenen Abläufe zu stören. Für den Transport der Dachpfannen von Stuttgart nach Königsberg hatten das Kuratorium nicht ohne Grund zwei russische Lastwagen ausgewählt, die in Königsberg stationiert waren. Obgleich alle Zoll- und Begleitpapiere korrekt auf russisch und deutsch ausgefüllt waren und wir die Ankunft des Transportes beim Grenzübergang angemeldet hatten, wurden beide LKWs drei Tage an der Grenze angehalten. Der Grund dafür wurde nie ermittelt. Dann mußten beide Fahrzeuge fast eine Woche auf dem Zollhof verbleiben bei schwindelerregenden Gebühren. Schließlich mußte die Landung auch noch auf radioaktive Verseuchung hin untersucht werden. Es ergab sich eine astronomische Summe, um die drei Tage zäh verhandelt wurde. Erst als wir wirklich entschlossen waren, die Ladung zurückgehen zu lassen, reduzierte sich der Betrag auf 3.000,-- DM, wobei man den Eindruck nicht los wurde, daß sich gewisse Leute diesen Betrag grinsend untereinander geteilt haben.

Als die Glocke in einem Lieferwagen die Grenze erreichte, wurde sie trotz korrekter Papiere samt Fahrzeug konfisziert und sechs Tage auf dem Zollhof festgehalten, wobei sich die Begleitpersonen täglich bei der Polizei zu melden hatten. Die Zimmerleute der Lüneburger Firma wurden drei Tage festgehalten, ehe sie einreisen durften. Bei der Ausreise wiederum setzte man sie samt ihrem Mercedes Sprinter ganze sechs Tage fest. Das gesamte Werkzeug wurde einkassiert ebenso wie die mitgeführten Bücher. Das Werkzeug wurde zurückgegeben, nicht jedoch die Bücher. Es handelte sich um deutsche Klassiker, die vor 1926 gedruckt waren und damit als antiquarisch galten. Nachträgliche Beschwerden führten letzt zu einem fruchtlosen Papierkrieg. Das umfangreiche Eisenmaterial für den Dachstuhl konnte nur tagelang im Ameisentransport von Memel aus eingeführt werden. Der Transport wurde von einem russischen Gewährsmann durchgeführt, der früher beim KGB gewesen war und die Kumpels an der Luisenbrücke in Tilsit kannte.

Die Zusammenarbeit mit Moskau und den Königsberger Behörden verlief zwar nicht problemlos, so jedoch insgesamt positiv. Die Situation änderte sich, als mit Wladimir Barutowitsch Jarosch ein anderer Mann die Leitung des Denkmalschutzamtes in Königsberg übernahm. Es wunderte das Kuratorium nicht, daß dieser Mann, der den Rang eines stellvertretenden Ministers inne hatte, nichts von der Sache verstand. Das ist vielleicht die beste Voraussetzung für einen Politiker. Es irritierte uns jedoch zunehmend, daß er uns laufend Schwierigkeiten bereitete und sogar offensichtlich in den Rücken fiel. Daß er alles, was das Kuratorium geleistet hatte, in Presseerklärungen auf seine Fahnen schrieb, mochte noch hinnehmbar sein. Daß er aber bei den Pressionen des Zolls eine undurchsichtige Rolle spielte, löste bei uns Verdacht aus. Zudem war er geflissentlich darauf bedacht, daß nur die Firma Monostry“ die Arbeiten in Arnau ausführte. Zwar besaß Monostroy“ als einzige Firma im ganzen Gebiet eine Lizenz für Arbeiten in Arnau, aber die Firma beschäftigte fast ausschließlich unqualifizierte Arbeiter aus Kasachstan und Usbekistan. Wir waren daher gezwungen, in der ganzen Zeit ständig gegen die Firma oder an ihr vorbei zu operieren. Wiederholt trugen wir ihr zwar untergeordnete Arbeiten auf und ließen jedoch die anspruchsvollen Arbeiten durch qualifizierte Kräfte ausführen. Im November 2007 erhob Jarosch den Vorwurf gegen das Kuratorium, die Wandgemälde beschädigt zu haben. Dabei bezog er sich auf einige Musterflächen, die die Restauratorinnen zur Entwicklung eines Konservierungskonzeptes angelegt hatten. Er müsse den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft übertragen. Die Diplomrestauratorin Jutta Kalff kam extra aus Deutschland angereist, um bei einem mit Jarosch und dem Museum vereinbarten Ortstermin den Sachverhalt zu klären. Jarosch läßt den Termin platzen, indem er trotz Vereinbarung nicht erscheint. Am 2. Dezember 2010 ist das Kuratorium mit Jarosch in dessen Amtszimmer zu einem Meinungsaustausch, der eine heftige Auseinandersetzung zu werden verspricht, verabredet. Eine Stunde vorher erreicht das Kuratorium die Nachricht des Amtes, daß Jarosch von seines Postens enthoben und dieser kommissarisch besetzt wurde. Nachforschungen des Kuratoriums ergaben, daß Jarosch der Gründer und Inhaber der Firma Monostroy“ und deren Geschäftsführer seine Marionette ist.

Die sterbende Hoffnung

Ein Gesetzentwurf für die Duma sah vor, daß Kirchen und kirchliche Grundstücke, die nach 1917 im Zuge der bolschewistischen Revolution enteignet worden waren, wieder dem rechtmäßigen Besitzer übertragen werden sollten. Der Entwurf berücksichtigte jedoch weder Ostpreußen noch die okkupierten Teile Kareliens und sollte erst nach Unterzeichnung durch Präsident Dimitrij Medwedew am 1. Januar 2011 Gesetzeskraft erlangen. Der Russisch- Orthodoxen Kirche (ROK) ging es im Königsberger Gebiet jedoch darum, sich die kirchlichen Immobilien anzueignen, noch ehe die berufenen Institutionen, z.B. die evangelischen Gemeinden, ihre Anträge auf der recht schwankenden rechtlichen Grundlage stellen konnten. Der Pressesprecher der ROK, Michail Seleznew, ließ die Katze aus dem Sack, indem er erklärte: Nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird kein Objekt mehr zum Eigentum der Russisch-Orthodoxen Kirche werden können. Das ist der Hauptgrund für die Massenübergabe der kirchlichen Baueinrichtungen im Kaliningrader Gebiet“. Bis Ende Oktober 2010 gingen im Königsberger Gebiet mindestens 15 Kirchen in den Besitz der ROK über. Dazu kommen noch mehrere Schlösser und Burgen: Insterburg, Labiau, Waldau, Kaimen, Neuhausen, Taplaken und die Burgruinen von Ragnit und Gerdauen.

Anfang des Jahres 2010 gab es die ersten Hinweise, daß die ROK ein Interesse an den wiederhergestellten und benutzbaren Kirchen in im Königsberger Gebiet erkennen ließ. Seitens des Museums wurde dem Kuratorium jedoch versichert, daß weder der Königsberger Dom noch die Kirche in Arnau zu den von der ROK beanspruchten Objekten gehören würden. Im Falle Arnaus zeichnete sich jedoch im Laufe des Jahres eine gegenteilige Entwicklung ab. Offensichtlich war die Übereignung der ostpreußischen Kirchen in Moskau auf höchster Ebene zwischen Kirche und Staatsführung abgesprochen. Vor diesem Hintergrund sollte die Königsberger Duma offensichtlich dem Lauf des Gesetzes vorgreifen und die Übertragung durch eine Abstimmung vorzeitig sanktionieren. Kurz vor der Abstimmung kam der Patriarch von ganz Russland und Moskau, Kyrill, nach Königsberg und segnete öffentlichkeitswirksam den neu eingeführten Gouverneur Nikolai Zukanov. Daraufhin begab sich der Patriarch nach Arnau, wo er einen Gottesdienst abhielt. Da dieser Gottesdienst von einer umfangreichen Berichterstattung insbesondere kirchlicher Medien begleitet war, kann man hierin nur eine Fortführung des Aneignungsaktes sehen. Dennoch wurde die Abstimmung in der Duma am 07. Oktober 2010 zu einem Fiasko, weil sich nicht genügend Abgeordnete der Putin-Partei Einiges Russland“ einfanden. Die Übertragung der Kirche Arnau wurde abgelehnt. Ein zweiter Anlauf mußte daher das richtige Ergebnis bringen. Vor der Abstimmung am 28. Oktober 2010 schwor der von Kyrill gesegnete Gouverneur die Abgeordneten ein und hatte damit Erfolg. Mit nur 4 Gegenstimmen und einer Enthaltung (Salomon Ginsberg) wurde die Übertragung der Kirche gebilligt. Während Gouverneur Zukanov erklärte, daß alles nach Recht und Gesetz verlaufen sei, schlug die Entscheidung in der Öffentlichkeit hohe Wellen. Vor allem in intellektuellen Kreisen regte sich Widerstand. Spontan verfaßten mehr als 80 Vertreter des kulturellen und geistigen Lebens im Königsberger Gebiet einen Protestbrief an Ministerpräsident Putin. Die Medien widmeten sich dem Ereignis mit ausführlichen Kommentaren. Die Protestdemonstrationen endeten vor Weihnachten mit Festnahmen. Das Kuratorium versuchte vor Ort mit allen Mitteln und tatkräftiger Unterstützung russischer Intellektueller, seine Rechte geltend zu machen vergeblich. Zwar liegt ein eindeutiger Bruch des Kooperationsvertrages vor, aber die russischen Behörden und die ROK gehen kommentarlos darüber hinweg und tun so, als ob es diesen Vertrag nie gegeben hätte.

Bereits vor Klärung der rechtlichen Voraussetzungen hatte die ROK damit begonnen, die Kirche Arnau für ihre Zwecke umzugestalten. Um den erwünschten Gebetsraum zu schaffen, hat die sie den Schüttboden unsachgemäß entfernt und dabei die Wandgemälde erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Dies geschah, was völlig unverständlich ist, im Einvernehmen mit dem Denkmalschutz, allerdings noch unter Jarosch. Die St. Katharinenkirche läuft nunmehr Gefahr, in ihrem Charakter nach den Prinzipien des byzantinischen Ritus der Orthodoxie völlig umgestaltet zu werden. Verhandlungen des Kuratoriums mit der ROK noch im August 2011 haben ein Unverständnis der Eparchie für die Restaurierungserfordernisse erkennen lassen. Primäres Ziel der ROK ist es jetzt, neue Fenster einzusetzen und eine Heizung einzubauen. Aber gerade dieser abrupte Wechsel im Raumklima wird dazu führen, daß erhebliche Bereiche der Wandgemälde abplatzen werden. Als das Kuratorium darauf verwies, daß unbedingt Dachrinnen angebracht werden müssen und auch ein Blitzableiter dringend erforderlich sei, schlug der Vertreter der ROK vor, das Kuratorium könne schon mal mit den Arbeiten beginnen. Außerdem ist die Kirche nicht feuerversichert: auch hier könne das Kuratorium die Zahlung übernehmen. Über die Rechte des Kuratoriums könne man gegenwärtig noch nichts sagen. Das Kuratorium kann also nicht umhin, seine Restaurierungsmaßnahmen bis auf weiteres einzustellen. Das ist besonders bedauerlich, weil das BKM so großzügig war und für das Jahr 2011 € 73.000,00 bereitgestellt hatte. Seinerseits hatte das Kuratorium die Ausbesserung der Nordfassade sowie der Contreforce vorgesehen und auch die teilweise Wiederherstellung des Paradieses planerisch in Angriff genommen.

Schlußfolgerungen

Offensichtlich klaffen Rechtsidealität und Rechtswirklichkeit noch immer weit auseinander. Das bedeutet aber, daß sich ein kleiner Verein, der über keinerlei weitergehende Rückendeckung verfügt, nicht allein auf sich gestellt in diesem Spannungsfeld existieren kann. Ein Lehrbeispiel hat das kleine Litauen in diesem Zusammenhang geliefert. In Tollmingkehmen hatte im 18. Jahrhundert der Pastor Christian Donalitius gepredigt, dessen Wirken für die Entwicklung der litauischen Grammatik und Literatur von entscheidender Bedeutung war. Die Nachricht, daß die ROK auch diese Kirche zu übernehmen gedenkt, rief in Litauen ein Sturm der Entrüstung hervor. Die litauische Staatspräsidentin Dalia Grysbauskaite setzte sich persönlich für diese Kirche ein und erreichte, daß die ROK bis auf weiteres ihre Finger davon läßt. Nun ist dieses Beispiel nicht auf Deutschland übertragbar: Zu sehr ist hier die Abschreibungsmentalität verbreitet, zu sehr ist die nationale Identität gebrochen. Aber das Beispiel zeigt, was Intervention von einer höheren Ebene aus erreichen kann. Ein Projekt wie Arnau kann sich daher nur gegen geweckte Begehrlichkeiten behaupten, wenn es im Kontext übergeordneter Einwirkung und Begleitung arbeitet. Diese Einwirkung kann angesichts des mentalen Zuschnitts deutscher Politik natürlich nicht von staatlichen Stellen kommen. Aber es gibt zahlreiche Institutionen von den Petersburger Gesprächen über Gremien für die Kulturentwicklung des baltischen Raumes bis zu europäischen Kulturagenturen in Brüssel, die ein derartiges Projekt im Auge behalten könnten. Diese Institutionen müssen für das betreffende Projekt interessiert werden, so daß deren institutionelles Ansehen und deren internationales Agieren sich als Schutz gegenüber Störmanövern und feindlichen Akten erweist. Projektfeindliche Kräfte werden angesichts eines solchen interkulturellen Schutzes zögern, Hand an das Objekt zu legen oder sie werden sogar ganz zurückweichen. Voraussetzung ist allerdings, daß diese Institutionen motiviert werden. Das alles ist natürlich leicht gesagt, denn diese diplomatisch-politische Vorarbeit erfordert sehr viel Energie, Zeit und auch Phantasie. Wenn man aber diese Strategie wählt, dann hat das Projekt in Anbetracht der gegenwärtig herrschenden Verhältnisse die besten Chancen.
 

Quelle:
© Dr. Walter T. Rix, Kronsbek 10, 24214 Noer-Lindhöft, waltertorsten.rix@gmail.com, Bad Pyrmont 22.10.11

 


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