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Die St. Katharinenkirche in Arnau:
Wiedergeburt und orthodoxes Weiterleben
I m Juni 1992 machte sich eine Reisegruppe
von Hamburg in das nördliche Ostpreußen auf den Weg. Es war keine gewöhnliche
Gruppe. Sie stand unter der Leitung des bekannten Hamburger Architekten Ralph
Schroeder, der auch im Bereich der Restaurierung über umfassende Erfahrung
verfügte. Die Gruppe hatte sich sorgfältig vorbereitet; ihr Ziel war es, sich
über den Erhaltungszustand verschiedener Objekte von kultureller Bedeutung zu
informieren. Sie führten eine Liste dieser Objekte mit sich, und oben auf der
Liste stand die St. Katharinenkirche in Arnau. Als die Teilnehmer dieses
Vorhabens die Kirche schließlich vor Augen hatten, waren sie erleichtert und
zugleich aber auch aufs höchste alarmiert. Zwar hatten sie bereits zwei Fotos
der Kirche vorliegen, noch aus der Zeit, da sie im Sperrgebiet lag, aber sie
vermochten bislang nicht, sich ein konkretes Bild vom aktuellen Zustand zu
machen. Jetzt konnten sie sehen, daß der Baukörper zwar gravierende Schäden
aufwies, im Wesentlichen jedoch noch erhalten war. Was die Gruppe allerdings
aufs höchste alarmierte, war die Tatsache, daß die Kirche abgetragen werden
sollte. Es mußte unverzüglich gehandelt werden.
Lage und baulicher Charakter
Die St. Katharinenkirche liegt unmittelbar am
östlichen Stadtrand von Königsberg etwa 40 m hoch auf einer vom Pregel
angeschnittenen Moränenplatte. Von hier aus geht der Blick weit über die
Pregelniederung nach Natangen. Die früheste urkundliche Erwähnung datiert von
1312 und weist sie als Steinkirche aus. Wahrscheinlich hatte sie als Holzkirche
eine Vorläuferin und ist damit wesentlich älter. Sie befindet sich auf
historischem Grund an einer siedlungs- und verkehrsgeographischen Schnittstelle.
In unmittelbarer Nähe liegt eine pruzzische Fliehburg und ein pruzzisches
Gräberfeld. Während der unmittelbare Kirchenbereich als ‚Arnau’ ausgewiesen ist,
trägt der nördlich anschließende Ortsteil die Bezeichnung ‚Preußisch Arnau’, ein
Hinweis auf das unmittelbare Nebeneinander von Ordenssiedlung und pruzzischer
Siedlung. Auf einem der Kirche benachbarten Hügel befinden sich außerdem die
Überreste eines Wehrturmes aus der Ordenszeit. Durch Prof. Dr. Jankuhn von der
Universität Kiel wurden Ende der 30er Jahre einige pruzzische Gräber im Umkreis
der Kirche ermittelt, aber infolge des Krieges konnten die Forschungen bzw.
Grabungen nicht mehr weitergeführt werden.
Die St. Katharinenkirche wurde als einschiffiger
Backsteinbau auf einem niedrigen Feldsteinsockel errichtet. Dehio beschreibt die
Kirche in seinem bekannten Handbuch der Kunstdenkmäler als „eines
der wichtigsten Baudenkmäler des Ordenslandes mit einer Reihe origineller
Sonderlösungen in einer erfindungsreichen und freien Gestaltungsweise der frühen
Ordenszeit“. Der Saalbau besteht aus einem dreijochigen Langhaus mit einem
polygonalen, zweijochigen Chorabschluß. Er ist mit einem fein zisilierten und
aufwendig gestalteten Sternrippengewölbe ausgestattet, dessen Muster dem der St.
Annenkapelle der Marienburg exakt entspricht. An der Ostfassade befindet sich
ein Sakristeianbau, der zwischen Strebefeilern eingespannt ist und über einen
tonnengewölbten Durchgang an der Nordseite zugänglich war. An der Nordfassade
sind Reste einer zweigeschossigen Vorhalle, dem sogenannten Paradies, vorhanden.
Die Errichtung von Chor, Langhaus, Sakristei und Nordparadies erfolgte nach
einem einheitlichen Bauplan, wobei der Chor als erster eigenständiger
Bauabschnitt konzipiert wurde. Am Westgiebel des Chores ist die bauzeitliche
Fassadenmalerei an der ehemaligen Außenfassade fragmentarisch erhalten. Die
Malereibefunde zeigen aufgemalte polychrome Maßwerkfenster in den Blendnischen.
Spitzbogenfenster und spitzbogige Blenden gliedern die backsteinsichtige Fassade
der Kirche. Ein umlaufendes profiliertes und glasiertes Sockelgesims sowie ein
schmales Putzband mit profiliertem Abschlußgesims unterhalb der Traufe betonen
die Horizontalgliederung. Der westlich anschließende Turm wurde nach Ansicht
einiger Kunsthistoriker erst in der zweiten Hälfte des 15. Jhd. angebaut. Gegen
diese Ansicht spricht allerdings, daß Vorläufer der Arnauer Kirche in
Norddeutschland nach demselben Muster gleich mit Turm erbaut wurden.
Ansätze zur Rettung
Die Kirche bot sich 1992 als Halbruine dar; sie
war offen und damit für jedermann zugänglich. Es zeigten sich Spuren
weitergehender, aktueller Zerstörungen. Im Inneren hatten Jugendliche Grafitti
an die Wände geschmiert, und offensichtlich hatten Besucher auf der Suche nach
den Wandbildern kleine Teile aus dem Kalkverputz herausgekratzt. Den Turm hatte
man um ein Drittel abgetragen. Die Glocke war vorher vom Glockenstuhl abgetrennt
worden, und im Niederfallen hatte sie das Deckengewölbe im Turm durchschlagen.
Der Dachstuhl war abgebaut und durch eine notdürftig mit Wellasbest eingedeckte
völlig unzureichender Dachkonstruktion ersetzt worden. Teilweise mit dem Holz
des alten Dachstuhls hatte man einen Schüttboden für die Getreideeinlagerung der
örtlichen Kolchose eingezogen und dabei die Wandgemälde in erheblicher Weise
beschädigt. Die Sakristei wies einen großen Durchbruch auf, der es Lastwagen
erlaubte, in die Kirche zu fahren. Das kunstvolle Rippengewölbe des Paradieses
war eingerissen und die Wände teilweise abgetragen. Aus den Wänden und
insbesondere aus den Contreforce waren Steine herausgebrochen worden. Noch 1992
wurden mit erheblicher krimineller und physischer Energie die schweren
Steinabdeckungen der Geschlechtergräber abgehoben und der Grabbestand geraubt.
Der Friedhof in unmittelbarer Umgebung der Kirche wies geöffnete Gräber mit
verstreuten Gebeinen auf.
Bis 1992 hatte die örtliche Kolchose Rudniki die
Kirche als Getreidelager benutzt und sie damit glücklicherweise vor der
Zerstörung bewahrt. Die Besitzverhältnisse in Bezug auf die Ansprüche der
Kolchose konnten nie befriedigend geklärt werden. Angelehnt an die
Südwestfassade befand sich eine riesige Getreidetrocknungsanlage, die jedoch nur
noch den Eindruck eines konstruktiven Schrotthaufens vermittelte. Leider hatte
man in Zusammenhang mit dem Einbau der Trocknungsanlage auch im Inneren der
Kirche erhebliche Zerstörungen angerichtet. Noch während wir die Kirche in
Augenschein nahmen und einen Überblick über den Zustand zu gewinnen versuchten,
nahm ein Vertreter des Kolchosdirektors Kontakt mit der Gruppe auf. Der
Kolchosdirektor, ein Georgier, dem bereits 1992 die Prinzipien des Kapitalismus
im Blute lagen und der mit allen Wassern gewaschen war, wollte aus der
Konkursmasse noch so viel wie möglich herausschlagen und bot daher an, die
Kirche für DM 30.000,-- zu verkaufen.
Dieses Angebot erfolgte angesichts einer höchst
problematischen Rechtslage. 1957 erging der formelle Beschluß des Ministerrates
der SU, alle Denkmäler, die mit der deutschen Geschichte oder Deutschland zu tun
haben, von der Liste der schützenswerten Objekte zu streichen. Glücklicherweise
wurde diese Entscheidung 1969 durch den Beschluß des Exekutivausschusses des
Ministerrates revidiert, so daß nunmehr auch deutsche Denkmäler in die Liste der
schützenswerten Objekte aufgenommen wurden. Aber erst ab 1992 erfolgte die
zögerliche Registrierung der deutschen Kulturgüter und nicht vor Juni 1994
wurden einige Objekte im Königsberger Gebiet tatsächlich unter Schutz gestellt
– aber auch das bedeutete noch nicht sehr viel.
Die Gruppe erkannte, daß man trotz aller
rechtlichen Problematik sofort handeln mußte und konstituierte sich entsprechend
als gemeinnütziger Verein unter der Bezeichnung „Kuratorium
Arnau e.V.“. Da der Chef der Kolchose recht undurchsichtige Geschäfte tätigte,
so verkaufte er offensichtlich auf eigene Rechnung Vieh und Maschinen aus der
Konkursmasse der Kolchose, wollte das Kuratorium auf keinen Fall auf dessen
Angebot eingehen. Daraufhin entschloß sich der Kolchoschef, die Kirche abreißen
zu lassen und die Steine zu verkaufen. Um dies zu verhindern, nahm das
Kuratorium Kontakt mit dem 1994 beim Ministerrat Rußlands eingerichteten Zentrum
für Denkmalschutz in Moskau, dem „Institut zur
Restaurierung von Geschichts- und Kulturdenkmälern/Spezprojekt Restawrazija“,
kurz NPZ, Kontakt auf und konnte dieses dazu bewegen, in Königsberg zugunsten
der Kirche zu intervenieren. Auf diese Weise konnte erreicht werden, daß die
Kirche erhalten blieb, denn erst am 26. Januar 1995 wurde von der
Regionalregierung das Gesetz zum Schutz der Denkmäler im Königsberger Gebiet
erlassen. In den Verhandlungen mit Moskau konnte sogar erreicht werden, daß der
Kolchose das Nutzungsrecht über die Kirche entzogen und diese der
vorübergehenden Obhut der Gebietsverwaltung überstellt wurde. Eine derartige
Maßnahme war unbedingt geboten, denn die Kolchose hatte bereits damit begonnen,
die Steine der Mauer, die die Kirche umgab, abzutragen und zu verkaufen. Am
17.02.1994 wurde das Verhältnis zwischen den russischen Behörden und dem
Kuratorium vertraglich geregelt.
Das Moskauer Zentrum sorgte auch für die
Ausbildung zum Konservator und Restaurator. Außerdem verlieh es Lizenzen für
bestimmte Projektvorhaben. Das Kuratorium übernahm nunmehr die erheblichen
Kosten für eine Lizenz der russischen Seite, so daß der Direktor des NPZ, Boris
I. Lewtschenko, und der Hauptarchitekt, Alexander I. Jepifanow, in Arnau tätig
werden konnten. Das sah dann so aus, daß das Kuratorium für einen bestimmten
Bereich eine Ausführungsbeschreibung mit Preisangaben in Moskau vorlegte und das
NPZ daraus eine „Smeta“ entwickelte. Dies war dann
die Grundlage, auf der das Kuratorium tätig werden konnte. Durch den
Hauptarchitekten Jepifanow erfolgte schließlich in Absprache mit dem Kuratorium
die Abnahme der Arbeiten. Abgesichert wurde dieses Vorgehen durch einen Vertrag
zwischen dem NPZ und dem Kuratorium.
Durch einen Vertrag vom 30.11.2007 ging die
Kirche aus föderalem Besitz in den Besitz des Kaliningradskaja Oblast über. Die
bisherige vertragliche Regelung mit dem Kuratorium blieb jedoch bestehen. In
einem weiteren Vertrag vom 03.04.2008 übertrug die Gebietsverwaltung die Kirche
dem Königsberger „Museum für Geschichte und Kunst“
unter dem Direktor Dr. S. A. Jakimov zur Verwaltung und definierte sie
ausdrücklich als Museum. Zwischen dem Museum und dem Kuratorium wurde nun am
18.07.2008 ein auf zehn Jahre befristeter rechtsverbindlicher
Kooperationsvertrag geschlossen, der beide Teile als gleichberechtigte Partner
definiert und noch einmal ausdrücklich den Museumsstatus betont.
Der Heilsspiegel und seine
Bedeutung
Die Erstfassung der Wandflächen besteht aus einer
weißen Kalktünche auf dem Kalkputz, auf die große Weiherkreuze aufgemalt wurden.
Um 1360-75 wurden die Wandflächen im Langhaus erneut gekalkt und mit einem
sogenannten Heilsspiegelzyklus in Kalkseccotechnik ausgestattet. Die
Kunsthistoriker sind sich in diesem Zusammenhang einig, daß hier ein einmaliges
und bedeutendes Zeugnis sakraler Kunst vorliegt. Im europäischen Raum gibt es
nur ganz wenige Beispiele eines derartigen Heilspiegels.
Der Heilsspiegel „Speculum
humanae salvationis/Spiegel der menschlichen Erlösung“ wurde im Jahr 1324 von
einem Dominikanermönch in Straßburg in lateinischer Sprache als Handschrift mit
Buchillustrationen geschaffen. Er verdeutlicht die Beziehung zwischen dem Alten
und dem Neuen Testament. In jedem der 45 Kapitel bilden vier Buchillustrationen
eine Typenreihe, wobei jeweils ein Ereignis aus dem Neuen Testament, dem
sogenannten Antitypus, drei weitere Ereignisse aus dem Alten Testament
typologisch gegenübergestellt werden. Die im Mittelalter weit verbreiteten
Handschriften des Heilsspiegels dienten Künstlern als Motivvorlage für
typologisch-didaktische Bildkonzepte. Eine besondere Bedeutung hat die
sogenannte Darmstädter Handschrift, die mit dem Heilsspiegelzyklus in Arnau eine
verblüffende Übereinstimmung aufweist. Die 1360 entstandene Darmstädter
Handschrift und die Wandmalereien in der St. Katharinenkirche in Arnau gehen
damit offensichtlich aus einem gemeinsamen Prototypen hervor.
Ursprünglich umfaßte der Wandmalereizyklus in
Arnau 119 alt- und neutestamentarische Darstellungen. Die einzelnen Szenen sind
durch rote Begleitbänder umrahmt und mit lateinischen Spruchbändern und
Nummerierungen gekennzeichnet. Die hohe Qualität der Wandmalereien ist in den
gut erhaltenen Bereichen deutlich ablesbar. Ihre unbestreitbare
kunstgeschichtliche Bedeutung ist daher eine zwingende Verpflichtung, sie zu
sichern und zu erhalten. Trotz des schlechten Erhaltungszustandes der
Wandmalereien kamen die Untersuchungen des Kuratoriums zu dem Ergebnis, daß etwa
40 % noch zu retten sind.
Vorarbeiten für die Restaurierung
Das Kuratorium war von Anfang an entschlossen,
alle Maßnahmen der Wiederherstellung und Restaurierung in denkmalgerechter Weise
durchzuführen. Dazu wurden neben der bereits vorhandenen Literatur Unterlagen
und Archivalien herangezogen, soweit sie im Wojewodschaftsarchiv in Allenstein,
im Staatsarchiv Warschau, im Geheimen Staatsarchiv Berlin-Dahlem und in der
Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen greifbar waren. Als äußerst
hilfreich erwies es sich dabei, daß im Rahmen der Restaurierungsmaßnahmen
1908-1912 der Zustand im Auftrag des Ostpreußischen Provinzialkonservators
fotografisch dokumentiert wurde und ein Teil dieser Aufnahmen heute als CD zur
Verfügung steht. Weiterhin wurde auch Arnau im sogenannten „Führerauftrag“
1943 einschließlich der Wandmalerei systematisch fotografisch dokumentiert. Der
Arnau betreffende Teil ist in Form von digitalisierten Agfa-Farbdiapisitiven im
Kunsthistorischen Institut der Universität München zugänglich. Sie finden sich
auch auf der Internetseite des Kuratoriums. Ergänzt wurde die Zusammenstellung
des Archivmaterials durch umfangreiche Vermessungen des Baukörpers sowie
Kartierungen bestimmter Bereiche. Auf dieser Grundlage wurden detaillierte
Baupläne erstellt.
Ein besonderer Gewinn für das Projekt war es, daß
es dem Kuratorium gelang, die auf Restaurierung spezialisierte Abteilung der
Hildesheimer „Hochschule für Angewandte Wissenschaft
und Kunst“ zur Mitarbeit zu gewinnen. Die Diplomrestauratorinnen Jutta Kalff und
Silke Heinemann erarbeiteten 2007 mit großem Idealismus und eindrucksvoller
Professionalität eine umfassende Dokumentation des Istzustandes und entwickelten
gleichzeitig ein Restaurierungskonzept. Die Untersuchungen schlossen
thermografische Kriterien, Raumklimamessungen, baubiologische Aspekte sowie den
mikrobiellen Befall ein. Es ergab sich, daß die Kondensationsprozesse, die
starken Salzausblühungen sowie der Befall mit Mikroorganismen und Pilzen ein
hohes Schadenspotenzial bildeten, das, sollten nicht weitere Substanzverluste in
Kauf genommen werden, möglichst umgehende Gegenmaßnahmen erforderlich machte.
Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden in einer umfangreichen Studie
zusammengestellt und auch im Internet öffentlich gemacht. Bei der Vermittlung
der Untersuchungsdaten an die russische Seite stellte sich allerdings heraus,
daß die technische Entwicklung spezieller Restaurierungsmaßnahmen dort noch
nicht unseren Stand erreicht hatte und man dort gar nicht wußte, was man mit den
zahlreichen Analysedaten anfangen sollte.
Phasen der Wiederherstellung und
Restaurierung
Ende 1992 begannen die ersten praktischen
Arbeiten, indem der um die Kirche angehäufte Schutt und Abfall lastwagenweise
abtransportiert wurde. Nach Klärung aller Voraussetzungen konnte dann 2001 mit
der Wiederherstellung des Turmes begonnen werden. Dabei zeigte sich, daß eine
sehr gewissenhafte Überwachung aller Bauschritte erforderlich war. Nicht nur das
Mischungsverhältnis des Mörtels mußte immer wieder überprüft werden, sondern
auch die Maurerarbeiten bedurften der Beaufsichtigung, so daß der Architekt
Schroeder bei den Arbeiten selbst Hand anlegen mußte. Der Dachstuhl des Turmes
wurde durch deutsche Zimmerleute in Holz erstellt und die Eindeckung des Daches
erfolgte nach mehreren russischen Anläufen durch die in Königsberg ansässige
deutsch-ukrainische Firma Schwarz. Da das Kuratorium großen Wert auf eine
historisch getreue Wiederherstellung legte, wurde auch eine genaue Nachbildung
der Wetterfahne auf das Dach gesetzt. Sie bestand aus einer Kugel von 80 cm
Durchmesser, einer Abstraktion der Heiligen Katharina mit dem Rad und einem
Kreuz. Bei dem Kreuz gab es ernsthafte Differenzen –
nämlich welche Form des Kreuzes? Zwar fiel die Entscheidung zugunsten des
westlichen Kreuzes, aber die unterschiedlichen Auffassungen in diesem Punkt
hätten uns eigentlich zu denken geben müssen.
2003 richtete das Kuratorium im Turm einen
Glockenstuhl ein und versah diesen mit einer in Süddeutschland von der
Glockengießerei Bachert in Bad Friedrichshall gegossenen Glocke (222 kg), die in
ihrer Klangqualität weitgehend der ursprünglichen Glocke entsprach. Im
darauffolgenden Jahr setzte das Kuratorium Notfenster im gesamten Gebäude ein
und errichteten in einem Raum des Turmes ein kleines Museum. Das Jahr 2005 ist
bestimmt durch die Auseinandersetzungen mit der russischen Seite über die Art
des Dachstuhles. Während das Kuratorium dem Original gerecht werden wollte und
deshalb eine Ausführung in Holz anstrebte, bestand die russische Seite auf einer
Ausführung in Metall. Sie versuchte dabei, das Kuratorium zu überfahren, indem
sie die Eisenträger bereits vor der Kirche gelagert hatte. Auch machte die
russische Seite ganz bewußt falsche Angaben, indem sie behauptete, Dachstühle
aus Metall seien wegen der Brandgefahr auch bei der Rekonstruktion historischer
Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Der hartnäckige Widerstand des Kuratoriums
führte schließlich zu der Version aus Holz, aber deren Umsetzung glich einer
Odyssee. Benötigt wurden Balken von 11,40 m, alle Sägewerke des Gebietes konnten
jedoch nur bis zu 6 m bearbeiten, ein Normmaß, das noch aus Sowjetzeiten
stammte. Im Sägewerk Bansleben in Insterburg wurde nun mit Eisenbahnschienen die
Sägestraße so verlängert, daß die riesigen Baumstämme auf 11,40 m bearbeitet
werden konnten. Die Ausführung lag in den Händen einer Firma aus der Lüneburger
Heide, die sich auf Fachwerkbauweise spezialisiert hat. Die Arbeiten wurden
jedoch durch mafiöse Aktionen behindert. Eine andere Firma wollte den Betrieb
Bansleben übernehmen und versuchte, dies durch Sabotage zu erreichen. Während
unserer Arbeiten wurde die Schaltzentrale des Betriebes zerstört, so daß für
mehere Tage die Stromzufuhr unterbrochen war. Wir mußten ein riesiges fahrbares
Stromaggregat von der russischen Armee für kaufen, um unsere Arbeit fortsetzen
zu können. Der Dachstuhl wurde dann in Insterburg vormontiert, wieder
auseinandergenommen und dann in Arnau aufgerichtet.
Im Jahr 2006 wurde der Dachstuhl fertiggestellt
und mit Pfannen aus Süddeutschland eingedeckt, die dem historischen Vorbild
möglichst nahe kamen. Zusammen mit dem Dachstuhl wurde auch der Ringanker
erneuert und eine Brandmauer zwischen Langschiff und Chor neu gesetzt. Außerdem
wurde die Innenseite der Nordfassade in Teilbereichen ausgebessert. Alle
Arbeiten hätten nicht ausgeführt werden können ohne den Einsatz des kompetenten
und energischen deutschen Bauleiters Reinhard Stillger, der nicht nur über
ausgiebige Erfahrungen auf Großbaustellen im Ausland verfügte, sondern sich auch
aus Idealismus unentgeldlich zur Verfügung stellte.
Ab November 2007 erfolgten auch die ersten
Notsicherungen an stark gefährdeten Wandmalereibereichen. Aufgrund des
fortgeschrittenen Schadensverlaufes mußten sich die Expertinnen der Hochschule
Hildesheim auf jene Bereiche des Heilsspiegels konzentrieren, die entweder
besonders gefährdet oder in ihrem Erhaltenswert Vorrang genossen. Dazu wurden
mit einem Injektionsmörtel bei Hohlstellen Putzfixierungen oder in anderen
Fällen Randanböschungen mit einem Kalkmörtel vorgenommen. Der russischen Seite
wurde dabei nachdrücklich verdeutlicht, daß der Schüttboden erst nach Sicherung
der Wandgemälde abgebaut werden darf, weil sich erstens vom Schüttboden leichter
arbeiten läßt und zweitens vor allem die vorfristige Entfernung des Schüttbodens
erhebliche Schäden an den Wandgemälden verursachen würde.
Widerstände
Wie es bereits anklang, hatte das Kuratorium mit
erheblichen Widerständen zu kämpfen. Ohne zu übertreiben, muß man im Rückblick
sagen, daß der russische Zoll geradezu eine sadistische Freude empfand, die mit
dem Projekt verbundenen Abläufe zu stören. Für den Transport der Dachpfannen von
Stuttgart nach Königsberg hatten das Kuratorium nicht ohne Grund zwei russische
Lastwagen ausgewählt, die in Königsberg stationiert waren. Obgleich alle Zoll-
und Begleitpapiere korrekt auf russisch und deutsch ausgefüllt waren und wir die
Ankunft des Transportes beim Grenzübergang angemeldet hatten, wurden beide LKWs
drei Tage an der Grenze angehalten. Der Grund dafür wurde nie ermittelt. Dann
mußten beide Fahrzeuge fast eine Woche auf dem Zollhof verbleiben bei
schwindelerregenden Gebühren. Schließlich mußte die Landung auch noch auf
radioaktive Verseuchung hin untersucht werden. Es ergab sich eine astronomische
Summe, um die drei Tage zäh verhandelt wurde. Erst als wir wirklich entschlossen
waren, die Ladung zurückgehen zu lassen, reduzierte sich der Betrag auf 3.000,--
DM, wobei man den Eindruck nicht los wurde, daß sich gewisse Leute diesen Betrag
grinsend untereinander geteilt haben.
Als die Glocke in einem Lieferwagen die Grenze
erreichte, wurde sie trotz korrekter Papiere samt Fahrzeug konfisziert und sechs
Tage auf dem Zollhof festgehalten, wobei sich die Begleitpersonen täglich bei
der Polizei zu melden hatten. Die Zimmerleute der Lüneburger Firma wurden drei
Tage festgehalten, ehe sie einreisen durften. Bei der Ausreise wiederum setzte
man sie samt ihrem Mercedes Sprinter ganze sechs Tage fest. Das gesamte Werkzeug
wurde einkassiert ebenso wie die mitgeführten Bücher. Das Werkzeug wurde
zurückgegeben, nicht jedoch die Bücher. Es handelte sich um deutsche Klassiker,
die vor 1926 gedruckt waren und damit als antiquarisch galten. Nachträgliche
Beschwerden führten letzt zu einem fruchtlosen Papierkrieg. Das umfangreiche
Eisenmaterial für den Dachstuhl konnte nur tagelang im Ameisentransport von
Memel aus eingeführt werden. Der Transport wurde von einem russischen
Gewährsmann durchgeführt, der früher beim KGB gewesen war und die Kumpels an der
Luisenbrücke in Tilsit kannte.
Die Zusammenarbeit mit Moskau und den
Königsberger Behörden verlief zwar nicht problemlos, so jedoch insgesamt
positiv. Die Situation änderte sich, als mit Wladimir Barutowitsch Jarosch ein
anderer Mann die Leitung des Denkmalschutzamtes in Königsberg übernahm. Es
wunderte das Kuratorium nicht, daß dieser Mann, der den Rang eines
stellvertretenden Ministers inne hatte, nichts von der Sache verstand. Das ist
vielleicht die beste Voraussetzung für einen Politiker. Es irritierte uns jedoch
zunehmend, daß er uns laufend Schwierigkeiten bereitete und sogar offensichtlich
in den Rücken fiel. Daß er alles, was das Kuratorium geleistet hatte, in
Presseerklärungen auf seine Fahnen schrieb, mochte noch hinnehmbar sein. Daß er
aber bei den Pressionen des Zolls eine undurchsichtige Rolle spielte, löste bei
uns Verdacht aus. Zudem war er geflissentlich darauf bedacht, daß nur die Firma
„Monostry“ die Arbeiten in Arnau ausführte. Zwar
besaß „Monostroy“ als einzige Firma im ganzen Gebiet
eine Lizenz für Arbeiten in Arnau, aber die Firma beschäftigte fast
ausschließlich unqualifizierte Arbeiter aus Kasachstan und Usbekistan. Wir waren
daher gezwungen, in der ganzen Zeit ständig gegen die Firma oder an ihr vorbei
zu operieren. Wiederholt trugen wir ihr zwar untergeordnete Arbeiten auf und
ließen jedoch die anspruchsvollen Arbeiten durch qualifizierte Kräfte ausführen.
Im November 2007 erhob Jarosch den Vorwurf gegen das Kuratorium, die Wandgemälde
beschädigt zu haben. Dabei bezog er sich auf einige Musterflächen, die die
Restauratorinnen zur Entwicklung eines Konservierungskonzeptes angelegt hatten.
Er müsse den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft übertragen. Die
Diplomrestauratorin Jutta Kalff kam extra aus Deutschland angereist, um bei
einem mit Jarosch und dem Museum vereinbarten Ortstermin den Sachverhalt zu
klären. Jarosch läßt den Termin platzen, indem er trotz Vereinbarung nicht
erscheint. Am 2. Dezember 2010 ist das Kuratorium mit Jarosch in dessen
Amtszimmer zu einem Meinungsaustausch, der eine heftige Auseinandersetzung zu
werden verspricht, verabredet. Eine Stunde vorher erreicht das Kuratorium die
Nachricht des Amtes, daß Jarosch von seines Postens enthoben und dieser
kommissarisch besetzt wurde. Nachforschungen des Kuratoriums ergaben, daß
Jarosch der Gründer und Inhaber der Firma „Monostroy“
und deren Geschäftsführer seine Marionette ist.
Die sterbende Hoffnung
Ein Gesetzentwurf für die Duma sah vor, daß
Kirchen und kirchliche Grundstücke, die nach 1917 im Zuge der bolschewistischen
Revolution enteignet worden waren, wieder dem rechtmäßigen Besitzer übertragen
werden sollten. Der Entwurf berücksichtigte jedoch weder Ostpreußen noch die
okkupierten Teile Kareliens und sollte erst nach Unterzeichnung durch Präsident
Dimitrij Medwedew am 1. Januar 2011 Gesetzeskraft erlangen. Der Russisch-
Orthodoxen Kirche (ROK) ging es im Königsberger Gebiet jedoch darum, sich die
kirchlichen Immobilien anzueignen, noch ehe die berufenen Institutionen, z.B.
die evangelischen Gemeinden, ihre Anträge auf der recht schwankenden rechtlichen
Grundlage stellen konnten. Der Pressesprecher der ROK, Michail Seleznew, ließ
die Katze aus dem Sack, indem er erklärte: „Nach dem
Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird kein Objekt mehr zum Eigentum der
Russisch-Orthodoxen Kirche werden können. Das ist der Hauptgrund für die
Massenübergabe der kirchlichen Baueinrichtungen im Kaliningrader Gebiet“. Bis
Ende Oktober 2010 gingen im Königsberger Gebiet mindestens 15 Kirchen in den
Besitz der ROK über. Dazu kommen noch mehrere Schlösser und Burgen: Insterburg,
Labiau, Waldau, Kaimen, Neuhausen, Taplaken und die Burgruinen von Ragnit und
Gerdauen.
Anfang des Jahres 2010 gab es die ersten
Hinweise, daß die ROK ein Interesse an den wiederhergestellten und benutzbaren
Kirchen in im Königsberger Gebiet erkennen ließ. Seitens des Museums wurde dem
Kuratorium jedoch versichert, daß weder der Königsberger Dom noch die Kirche in
Arnau zu den von der ROK beanspruchten Objekten gehören würden. Im Falle Arnaus
zeichnete sich jedoch im Laufe des Jahres eine gegenteilige Entwicklung ab.
Offensichtlich war die Übereignung der ostpreußischen Kirchen in Moskau auf
höchster Ebene zwischen Kirche und Staatsführung abgesprochen. Vor diesem
Hintergrund sollte die Königsberger Duma offensichtlich dem Lauf des Gesetzes
vorgreifen und die Übertragung durch eine Abstimmung vorzeitig sanktionieren.
Kurz vor der Abstimmung kam der Patriarch von ganz Russland und Moskau, Kyrill,
nach Königsberg und segnete öffentlichkeitswirksam den neu eingeführten
Gouverneur Nikolai Zukanov. Daraufhin begab sich der Patriarch nach Arnau, wo er
einen Gottesdienst abhielt. Da dieser Gottesdienst von einer umfangreichen
Berichterstattung insbesondere kirchlicher Medien begleitet war, kann man hierin
nur eine Fortführung des Aneignungsaktes sehen. Dennoch wurde die Abstimmung in
der Duma am 07. Oktober 2010 zu einem Fiasko, weil sich nicht genügend
Abgeordnete der Putin-Partei „Einiges Russland“
einfanden. Die Übertragung der Kirche Arnau wurde abgelehnt. Ein zweiter Anlauf
mußte daher das richtige Ergebnis bringen. Vor der Abstimmung am 28. Oktober
2010 schwor der von Kyrill gesegnete Gouverneur die Abgeordneten ein und hatte
damit Erfolg. Mit nur 4 Gegenstimmen und einer Enthaltung (Salomon Ginsberg)
wurde die Übertragung der Kirche gebilligt. Während Gouverneur Zukanov erklärte,
daß alles nach Recht und Gesetz verlaufen sei, schlug die Entscheidung in der
Öffentlichkeit hohe Wellen. Vor allem in intellektuellen Kreisen regte sich
Widerstand. Spontan verfaßten mehr als 80 Vertreter des kulturellen und
geistigen Lebens im Königsberger Gebiet einen Protestbrief an Ministerpräsident
Putin. Die Medien widmeten sich dem Ereignis mit ausführlichen Kommentaren. Die
Protestdemonstrationen endeten vor Weihnachten mit Festnahmen. Das Kuratorium
versuchte vor Ort mit allen Mitteln und tatkräftiger Unterstützung russischer
Intellektueller, seine Rechte geltend zu machen –
vergeblich. Zwar liegt ein eindeutiger Bruch des Kooperationsvertrages vor, aber
die russischen Behörden und die ROK gehen kommentarlos darüber hinweg und tun
so, als ob es diesen Vertrag nie gegeben hätte.
Bereits vor Klärung der rechtlichen
Voraussetzungen hatte die ROK damit begonnen, die Kirche Arnau für ihre Zwecke
umzugestalten. Um den erwünschten Gebetsraum zu schaffen, hat die sie den
Schüttboden unsachgemäß entfernt und dabei die Wandgemälde erheblich in
Mitleidenschaft gezogen. Dies geschah, was völlig unverständlich ist, im
Einvernehmen mit dem Denkmalschutz, allerdings noch unter Jarosch. Die St.
Katharinenkirche läuft nunmehr Gefahr, in ihrem Charakter nach den Prinzipien
des byzantinischen Ritus der Orthodoxie völlig umgestaltet zu werden.
Verhandlungen des Kuratoriums mit der ROK noch im August 2011 haben ein
Unverständnis der Eparchie für die Restaurierungserfordernisse erkennen lassen.
Primäres Ziel der ROK ist es jetzt, neue Fenster einzusetzen und eine Heizung
einzubauen. Aber gerade dieser abrupte Wechsel im Raumklima wird dazu führen,
daß erhebliche Bereiche der Wandgemälde abplatzen werden. Als das Kuratorium
darauf verwies, daß unbedingt Dachrinnen angebracht werden müssen und auch ein
Blitzableiter dringend erforderlich sei, schlug der Vertreter der ROK vor, das
Kuratorium könne schon mal mit den Arbeiten beginnen. Außerdem ist die Kirche
nicht feuerversichert: auch hier könne das Kuratorium die Zahlung übernehmen.
Über die Rechte des Kuratoriums könne man gegenwärtig noch nichts sagen. Das
Kuratorium kann also nicht umhin, seine Restaurierungsmaßnahmen bis auf weiteres
einzustellen. Das ist besonders bedauerlich, weil das BKM so großzügig war und
für das Jahr 2011 € 73.000,00 bereitgestellt hatte. Seinerseits hatte das
Kuratorium die Ausbesserung der Nordfassade sowie der Contreforce vorgesehen und
auch die teilweise Wiederherstellung des Paradieses planerisch in Angriff
genommen.
Schlußfolgerungen
Offensichtlich klaffen Rechtsidealität und
Rechtswirklichkeit noch immer weit auseinander. Das bedeutet aber, daß sich ein
kleiner Verein, der über keinerlei weitergehende Rückendeckung verfügt, nicht
allein auf sich gestellt in diesem Spannungsfeld existieren kann. Ein
Lehrbeispiel hat das kleine Litauen in diesem Zusammenhang geliefert. In
Tollmingkehmen hatte im 18. Jahrhundert der Pastor Christian Donalitius
gepredigt, dessen Wirken für die Entwicklung der litauischen Grammatik und
Literatur von entscheidender Bedeutung war. Die Nachricht, daß die ROK auch
diese Kirche zu übernehmen gedenkt, rief in Litauen ein Sturm der Entrüstung
hervor. Die litauische Staatspräsidentin Dalia Grysbauskaite setzte sich
persönlich für diese Kirche ein und erreichte, daß die ROK bis auf weiteres ihre
Finger davon läßt. Nun ist dieses Beispiel nicht auf Deutschland übertragbar: Zu
sehr ist hier die Abschreibungsmentalität verbreitet, zu sehr ist die nationale
Identität gebrochen. Aber das Beispiel zeigt, was Intervention von einer höheren
Ebene aus erreichen kann. Ein Projekt wie Arnau kann sich daher nur gegen
geweckte Begehrlichkeiten behaupten, wenn es im Kontext übergeordneter
Einwirkung und Begleitung arbeitet. Diese Einwirkung kann angesichts des
mentalen Zuschnitts deutscher Politik natürlich nicht von staatlichen Stellen
kommen. Aber es gibt zahlreiche Institutionen von den Petersburger Gesprächen
über Gremien für die Kulturentwicklung des baltischen Raumes bis zu europäischen
Kulturagenturen in Brüssel, die ein derartiges Projekt im Auge behalten könnten.
Diese Institutionen müssen für das betreffende Projekt interessiert werden, so
daß deren institutionelles Ansehen und deren internationales Agieren sich als
Schutz gegenüber Störmanövern und feindlichen Akten erweist. Projektfeindliche
Kräfte werden angesichts eines solchen interkulturellen Schutzes zögern, Hand an
das Objekt zu legen oder sie werden sogar ganz zurückweichen. Voraussetzung ist
allerdings, daß diese Institutionen motiviert werden. Das alles ist natürlich
leicht gesagt, denn diese diplomatisch-politische Vorarbeit erfordert sehr viel
Energie, Zeit und auch Phantasie. Wenn man aber diese Strategie wählt, dann hat
das Projekt in Anbetracht der gegenwärtig herrschenden Verhältnisse die besten
Chancen.
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