Große Mehrheit des
BdV-Bundesausschusses gegen Mitgliedschaft in der Europäischen Union der
Flüchtlinge und Vertriebenen (EUFV) in Italien
Der Bundesausschuss des BdV hat in seiner
konstituierenden Sitzung am 16.2.2008 in Frankfurt a. M. mit sehr großer
Mehrheit entschieden, der Europäischen Union der Flüchtlinge und Vertriebenen (EUFV)
in Italien nicht beizutreten. Dem Bundesausschuss des BdV gehören neben den
Mitgliedern des Präsidiums die Sprecher bzw. Vorsitzenden der Landsmannschaften,
Landesverbände und außerordentlichen Mitgliedsverbände an.
Nach sorgfältiger und intensiver Erörterung der
Entstehungsgeschichte, der vorliegenden Erklärungen, der Struktur und des
Statuts dieser Neugründung in Triest wurde die Entscheidung gefällt.
Die Tatsache, dass Mitglieder der EUFV erhebliche
Teile ihrer Souveränität laut deren Statut verlieren und an diesen Verband
abzutreten haben, war bei der Entscheidungsfindung ebenso gewichtig wie die
Erkenntnis, dass die Strukturen der EUFV und die Stimmengewichtung bei
Abstimmungen der Bedeutung des BdV in keiner Weise gerecht werden.
Erheblich für den Beschluss des
BdV-Bundesausschusses war auch die Erkenntnis, dass bei der Triester Erklärung
vom 31. März 2007 auf die in der Präambel des Status der EUFV Bezug genommen
wird, aus Deutschland auch Gruppierungen und Personen mitgewirkt haben, die laut
Verfassungsschutzbericht Verbindungen zum rechtsextremen Spektrum aufweisen und
sichtbar ist, dass bis heute in diesen Kreisen massiv Werbung für die EUFV
gemacht wird. In einer solchen Gesellschaft will sich der BdV nicht befinden.
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