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Existentielle Gefahr für Europa
Vereinte Nationen planen Pakt für ein globales Massenumsiedlungsprogramm
Bundesregierung will unterschreiben
von Jan Heitmann

Am 19. September 2016 verabschiedeten die 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten“. Damit soll, so das UN-Flüchtlingswerk UNHCR, die Reaktion der internationalen Gemeinschaft auf große Flucht- und Migrationsbewegungen verbessert werden“. Auf Grundlage der Prinzipien der internationalen Zusammenarbeit und der Verantwortungsteilung“ umreißt die Erklärung Elemente eines umfassenden Rahmenplans (CRRF) für Flüchtlingshilfemaßnahmen“. Darauf aufbauend wurde ein Globaler Pakt für sichere, geordnete und geregelte Migration“ (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) erarbeitet, der im Dezember unterzeichnet werden soll.

Der Pakt enthält eine Reihe von Grundsätzen und Verpflichtungen zwischen den Mitgliedstaaten zur internationalen Migration in all ihren Dimensionen“. Er besteht aus zwei Teilen: Dem CRRF, ergänzt durch eine Präambel und eine Schlussbemerkung, sowie einem Maßnahmenprogramm, das auf bewährte Praktiken aus der ganzen Welt zurückgreift und konkrete Handlungsweisen festlegt“, die von den UN-Mitgliedsstaaten und anderen Ländern zur Umsetzung der Prinzipien aus der New Yorker Erklärung ergriffen werden müssen.

Das Maßnahmenprogramm soll eine Blaupause bieten, um sicherzustellen, dass Flüchtlinge einen besseren Zugang zu Gesundheit und Bildung bekommen, die Möglichkeiten erhalten, ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten zu können und von Anfang an in ihre Aufnahmegemeinschaften inkludiert werden“. Das Programm wird außerdem konkrete Wege aufzeigen, wie Aufnahmeländer besser unterstützt werden können“. Dazu gehören unter anderem eine Ausweitung von humanitären Aufnahmeprogrammen oder die Bereitstellung von Experten und Fachwissen“.

Der globale Pakt ist nach Überzeugung des UNHCR eine einmalige Gelegenheit, internationale Maßnahmen zum Flüchtlingsschutz in langwierigen sowie in neuen Flüchtlingssituationen zu stärken“. Er umfasst vier zentrale Ziele: Den Druck auf die Aufnahmeländer mindern, die Eigenständigkeit und Widerstandsfähigkeit von Flüchtlingen fördern, den Zugang zu Resettlement und anderen humanitären Aufnahmeprogrammen in Drittstaaten ausweiten und die Bedingungen fördern, die eine Rückkehr in das Heimatland in Sicherheit und Würde ermöglichen.“

Nach den Vorstellungen des UNHCR wird der Pakt maßgeblich durch drei miteinander verbundene Prozesse“ entstehen. Dazu gehört die Anwendung des CRRF in einigen ausgewählten Ländern und Flüchtlingssituationen“, die thematische Diskussionen über die wesentlichen Aspekte des CRRF mit UN-Mitgliedsstaaten, Nichtregierungsorganisationen, Experten, akademischen Einrichtungen und weiteren maßgeblichen Akteuren“. Schwerpunkte sollen dabei laut UNHRC aktuelle regionale Maßnahmen für große Flüchtlingssituationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit, Maßnahmen zur Aufnahme von Flüchtlingen, Unterstützung für unmittelbare und laufende Bedürfnisse von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften sowie dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge“ sein.

Auch wenn der Pakt rechtlich nicht bindend ist, gibt es daran heftige Kritik, garantiert er den Zuwanderern doch weitgehende Rechte. So muss ihnen unter anderem uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt und den Sozialsystemen der Aufnahmeländer gewährt werden. Auch müssen Zuwanderer aus bestimmten Weltregionen als Klimaflüchtlinge“ anerkannt werden. Mehrere europäische und die US-Regierung haben erklärt, den Pakt für das gigantische Umsiedlungsprogramm wegen der unabsehbaren Folgen für ihre Länder nicht zu unterzeichnen. In Berlin hingegen hat man keine Bedenken.
 


Masseneinwanderung als großes Ziel
»Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration« wird am 10. Dezember unterzeichnet
von Florian Stumfall

Am 10. Dezember 2018 werden die Vertreter von rund 190 Staaten der Welt, also fast aller, im marokkanischen Marrakesch ein Dokument unterzeichnen, das den Titel trägt: Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“. Dass unter den Staaten, die ihre Zustimmung bereits bekundet haben, auch Deutschland zu finden ist, kann nicht verwundern.

Schließlich darf sich Kanzlerin Angela Merkel schmeicheln, durch ihre Grenzöffnung für jedermann im Jahre 2015 die Blaupause für den Pakt der UN geliefert zu haben. Was Merkel vor drei Jahren gegen deutsches Recht und Gesetz gemacht hat, soll nun rückwirkend durch UN-Beschluss die Weihen der Rechtlichkeit erhalten. Man darf getrost unterstellen, dass damals die deutsche Grenzöffnung in der Führungsetage der UN mit Wohlgefallen, aber wahrscheinlich ohne große Überraschung beobachtet worden ist. Sie war Merkels persönlicher Beitrag zur Globalisierung, und dass nun darauf die Dokumentierung von Marrakesch folgt, darf man in engem Zusammenhang und nicht als Zufall sehen.

Ein Unterschied zwischen 2015 und dem 10. Dezember 2018 allerdings ist vorhanden. Während die damalige Grenzöffnung als spontane, philanthropische Entscheidung der Kanzlerin dargestellt wurde, trägt der Pakt der UN alle Kennzeichen einer durchdachten Strategie. Das beginnt mit dem Titel des Werks. Da ist die Rede von einer sicheren, geordneten und regulären Migration“. Das heißt nichts anderes, als dass allen Immigranten die Schwierigkeiten und Fährnisse, die ihnen begegnen könnten, aus dem Weg geräumt werden, dass dafür ein System eingerichtet wird, dass für die versprochene Ordnung sorgt, und dass ein Recht auf Immigration gesetzt wird.

Tatsächlich beruft sich der Pakt bereits in der Präambel auf die Menschenrechte sowie eine Vielzahl weiterer internationaler Abkommen, zum Teil solcher, die mit dem Problem gar nichts zu tun haben, wobei den Ansprüchen von Immigranten das Gewicht eines Grundrechts zugesprochen wird. Dazu wird allen Immigranten, das heißt also jedem, der in ein fremdes Land zuwandern will, das Recht der Aufnahme eingeräumt, einschließlich des Zugangs zu den sozialen Einrichtungen des betreffenden Landes. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, auf jede Kontrolle zu verzichten.

Beschrieben wird das wörtlich: Der Global Compact basiert auf internationalen Menschenrechtsnormen und unterstützt die Prinzipien der Nicht-Regression (Nicht-Zurückweisung) und Nichtdiskriminierung. Mit der Implementierung des Global Compact haben wir die Gewährleistung der wirksamen Beachtung des Schutzes und der Erfüllung der Menschenrechte aller Migranten, unabhängig von ihrem Status, in allen Phasen des Migrationszyklus.“ Der unscheinbare Einschub unabhängig von ihrem Status“ bedeutet nichts anderes, als dass auch Wirtschaftsflüchtlinge der Vorteile von politisch Verfolgten, die Asylrecht beanspruchen können, teilhaft werden. Wer keine Dokumente vorweisen kann, erhält neue. Die Staaten werden des Rechts beraubt, ihre Grenzen zu sichern. Damit ist ein wesentlicher Schritt zur Aufhebung der Souveränität der Staaten getan.

Die Autoren des Textes bezeichnen die globale Migration als Quelle von Wohlstand, Innovation und nachhaltiger Entwicklung“. Tatsächlich dürfte diese Regelung dazu führen, dass aus den ärmeren Ländern der Welt so lange Wirtschaftsflüchtlinge in die reicheren ziehen, bis sich der Unterschied ausgeglichen hat, das heißt konkret, bis in Europa solche Zustände herrschen wie heute in den meisten Ländern Afrikas und somit der Anreiz zur Immigration wegfällt. Vorerst aber werden nach dem UN-Pakt Immigranten aller Art als besonders schützenswerte Personengruppe betrachtet.

Diese Auffassung scheint in zwei der klassischen Einwanderungsländer auf grundsätzlichen Widerstand zu stoßen, in den USA und Australien. Sie haben bereits bekundet, dass sie dem Pakt nicht beitreten werden. Auch Ungarn hat angekündigt, seine Unterschrift zu verweigern. In Österreich, Polen und Dänemark ist noch keine Entscheidung gefallen. Dass Widerspruch in Industrieländern und nur in solchen laut wird, bestärkt die Befürchtung, dass diese durch den Pakt Ziel regelloser Ausbeutung werden sollen.

Um aber zu verhindern, dass noch weitere Abweichler auftauchen, erklären die Autoren, dass der Pakt rechtlich nicht bindend sei. Das allerdings ist äußerst zweifelhaft, nicht nur wegen der wiederholten Formulierung wir verpflichten uns …“ Vor allem der Konnex mit den Allgemeinen Menschenrechten stellt eine Bindungswirkung her, der einen Verstoß gegen den angeblich unverbindlichen Pakt mit einem Bruch der Menschenrechte gleichsetzt. Jedenfalls wird sich kaum ein Land der Gefahr aussetzen wollen, vor den anderen als Unhold dazustehen. Es ist ja gerade diese Furcht, die viele dazu bewegt, überhaupt ihre Zustimmung zu dem Pakt zu geben. Dass die vielen Länder, die unter dem Wohlstandsdurchschnitt der Welt leben, den Pakt befürworten, liegt auf der Hand. Für sie, respektive manche ihrer Bürger, ist er nur von Vorteil, wenigstens vordergründig.

Durch Überbeanspruchung büßt nämlich jedes Sozialsystem seine Leistungsfähigkeit ein, wie das Beispiel Schweden zeigt, wo man lange gemeint hat, Ideologie sei stärker als die Wirklichkeit. Nun hat die Zuwanderung die Schweden von diesem Irrtum geheilt, und auch noch von einem zweiten, nämlich dass man Probleme wie die Zuwanderung allein mit Geld bewältigen könne. Dabei ist langfristig die Belastung durch kulturelle Verwerfungen erheblich größer als wirtschaftliche Schwierigkeiten. Nicht zuletzt die Entwicklung der Kriminalität zeigt das.
 

Quellen
Grafik: Archivmaterial;
Text:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt Ausgabe 44/18, 02.11.2018