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Kommentar von Wilhelm Kreuer: Sie haben die Reden von Dr. Bernd Fabritius (BdV-Präsident) und Erika Steinbach (langjährige frühere BdV-Präsidentin) zur Kenntnis gebracht. Dafür danke ich Ihnen. Ich vermisse allerdings kritische Anmerkungen. So berechtigt es ist, auf den Völkermord an den Armeniern hinzuweisen, so enttäuscht bin ich darüber, dass Bernd Fabritius und Erika Steinbach die Vertreibungen der Deutschen nicht in gleicher Weise Völkermord zu nennen wagen. Insoweit verlässt sie ihr Mut. Die Maßnahmen gegen die Deutschen und Volksdeutschen in der Zeit bei und nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs waren nach übereinstimmender Ansicht führender Völkerrechtler Völkermord und sie sind es bis heute. Alfred de Zayas schreibt: "Das Prinzip der "normativen Kraft des Faktischen" ist im Falle von Völkermorden nicht anwendbar, ja selbst ein Unrecht. Ich habe heute einen Offenen Brief an den BdV geschrieben und erlaube mir, Ihnen diesen Brief zur Kenntnis zu geben: Offener Brief an den BdV Mir stellt sich die Frage, weshalb der Genozid an den Armeniern „mutig“ als Völkermord bezeichnet wird, die Vertreibungsverbrechen an den Deutschen und Volksdeutschen aus Gebieten des Deutschen Reichs, aus Ost- und Südosteuropa dagegen nicht. Bernd Fabritius führte in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 24. April 2015 aus, Grundlage jeder Versöhnung – das wüssten gerade auch wir deutschen Heimatvertriebene sehr genau – sei eine wahrheitsgetreue, kritische Auseinandersetzung mit der jeweils eigenen Geschichte, eine ungeschönte historische Wahrhaftigkeit! Doch gilt dies nicht auch für die Deutschen, gilt dies nicht auch für die deutsche Geschichte? Ich verweise auf die Völkerrechtler Dieter Blumenwitz, Felix Ermacora, Alfred de Zayas – vor allem auf Letzteren, dessen „50 Thesen zur Vertreibung“ (Anm.: der Deutschen und Volksdeutschen) ich in Auszügen wiedergeben möchte: „In Kriegs- und Vertreibungszeiten stellen Vertreibung und Verschleppung völkerrechtliche Verbrechen dar. … Unter bestimmten Umständen erfüllen sie den Tatbestand des Völkermords.“ Und: „… alle Vertreibungen, die zur zumindest teilweisen Zerstörung einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe führen sollen, (sind) zugleich auch Völkermorde. … Das Prinzip der „normativen Kraft des Faktischen“ ist im Falle von Völkermorden nicht anwendbar, ja selbst ein Unrecht.“ Im Falle der Vertreibungen der Deutschen und Volksdeutschen aus Ost- und Südosteuropa ist es an der Zeit, das Völkerrecht auch auf diese anzuwenden. Wie äußerte sich der Geschäftsträger der Botschaft der Republik Armenien, Botschaftsrat Ashot Smbatyan im Gespräch vom 23. April 2015 mit Bernd Fabritius? „Nur die Anerkennung des Unrechts kann zu einer weiteren Versöhnung beitragen.“ So ist es. Es ist die Pflicht und die Aufgabe des BdV und seines Präsidenten, den Völkermord an den eigenen Landsleuten offen zur Sprache zu bringen, auch und gerade gegenüber den europäischen Nachbarn, und für seine weltweite Anerkennung einzutreten – oder sollen wir, wie die Armenier, ebenfalls 100 Jahren warten? Mit freundlichen Grüßen
Bundespräsident Gauck Lange hat man gezögert, das Massaker an den Armeniern als Völkermord anzuerkennen. Doch bei der Gedenkrede am 24. April 2015 zu diesem Ereignis von vor hundert Jahren bezeichnete Bundespräsident Gauck Vertreibung und Tod von 1 – 1 1/2 Mill. Armeniern durch die Türken als Völkermord.Wenn sich der Bundespräsident entschliesst, dieses Geschehen einen Völkermord zu nennen, müsste er dann nicht erst recht die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten des seinerzeitigen Deutschen Reiches mit ca. 2 1/2 Millionen Toten und 15 bis 16 Millionen Vertriebenen ebenfalls Völkermord nennen? Müsste er nicht wenigstens dafür einstehen, dass ihrer öffentlich an einem speziellen Gedenktag in entsprechend würdiger Weise gedacht wird? Diese Menschen sind nicht nur von Grund und Boden vertrieben worden; sie haben nicht nur ihr ganzes Hab und Gut verloren, sondern man hat sie weitgehend ihrer Tradition, ihrer Sitten und Sprache (Dialekt) und ihrer über Jahrhunderte entwickelten Kultur beraubt. Das war ein Verbrechen an der Menschheit! Völkermord bzw. Verbrechen an der Menschheit verjähren nicht (Bundeskanzlerin Merkel am 26.1.2015)!! Zudem erfolgt seit dem Ende des 2. Weltkrieges eine Umerziehung, die darauf hinzielt, die deutsche Geschichte zu vergessen bzw. im Sinne der Siegermächte umzuschreiben. Die Bestrebungen gehen sogar dahin, dass der Geschichtsunterricht an deutschen Schulen abgeschafft werden soll. Ein Volk ohne Geschichte ist aber wie ein Blatt im Winde, das ohne Halt allen Widerwärtigkeiten schutzlos ausgeliefert ist. Bereits 1969 hat Arnold Gehlen in seinem Buch „Moral und Hypermoral“ darauf hingewiesen, ein Volk von seiner Geschichte abzuschneiden bedeutet Völkermord – geistigen Völkermord!Wäre es nicht die Aufgabe des Bundespräsidenten gemäss seinem Eid „Schaden vom deutschen Volk abzuwenden“, statt mit Schuldzuweisungen die junge Generation zu belasten? Sollte er nicht vielmehr alle Kraft dafür einsetzen, dass, statt der von den Siegern diktierten Geschichtsschreibung, die Wahrheit ans Tageslicht kommt?Inge Keller-Dommasch, Jonen / Schweiz Frau Keller-Dommasch ist Autorin des Buches "Wir mußten es erleben".
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