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Deutsches Vertriebenengedenken künftig nur am Weltflüchtlingstag Eigentlich wollten die deutschen Heimatvertriebenen und ihre Interessensvertretung, der Bund der Vertriebenen (BdV), aus Anlass des 60. Jahrestages der Beschlussfassung des Bundesvertriebenengesetzes am 5. August einen eigenen Gedenktag einführen. Lange Zeit machten der konservative Flügel der CDU und die CSU den Heimatvertriebenen auch Hoffnung, dass ein solcher eigener Gedenktag noch vor Ende der Legislaturperiode des deutschen Bundestages beschlossen werde. Die letzten Konservativen konnten sich gegen CDU-Chefin Angela Merkel und die linksliberale FDP aber nicht durchsetzen. Bereits anlässlich des Heimattages der Siebenbürger Sachsen am 19. Mai 2013 musste der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) eingestehen, dass ein solcher Heimatvertriebenentag lediglich auf bayrischer Landesebene eingeführt werden solle. Dieser soll nun für die in Bayern lebenden Vertriebenen ab 2014 an jedem zweiten Sonntag im September als Gedenktag begangen werden. Charta der Vertriebenen aus 1950 findet bei Merkel & Co. keine Würdigung Offensichtlich wollte die deutsche Bundesregierung wieder einmal Rücksicht auf andere EU-Mitgliedsstaaten wie vor allem Tschechien, Polen oder Rumänien nehmen, aus denen Millionen Deutsche 1945 und in den Folgejahren vertrieben worden waren. Durch die Begehung eines Gedenkens an die deutschen Vertriebenen am 20. Juni bettet man alles nun in den größeren Rahmen des Weltflüchtlingstages der UNO ein. Der im Jahr 1950 veröffentlichten "Charta der deutschen Vertriebenen" darf nicht eigens gedacht werden. Ein separates Gedenken an die Deutschen erscheint den Verantwortlichen in Berlin nicht mehr opportun. Konservativen in der CDU/CSU-Fraktion wie der BdV-Vorsitzenden Erika Steinbach blieb nichts anderes über, als auch für ein Gedenken an diesem UN-Flüchtlingstag zu stimmen. Alternative wäre gewesen, dass die deutschen Vertriebenen bis auf weiteres überhaupt keinen bundesweiten Gedenktag zugestanden bekommen hätten.
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