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Unseriöse Kritik an BdV-Stiftungsratsmitgliedern gründet auf manipulierten Argumenten BdV-Präsidentin Erika Steinbach MdB weist Kritik an BdV-Stiftungsratsmitgliedern als unseriös zurück und erklärt dazu: In Protokollerklärungen zur Wahl der Stiftungsratsmitglieder für die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ am 8. Juli 2010 im Deutschen Bundestag durch die Abgeordneten Angelika Schwall-Düren (SPD) und Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sowie nachfolgend in Interviews der Wissenschaftler Prof. Raphael Gross (Frankfurter Rundschau 22.07.2010) und Prof. Peter Steinbach (dradio.de 23.07.2010) wurde der BdV wegen zweier seiner zwölf benannten Stiftungsratsmitglieder angegriffen. Äußerungen der von uns als Stellvertreter benannten Mitglieder Arnold Tölg und Hartmut Saenger wurden zum Anlass genommen, diesen beiden und dem BdV insgesamt ein revisionistisches Geschichtsbild zu unterstellen und ihnen den Willen zur Versöhnung abzusprechen. Diese Versuche sind so durchschaubar wie untauglich, wenn man die verwendeten Argumente betrachtet. Der als untragbar bezeichnete Hartmut Saenger thematisierte in seinem Beitrag „Historischer Kontext“ (Pommersche Zeitung 29.08.2009) die polnische Politik der Zwischenkriegszeit. Seine sehr knappe Darstellung ist korrekt. Um das festzustellen, muss man weder in polnischen noch deutschen Archiven graben. Der dargestellte Sachverhalt gehört zum Grundwissen eines jeden Zeithistorikers. Da wo Saenger von einem besonders kriegerischen Verhalten Polens gesprochen hat, bezog sich das auf die unmittelbare Zeit nach 1918, in der Polen gleich mit vier seiner Nachbarländer gewaltsame Auseinandersetzungen hatte und nicht auf das „Vorfeld des Zweiten Weltkrieges“, wie Prof. Gross in seinem Interview behauptet hat. Auch die Gross´sche Anklage, dass Saenger geschrieben habe „der Zweite Weltkrieg sei nicht von Deutschland ausgegangen“ ist falsch und durch keine Stelle des Artikels belegt. Was das zehn Jahre alte Interview (Junge Freiheit 07.01.2000) des ebenfalls angegriffenen Arnold Tölg betrifft, so sind auch seine Feststellungen zu Fragen der Ungleichbehandlung von Zwangsarbeitern unbestreitbar. Es ist ganz einfach Fakt, dass die Verschleppung zur Zwangsarbeit gemäß des Statuts für den Nürnberger Prozess als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft war und deswegen „deutsche Kriegsverbrecher zu recht“ wie Arnold Tölg feststellte, verurteilt wurden, während gleichzeitig Deutsche zur Zwangsarbeit verschleppt und missbraucht wurden und dieser Vorgang straffrei blieb. Es war zweierlei Maß. Die Zahl der Deutschen, die Zwangsarbeit leisten mussten, bezifferte Tölg auf eine Million, von denen Hunderttausende umgekommen seien. Wenn man daran Kritik üben wollte, dann nur deshalb, weil die Zahlen eher zu niedrig als zu hoch angesetzt sind. Der Sachverhalt als solcher wird von keinem seriösen Historiker bestritten. Der platte Versuch, in einer konzertierten Aktion mit nahezu identischen Argumenten aller Beteiligten den BdV in eine Reihe mit Geschichtsfälschern zu stellen, kehrt sich bei Kenntnis der Fakten gegen die Protagonisten selbst. Offenkundig wurden die von uns benannten Stiftungsratsmitglieder akribisch durchleuchtet, unter die Lupe genommen und bis zu zehn Jahre zurück nachgegraben, um Angreifbares zu ermitteln. Dabei wurde nichts weiter gefunden, als bei zweien unserer stellvertretenden Stiftungsratsmitglieder Texte, die erst noch aus dem Zusammenhang gerissen werden mussten, um als angreifbar überhaupt zu taugen. Wer immer Zitate in einen falschen Zusammenhang stellt, begibt sich seiner wissenschaftlichen Reputation oder seiner politischen Glaubwürdigkeit. Diese Methode ist nichts anderes als unseriös. Dem BdV, mir und den von uns bestellten Stiftungsratsmitgliedern liegt an Wahrhaftigkeit bei der Darstellung von Flucht und Vertreibung. Darauf werden wir sorgfältig achten. Wahrhaftigkeit aber scheinen einige wie der Teufel das Weihwasser zu scheuen.
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