BdV-Pressemitteilung vom 26. Juni 2008:
Vergewaltigungen im Krieg sind
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
UN-Resolution einstimmig begrüßt
Zu der vom UN-Sicherheitsrat
verabschiedeten Resolution gegen jegliche Form sexueller Gewalt im Krieg erklärt
BdV-Präsidentin Erika Steinbach MdB:
Der
UN-Sicherheitsrat hat mit der Resolution 1820 eine der wichtigsten Erklärungen
seit seinem Bestehen abgegeben. Sie enthält in ihrem Kern die Aufforderung an
Kriegsparteien, sofort jegliche Form von sexueller Gewalt gegen Zivilisten
einzustellen und Maßnahmen zum Schutz zu ergreifen.
Der Bund der Vertriebenen
begrüßt die UN-Resolution, weil sie jegliche Form der sexuellen Gewalt im Krieg
als Menschenrechtsverbrechen einstuft. Es ist gut, dass Vergewaltigungen,
insbesondere wenn sie gezielt als Mittel des Krieges angewandt werden, als
Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet und künftig die Täter verfolgt und
vom internationalen Strafgerichtshof abgeurteilt und bestraft werden können. Der
BdV hat dies in seinen Erklärungen und öffentlichen Ansprachen seit langem
gefordert.
Massenvergewaltigungen gehörten
in vielen Fällen zum Arsenal kriegführender Armeen. Ein dokumentiertes Beispiel
ist das Vorgehen der Sowjetarmee am Ende des Zweiten Weltkrieges und während der
Besatzungszeit gewesen, deren Kriegspropaganda geradezu dazu aufgefordert hat,
die Frauen in eroberten gegnerischen Gebieten zu vergewaltigen. Gerade die
deutschen Heimatvertriebenen haben gegen Ende des Krieges und noch lange danach
die ganze Härte dieser Art Verbrechen am eigenen Leibe zu spüren bekommen.
Der Bund der Vertriebenen steht
aus dieser Erfahrung heraus auch fest an der Seite der Opfer von
Vergewaltigungen in heutigen Konflikten. Wenn gemeldet wird, dass gezielte
Vergewaltigungen in verschiedenen Teilen von Afrika und Asien bei
Konflikthandlungen zunehmen, dann ist ein energisches Einschreiten dringend
geboten. Die Resolution 1820 ist ein guter und notwendiger erster Schritt dazu.
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