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 BdV-Pressemitteilung 
13.08.2014: 
Sächsisches Kabinett beschließt Gedenktag für die Opfer von 
Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung. 
Dazu erklärt BdV-Präsidentin Erika Steinbach MdB:  
 Ich 
freue mich darüber, dass das sächsische Kabinett den Beschluss des sächsischen 
Landtages, auch im Freistaat einen Gedenktag für die deutschen Opfer von Flucht, 
Vertreibung und Zwangsumsiedlung einzuführen, umgesetzt hat und damit ein 
wirkungsvolles Zeichen der Solidarität mit ihrem Schicksal gesetzt hat. 
Insbesondere die Heimatvertriebenen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hatten 
jahrzehntelang darunter zu leiden, dass ihr Leid offiziell tabuisiert wurde und 
ihnen Repressionen drohten, wenn sie über ihre Herkunft und Kultur oder gar ihre 
heimatlichen Dialekte sprachen.  
Der Gedenktag ist auch ein wichtiges Zeichen der 
Anerkennung ihres Beitrags zum Aufbau des Freistaates Sachsen und ihrer 
sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Impulse. Damit ist Sachsen das dritte 
Bundesland nach Bayern und Hessen, das diesen Gedenktag einführt. Dieser soll, 
wie auch in Hessen und in Bayern, jährlich am zweiten Sonntag im September 
stattfinden. Erstmals am 14. September 2014.  
Ich wünsche mir, dass weitere Bundesländer und 
auch der Bund diesem Beispiel folgen und sich der Aufgabe stellen, das Schicksal 
und die Geschichte der deutschen Heimatvertriebenen im Gedächtnis unserer Nation 
zu erhalten.  
 
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