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Reparationsfrage

 


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Heikle Reparationsfrage
Spätestens 1990 alles abgeschlossen – Ostgebiete eine Reparation?

Die hohen Reparationen, die das Deutsche Reich nach dem Ersten Weltkrieg zahlen mußte, waren eine der Hauptursachen für die Machtergreifung Hitlers. Nach dem Zweiten Weltkrieg wollten die Siegermächte darum anders vorgehen. Auf der Potsdamer Konferenz 1945 wurde zunächst vereinbart, daß sich jede Siegermacht bis zum Abschluß eines entsprechenden Vertrages aus ihrer Zone „bedienen“ sollte. Es folgte das Pariser Reparationsabkommen vom 14. Januar 1946, in dem sich 18 Länder auf Verteilungsquoten für künftige Reparationen einigten. Zu diesen 18 Staaten gehörten auch beispielsweise Ägypten und Australien, nicht aber das lange mit Deutschland verbündete Italien.

Nach dem Beginn des Ost-West-Konflikts folgte 1953 das Londoner Schuldenabkommen. Hermann-Josef Abs als geschicktem Verhandlungsführer gelang eine weitgehende Entlastung Deutschlands. Er wußte, daß insbesondere die USA die Erholung Deutschlands wollten, um ein weiteres Vordringen der UdSSR in Mitteleuropa abzuwenden. So gelang ein starker Nachlaß auf die deutschen Vorkriegsschulden, während Reparationen für den Zweiten Weltkrieg auf einen späteren Friedensvertrag verschoben wurden. Niemand argumentierte damals, daß die Vertreibung und Enteignung von 14 Millionen Deutschen eine Raparation gewesen sei – denn das wäre völkerrechtlich komplett unzulässig. Reparationen sind ausnahmslos nur aufgrund von Verträgen zulässig. Das ist zwingendes Völkerrecht, um Plünderungen zu verhindern. Wie Abs allerdings später bekanntgab, hat der Hinweis auf die Vertreibung in den Verhandlungen durchaus eine Rolle gespielt. Er habe, gab Abs bekannt, das nach 1945 fortbestehende Deutsche Reich mit einer alten Oma verglichen, der ein Bein amputiert worden sei. Es sei zwar „immer noch die gleiche Oma“, nur könne sie jetzt nicht mehr so viel tragen. Zu förmlichen Reparationszahlungen für den Zweiten Weltkrieg kam es nicht mehr, weil der Zwei-plus-vier-Vertrag von 1990 den 1953 noch erwarteten Friedensvertrag ersetzte. Damals setzte Hans-Dietrich Genscher eine Abstimmung durch, in der die OSZE-Länder förmlich auf entsprechende Ansprüche verzichteten. Dennoch hat Deutschland für den Zweiten Weltkrieg mehr gezahlt, als je ein Land für einen verlorenen Krieg. Zu den Demontagen und Entnahmen aus den Zonen kommt der Verlust des deutschen Auslandsvermögens und nahezu aller Patente und Lizenzen. Es folgten hohe „Besatzungskosten“ bis weit in die 50er Jahre hinein und die Zwangsarbeit Millionen deutscher Zivilverschleppter und Kriegsgefangener.

Die Vertreibung im Osten und der Verlust der Ostgebiete ist in dieser Aufzählung nicht enthalten, denn sie war eben keine Reparation. Erst seit wenigen Jahren sind vereinzelt Stimmen regierungsnaher Völkerrechtler zu hören, die diesen Vorgang rückwirkend so einstufen wollen. Mit diesem „Kunstgriff“ dürfen deutsche Gerichte über die damaligen Enteignungen nicht urteilen. - K.B.

Quelle:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt, 44/08 v. 1.11.2008

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Preußische Treuhand kritisiert Menschengerichtshof

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Weitere Informationen:
14.01.2011: Griechenland klagt für NS-Entschädigung
www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5977198935d.0.html;
16.03.2009: Deutscher Bahn drohen Pfändungen in Italien
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M55b6cd34d27.0.html;


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