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Bundestagsdrucksache vom 17.10.1991 Seite 4199 bis 4200:
Erklärung von Erika Steinbach u.a. zu den Deutsch-Polnischen Verträgen

Erklärung nach §31 GO der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Frau Erika Steinbach-Hermann, Erwin Marschewski, Dr. Gerhard Päselt, Georg Janovski, Kurt J. Rossmanith, Frau Susanne Jaffke, Dietrich Austermann, Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese), Michael Stübgen, Horst Gibtner, Dr. Egon Jüttner, Dr. Klaus Rose, Ulrich Adam, Arnulf Kriedner, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff, Michael von Schmude, Dieter Pützhofen, Dr. Peter Ramsauer, Benno Zierer, Heinrich Lummer, Heinz Schemken, Josef Hollerith (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit und den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze

Dem Vertrag über die Bestätigung der bestehenden Grenze können wir nicht zustimmen, da wir uns, ausgehend von der Geschichte, der Rechtslage und im Hinblick auf den Grenzen überwindenden europäischen Einigungsprozeß, im Vorfeld des Vertrages gegen eine isolierte deutsch-polnische Grenzregelung gewandt und für eine in die Zukunft gerichtete Lösung aller offenen deutsch-polnischen Fragen eingesetzt haben.

Dem Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit stimmen wir in der Hoffnung zu, daß durch ihn eine umfassende Zusammenarbeit und zukunftsgewandte Nachbarschaft beider Länder und Völker in einem zusammenwachsenden Europa eröffnet wird.

Wir unterstützen die Politik von Bundeskanzler Helmut Kohl, „in den Gebieten jenseits von Oder und Neiße ein Modell friedlichen Zusammenlebens in Europa zu gestalten”, und wollen wie er dort „gemeinsam Zeichen setzen, wie in einem Europa der Vielfalt die verschiedenen Völker und Kulturen einträchtig zusammenleben”. Wie der Bundeskanzler „setzen wir auf eine dynamische Vorwärtsbewegung zwischen unseren Völkern”, die „vor allem den Menschen in unseren Ländern zugute kommen” soll.

Dabei werden wir entschieden darauf hinwirken, in einem Geist der Verständigung, der vertrauensvollen Zusammenarbeit und in zukunftsgewandten Formen berechtigte Anliegen der deutschen Heimatvertriebenen und der jenseits von Oder und Neiße lebenden Deutschen schrittweise zu verwirklichen, für die in dem Vertrag noch keine befriedigenden Lösungen gefunden werden konnten.

Dies gilt insbesondere für die Verwirklichung des Rechtes auf die Heimat sowie für eine einvernehmliche und dem ökonomischen und ökologischen Wiederaufbau dienende Regelung der durch den Vertrag offen gebliebenen Eigentums- und Vermögensfragen.

Wir bleiben den Idealen der Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5. August 1950 verpflichtet:

— Schaffung eines geeinten Europas, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können,
— Anerkennung und Verwirklichung des Rechtes auf die Heimat als eines der von Gott geschenkten Grundrechte der Menschheit,
— Hand anzulegen ans Werk, damit aus Schuld, Unglück, Leid, Armut und Elend für uns alle der Weg in eine bessere Zukunft gefunden wird.

Nein zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze:

Erika Steinbach-Hermann
Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese)
Erwin Marschewski
Dr. Gerhard Päselt
Josef Hollerith
Georg Janovski
Dr. Peter Ramsauer
Arnulf Kriedner
Kurt. J. Rossmanith
Susanne Jaffke
Dietrich Austermann
Hartmut Koschyk
Benno Zierer

Enthaltung zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze:

Michael Stübgen
Horst Gibtner
Heinz Schemken
Heinrich Lummer
Dr. Egon Jüttner
Dr. Klaus Rose
Dr. Klaus-Dieter Uelhoff
Ulrich Adam
Michael von Schmude
Dieter Pützhofen

Quelle:
Bundestagsdrucksache vom 17.10.1991 Seite 4199 bis 4200,
Deutschen Bundestag - 12 Wahlperiode - 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, 17. Okt. 1991
Anlagen zum stenographischen bericht -
Anlage 2, Erklärung nach §31 GO


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