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Michael F. Feldkamp
Der vergessene Präsident
Trotzdem prägt Eduard von Simson die deutsche Demokratie bis heute

Eduard von Simson gehört zu jenen Gestalten der deutschen Geschichte, die, wenn auch nicht in Vergessenheit, so doch aus dem näheren Blick geraten sind. Wer sich mit Simsons Leben und Wirken befasst, erkennt, dass es neben ihm während des "langen 19. Jahrhunderts" nur ganz wenige Menschen gab, die in dieser Kombination die nationale Einigungsbewegung und den Frühkonstitutionalismus in Deutschland an maßgeblicher Stelle begleiteten und prägten.

Sieben Parlamente

Insgesamt in sieben Parlamenten wurde Simson zwischen 1848 und 1877 zum Präsidenten gewählt: Er war 1848/49 Präsident der Deutschen Nationalversammlung in Frankfurt, im Juni 1849 des Gothaer Nachparlaments, von März bis April 1850 des Volkshauses des Erfurter Unionsparlaments, 1859 bis 1867 des Preußischen Abgeordnetenhauses sowie von 1867 bis 1874 in Folge Präsident des Norddeutschen Reichstags, des Zollparlaments und des Deutschen Reichstags. 1879 wurde er schließlich Präsident des neugegründeten Reichsgerichts in Leipzig, dem er für elf Jahre, bis zum Eintritt in den Ruhestand am 31. Januar 1891 vorstand.

Kant und Goethe verpflichtet

Der im Jahre 1888 von Kaiser Friedrich III. für seine Verdienste nobilitierte Eduard Simson wurde am 10. November 1810 in Königsberg geboren. Er war jüdischer Herkunft. Sein Vater war vereidigter Wechselmakler. Als Eduard 13 Jahre alt war konvertierte er zum Protestantismus und in der Folge auch seine Eltern und Geschwister. Damit war ihm die Möglichkeit eröffnet worden, in den preußischen Staatsdienst einzutreten.

Simson studierte in Königsberg, jener Universität die geprägt war vom liberalen, freien und offenem Geist und weltberühmt wegen des hohen Ansehens des dort viele Jahre lehrenden Immanuel Kant.

Im Jahre 1829 zum Dr. jur. promoviert, zog es Simson als Hospitant (Gasthörer) an die Universitäten in Berlin, Halle, Leipzig, Göttingen, Bonn und Heidelberg. Es schlossen sich längere Studienaufenthalte in Paris und Heidelberg an. Im August 1829 kam er nach Weimar. Dort besuchte er Johann Wolfgang von Goethe, dem er als "ein stattlicher achtzehnjähriger Jüngling" empfohlen worden war; "er soll von Hoffnung sein", hieß es im gleichen Empfehlungsschreiben an Goethe. Simson, der an den Feierlichkeiten zu Goethes 80. Geburtstag teilnahm, blieben die persönlichen Begegnungen mit dem "deutschen Dichterfürsten" und dem Repräsentanten des intellektuellen Deutschlands zeitlebens in Erinnerung.

Nach Absolvierung des Militärdienstes als "Einjähriger Freiwilliger" war Simson bis 1860 Professor an der Universität Königsberg, der er 1855/56 sogar als Prorektor vorstand. Von 1846 bis 1860 übte er gleichzeitig eine richterliche Tätigkeit als Tribunalrat in Königsberg aus.

Nationalversammlung

Für Königsberg wurde Simson im März 1848 in die Frankfurter Nationalversammlung gewählt. Als liberaler Abgeordneter schloss er sich mit Friedrich Daniel Bassermann, Friedrich Christoph Dahlmann, Johann Gustav Droysen, Heinrich Freiherr von Gagern, Georg Gottfried Gervinus, Alexander von Soiron, Georg Waitz u.v.a. prominenten Mitgliedern der Frankfurter Nationalversammlung der "Casino-Partei" an. Politisch stand sie für die Errichtung einer starken Zentralgewalt, eine strikte Beschränkung der Volksvertretung auf die Legislative und die Verwirklichung der nationalen Einheit im Rahmen einer bundesstaatlichen Ordnung unter Berücksichtigung landsmannschaft- licher Besonderheiten. Allerdings sollte der Reichsverfassung gegenüber den Landesverfassungen der Vorrang eingeräumt sein.

Simson zählte auch zu jenen Herren, die der Frankfurter Nationalversammlung den fragwürdigen Ruf, ein "Professorenparlament" zu sein, einbrachten. Dabei waren gerade 50 Abgeordnete Universitätsprofessoren, während alleine 150 Abgeordnete dem deutschen Adel entstammten, ohne dass man deswegen versucht war, von einem Adelsparlament zu sprechen.

Der sprachgewaltige Simson wurde zum Schriftführer gewählt. Weil er im Plenum vielfach die Protokolle der Sitzungen tags zuvor sowie Anträge und Petitionen vorlas, wurde er auch spöttisch der "Reichsvorleser" genannt. Doch bei dieser Aufgabe blieb es nicht. Simson wurde Vizepräsident der Nationalversammlung und als im Dezember 1848 Heinrich von Gagern sein Amt als Parlamentspräsident zur Verfügung stellte, weil er in Personalunion Reichsministerpräsident, Reichsinnenminister und -außenminister werden sollte, wählte die Nationalversammlung in Abwesenheit den 38-jährigen Simson zum Parlamentspräsidenten.

Längst war Simson geschätzt wegen seiner Disziplin und weil er es verstand, die parlamentarische Arbeit zu lenken, ohne dabei persönlich hervorzutreten.

Umbruch ohne Revolution

1848 war das Jahr der Revolution. Simson war kein Revolutionär, wie etwa sein Freund Robert Blum, der nach dem Spruch agierte, für Freiheit und Fortschritt alles hinzugeben. Am 9. November 1848 - einen Tag vor Simsons 38. Geburtstag - sollte dieser Spruch traurige Wirklichkeit werden: Blum wurde erschossen.

Simson zählte nicht zu den Revolutionären und auch nicht zu den großen Verfassungsvätern wie Dahlmann. Dabei gab es keinen, der ihm das intellektuelle Format hätte absprechen wollen. Simson befürwortete durchaus ein neues Ordnungsgefüge. Und er war selbstverständlich erfüllt vom Pathos der Freiheit, der Volkssouveränität und der deutschen Einheit.

Aber anders als Karl Marx mit seinem im Februar 1848 erschienenen "Kommunistischen Manifest" lehnte Simson Protestversammlungen, Resolutionen und Straßenbarrikaden entschieden ab. Simson stand für Umbruch - aber ohne Revolution.

Deutschlands Einheit

Während seines gesamten parlamentarischen Lebens trat Simsons für die Schaffung eines einheitlichen Rechts für Deutschland ein. Dabei stieß er auf großen Widerstand kleinstaatlichen Denkens und partikularrechtlicher Sonderwünsche. Geradezu ein Gewebefehler der Frankfurter Versammlung war es, dass die Rechte der deutschen Länder zugunsten einer starken Zentralgewalt nicht ausreichend berücksichtigt worden waren. Französische Verhältnisse, wo historisch gewachsene Landschaften auf dem Reißbrett durch neugebildete Departements ersetzt worden waren, waren auf Deutschland nicht übertragbar.

Auch seine Idee von der Einheit des Reiches scheiterte. Die Deutsche Nationalversammlung hatte am 28. März 1849 die Verfassung verkündet und danach den König von Preußen zum deutschen Erbkaiser gewählt. Voraussetzung war, dass dieser die Verfassung annehmen würde. Am 3. April 1849 trug Simson als Vorsitzender der Kaiserdeputation namens der Nationalversammlung dem Preußischen König Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserwürde an. Mit vielen anderen Abgeordneten der Nationalversammlung glaubte Simson tatsächlich, den Preußischen König umstimmen zu können - ja er war davon ausgegangen, dass schon aus Gründen der Souveränität der König gar nicht ablehnen könne. Dieser aber blieb unnachgiebig; er hatte schon bei Aufnahme der Verfassungsarbeit im Jahr 1848 gegenüber dem Abgeordneten F. C. Dahlmann mit Nachdruck erklärt, dass er nicht deutscher Kaiser werden wolle.

Die Ablehnung der Kaiserwürde machte die Verfassungsarbeit der Frankfurter Paulskirchenversammlung zunichte. In den darauffolgenden Wochen löste sich die Versammlung schrittweise auf. Simson, aus Ärger sogar krank geworden, trat am 11. Mai vom Amt des Präsidenten zurück und legte schließlich am 20. Mai 1849 mit weiteren Abgeordneten der "Casino-Partei" sein Abgeordnetenmandat nieder.

Zweiter Versuch

Angesichts dieser Ereignisse war die Übernahme der Leitung der Kaiserdeputation 21 Jahre später, am 18. Dezember 1870, für Simson die Erfüllung seines persönlichen Kampfes für die deutsche Einheit. Im preußischen Hauptquartier in Versailles nahm zum Ende des deutsch-französischen Krieges König Wilhelm I. die erbliche deutsche Kaiserwürde für das preußische Königshaus an. Simson brachte der Vorsitz dieser Deputation den spöttischen Beinamen "Chorführer der Deutschen" ein, und er sah sich wegen seiner prominenten Mitwirkung an der Reichsgründung dem Vorwurf ausgesetzt, mit der Tradition der liberalen Nationalbewegung gebrochen bzw. diese sogar verraten zu haben. Unbeschadet derartiger Vorwürfe blieb Simson hoch angesehen. Als er am 2. Mai 1899 in Berlin starb, urteilte die "Deutsche Juristen-Zeitung": "Simson war eine jener seltenen Naturen, die bei großer Wirksamkeit wohl Gegner, aber keine Feinde" hatten.

Unbestechliche Sachlichkeit

Nicht nur als Parlamentspräsident, auch als unbestechliche und verständnisvolle Richterpersönlichkeit ist Simson in die Geschichtsbücher eingegangen. Einhellig war es Kaiser Wilhelms I. und Reichskanzler Otto von Bismarcks Wunsch, dass Simson das Reichsgericht in Leipzig leiten sollte. Simson hatte dreißig Jahre für ein solches Gericht gekämpft, dass wesentlich zur zukünftigen Einheit und Rechtssicherheit im jungen Deutschen Reich beitragen sollte. Von Beginn an sorgte Simson für eine große Transparenz der Arbeit am Reichsgericht, indem er eine Urteilssammlung begründete, deren Veröffentlichung er sinnfälliger Weise dem Sohn seines in der Revolution erschossenen Freundes Robert Blum übertrug.

Warum ist Simson in Vergessenheit geraten? Unübersehbar ist, dass seine vor staatsmännischem Pathos triefenden Reden heute nur schwer vermittelbar sind. Sicherlich hat auch die NS-Propaganda dazu beigetragen, sie schmähte nicht nur Rechtsstaat und Parlamentarismus, sondern auch den Präsidenten von sieben Parlamenten, der alleine wegen seiner jüdischen Herkunft verachtet worden war.

Die Tradition geprägt

Entscheidend aber ist, dass der Beginn der parlamentarischen Demokratie in Deutschland in das Jahr 1919 fällt - mit der Einführung von allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen und der Schaffung eines starken Parlaments. Fest steht immerhin, dass ohne die im 19. Jahrhundert maßgeblich durch Eduard von Simson geformte parlamentarische Tradition, auch die Weimarer Verfassung sicher anders ausgesehen hätte.

Quelle:
Deutscher Bundestag, Text- und Webarchiv, 11.11.2010,
http://www.bundestag.de/dasparlament/2010/46-47/Thema/32240247.html

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weitere Informationen:
Revolution und Frankfurter Nationalversammlung 1848/1849
www.bundestag.de/kulturundgeschichte/geschichte/parlamentarismus/1848/;
Geschichte des deutschen Parlamentarismus
http://www.bundestag.de/kulturundgeschichte/geschichte/parlamentarismus/index.jsp;
 


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